Stellungnahme - 2010/AN/0926-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Koordinierte Drittmitteleinwerbung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.03.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.03.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.03.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock unterstützt verstärkt die Begleitung bei Planungs- und Vorbereitungsarbeiten zu Förderungsanträgen an Bund und Europäische Union. Die Einwerbung und Bewirtschaftung von Drittmitteln für den Wirtschaftsraum Rostock ist zu stärken. Die Auswahl der Projekte hat vorrangig mit den Zielen der Stadtentwicklung zu korrelieren und ist damit kostenneutral gestaltbar.
Stellungnahme:
Die HRO führt
bereits seit Jahren verschiedene geförderte EU-Projekte durch. Mit der
gezielten Einwerbung von EU- und Bundesdrittmitteln wird somit in den Ämtern
der Stadtverwaltung integrierte Stadt- und Regionalentwicklung untersetzt.
Insbesondere dort,
wo sich Arbeitsaufgaben mit der Chance, EU-Zuschüsse mit Personalkosten gegen
zu finanzieren, vereinen ließ, wurden in den letzten Jahren die Anstrengungen
zur gezielten Mitteleinwerbung erhöht.
Die Durchführung
konkreter und zielbezogener Projekte führt jedoch häufig als EU-Projekte nicht
zum erwarteten Ziel. Der kooperative Ansatz der gemeinsamen Projektdurchführung
mit den beteiligten europäischen Partnern, die formalen Vorgehensweisen sowie
der lange Projektlauf über mehrere Jahre erschweren in der Regel die sehr oft
geforderte kurzfristige Ergebnisfindung und ist darüber hinaus bei zahlreichen
Themen der Stadtentwicklung inhaltlich ungeeignet.
Daher kann die
gezielte Nutzung von EU- und Bundesdrittmitteln nur ergänzend zum
Haushaltssicherungskonzept beitragen und kommt meist nur bei freiwilligen
zusätzlichen Aufgaben in Frage.
Diese Mittel können
somit weder kommunale Pflichtaufgaben ersetzen noch die Vorzüge direkter
Auftragsvergaben ohne das EU-Bewilligungs- und Abstimmungsverfahren
kompensieren.
Die Durchführung
geförderter Projekte kann jedoch nicht a priori als kostenneutral bezeichnet
werden. Die Durchführung erfordert in der Regel eine intensive Steuerung und
einen damit einhergehenden Personaleinsatz. Damit stehen diese Mitarbeiter für
Pflichtaufgaben der Kommune nicht mehr zur Verfügung. Dieser Personaleinsatz
ist regelmäßig kritisch zu prüfen und der Nutzen zu bewerten.
Die verstärkte
Begleitung von EU-Projekten in den Fachämtern kann demzufolge nicht ohne
zusätzliches Personal erfolgen. Hierzu wären im Stellenplan entsprechende
Voraussetzungen zu schaffen.
Dennoch unterstützt
die HRO die Durchführung von planerisch sinnvollen Projekten, wie dies bereits
mit einigen bereits abgeschlossenen Projekten erfolgte bzw. in noch laufenden
Projekten in den jeweilig zuständigen Fachämtern erfolgen wird.
In diesem Sinne
werden auch weiterhin von Bund und EU geförderte Projekte durch das EU-Office,
die, für die Koordination zuständige Einheit der Stadtverwaltung, geprüft und
gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ämtern durchgeführt.