Stellungnahme - 2009/AN/0753-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Gabriele Bolz (für den Ortsbeirat Lütten Klein) und Harm Wullekopf (für den Ortsbeirat Evershagen)
Standorte der Ortsämter Lütten Klein und Evershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.01.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Liegenschafts- und Vergabeausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
18.02.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
27.01.2010
| |||
|
17.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt:
Mit dem
Bürgerschaftsbeschluss 0437/08-BV wurde die Verwaltung im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung beauftragt, die derzeitig bestehenden acht Ortsämter
auf künftig fünf Ortsämter zu reduzieren, wobei unter Fortführung des Konzeptes
„Ortsamt 2000“ und unter Umsetzung der Ergebnisse der
Konsolidierungsmaßnahmen insgesamt 43 Arbeitsplätze vorzuhalten sind. Dieser
Prozess ist nur unter Beachtung der bestehenden Miet- und Nutzungsverhältnisse
möglich. Kerngedanke der Standortwahl ist die möglichst optimale Verteilung
unter Erreichung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln und die weitestgehende
Einordnung in eigene Immobilien bzw. eine Reduzierung von Mietkosten.
Unter diesen
Prämissen war das Amt für Management und Controlling beauftragt, unter
Beteiligung des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und
–entwicklung“ die Möglichkeiten zu analysieren und einen
entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.
Dieser Vorschlag
sichert die uneingeschränkte Verfügbarkeit von Standorten in den
Ortsamtsbereichen und steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen
(Vorzugsvariante C) des
Abstimmungsprozesses der Ortsbeiräte über die Zuordnung der Ortsbeirats-
zu den Ortsamtsbereichen vom 28. Oktober 2009.
Nach dieser Vorzugsvariante sollen durch die jeweiligen
Ortsamtsbereiche (OA- Bereiche) die Ortsteile wie folgt betreut werden:
OA- Bereich Nordwest 1
Ortsteile: 1 bis 7, 9, 12 (Seebad
Warnemünde, Rostock- Heide, Groß Klein, Schmarl)
Ortsbeiräte: 1, 4, 7, 2
OA- Bereich: Nordwest 2
Ortsteile: 8, 10, 11
(Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen)
Ortsbeiräte: 3, 5, 6
Insbesondere im
Bereich Nordwest war es erforderlich, dieses ausgedehnte Gebiet sowohl in
seiner nord-südlichen als auch der ost-westlichen Ausdehnung zu beplanen. Mit
der Standortwahl Groß Klein im nord-östlichen Bereich sowie Evershagen im
süd-westlichen Bereich wird diesem weitestgehend entsprochen; mit der
Einordnung im Objekt Hans-Fallada-Str. 1 kann damit auch ein verwaltungseigenes
Objekt genutzt werden.
Die Verwaltung wird
auf Grundlage dieses Vorschlages die künftigen Ortsämter im Nordwesten an
folgenden Standorten entwickeln:
Ortsamt Standort Nutzungbedingungen
Nordwest 1 A.-Tischbein-Straße 48 Fremdanmietung,
Bestand
Nordwest 2 H.-Fallada-Straße 1 Eigenobjekt,
Bestand
Der Mietvertrag im Objekt Henrik-Ibsen-Straße 30 endet ohne Kündigung zum 31.03.2010; eine
Nachverhandlung erfolgt nicht mehr. Die Betreuungsaufgaben für den Ortsteil
Evershagen werden künftig vom Standort
Hans-Fallada-Str. 1 wahrgenommen.
Im Objekt Hans-Fallada-Str. 1 werden auf der Grundlage des
beschlossenen Stellenplanes 2009 insgesamt 7 Arbeitsplätze vorgehalten.
Darüber hinaus wurde der Mietvertrag
für den Bauteil 6 in der Warnowallee 30 zu Ende Mai 2010 gekündigt, eine
befristete Weiterführung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht
vorgesehen. Die Betreuungsaufgaben für
den Ortsteil Lütten Klein werden künftig ebenfalls vom Standort Hans-Fallada-Str. 1 wahrgenommen.
Damit wird dem Auftrag der
Bürgerschaft aus dem Haushaltssicherungskonzept gefolgt, nach dem die
Verwaltungsstandorte künftig weitestgehend in eigene Objekte einzuordnen sind,
um Verwaltungskosten zu sparen.
Zu vermerken ist, dass die Festlegung der
Verwaltungsstandorte in den Verantwortungsbereich der Verwaltungsleitung fällt
und eine Beschlussfassung der Bürgerschaft hierzu im Gegensatz zur Festlegung
der Ortsamtsbereiche nicht herbeizuführen ist.
Roland Methling