Stellungnahme - 2010/AN/0926-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Rostock unterstützt verstärkt die Begleitung bei Planungs- und Vorbereitungsarbeiten zu Förderungsanträgen an Bund und Europäische Union. Die Einwerbung und Bewirtschaftung von Drittmitteln für den Wirtschaftsraum Rostock ist zu stärken. Die Auswahl der Projekte hat vorrangig mit den Zielen der Stadtentwicklung zu korrelieren und ist damit kostenneutral gestaltbar.

 

Stellungnahme:

Die HRO führt bereits seit Jahren verschiedene geförderte EU-Projekte durch. Mit der gezielten Einwerbung von EU- und Bundesdrittmitteln wird somit in den Ämtern der Stadtverwaltung integrierte Stadt- und Regionalentwicklung untersetzt.

 

Insbesondere dort, wo sich Arbeitsaufgaben mit der Chance, EU-Zuschüsse mit Personalkosten gegen zu finanzieren, vereinen ließ, wurden in den letzten Jahren die Anstrengungen zur gezielten Mitteleinwerbung erhöht.

 

Die Durchführung konkreter und zielbezogener Projekte führt jedoch häufig als EU-Projekte nicht zum erwarteten Ziel. Der kooperative Ansatz der gemeinsamen Projektdurchführung mit den beteiligten europäischen Partnern, die formalen Vorgehensweisen sowie der lange Projektlauf über mehrere Jahre erschweren in der Regel die sehr oft geforderte kurzfristige Ergebnisfindung und ist darüber hinaus bei zahlreichen Themen der Stadtentwicklung inhaltlich ungeeignet.

 

Daher kann die gezielte Nutzung von EU- und Bundesdrittmitteln nur ergänzend zum Haushaltssicherungskonzept beitragen und kommt meist nur bei freiwilligen zusätzlichen Aufgaben in Frage.

 

 

 

Diese Mittel können somit weder kommunale Pflichtaufgaben ersetzen noch die Vorzüge direkter Auftragsvergaben ohne das EU-Bewilligungs- und Abstimmungsverfahren kompensieren.

 

Die Durchführung geförderter Projekte kann jedoch nicht a priori als kostenneutral bezeichnet werden. Die Durchführung erfordert in der Regel eine intensive Steuerung und einen damit einhergehenden Personaleinsatz. Damit stehen diese Mitarbeiter für Pflichtaufgaben der Kommune nicht mehr zur Verfügung. Dieser Personaleinsatz ist regelmäßig kritisch zu prüfen und der Nutzen zu bewerten.

Die verstärkte Begleitung von EU-Projekten in den Fachämtern kann demzufolge nicht ohne zusätzliches Personal erfolgen. Hierzu wären im Stellenplan entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.

 

Dennoch unterstützt die HRO die Durchführung von planerisch sinnvollen Projekten, wie dies bereits mit einigen bereits abgeschlossenen Projekten erfolgte bzw. in noch laufenden Projekten in den jeweilig zuständigen Fachämtern erfolgen wird.

 

In diesem Sinne werden auch weiterhin von Bund und EU geförderte Projekte durch das EU-Office, die, für die Koordination zuständige Einheit der Stadtverwaltung, geprüft und gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ämtern durchgeführt.

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.03.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben