Antrag - 2010/AN/0894
Grunddaten
- Betreff:
-
Anke Knitter (für den Ortsbeirat Toitenwinkel)
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandelseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.02.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost
- Beteiligt:
- Senator für Bau und Umwelt; Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.02.2010
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04.03.2010
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●
Bereit
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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18.02.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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02.03.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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04.03.2010
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.03.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
|
Entscheidung
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05.05.2010
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Beschlussvorschriften:
bereits gefasste Beschlüsse: 0828/08 Einzelhandelskonzept
Sachverhalt:
Es halten sich nachhaltig Gerüchte darüber, dass seitens der
Stadtverwaltung
Planungen bestehen, eine städtische Fläche in
Toitenwinkel
für weiteren Einzelhandel zur Verfügung zu verkaufen.
Es
gibt gemäß dem bestehenden Einzelhandelskonzept ein geschütztes
Einzelhandelsversorgungszentrum
als sog. C-Zentrum in Toitenwinkel an
der
Salvador-Allende-Straße mit derzeit Sky und Tedi zusammen mit dem
TEZ (Toitenwinkler Einkaufszentrum) an der Salvador-Allende-Straße/
Albert-Schweitzer-Straße. C-Zentren kommt laut Einzelhandelskonzept Stadtteilzentrumsfunktion zu Diese geschützten Versorgungszentren haben laut Einzelhandelskonzept eine besondere Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung.
Die
Entwicklung derartiger Zentren soll unterstützt und gefördert werden. Daneben
gibt
es mit dem City-Blick noch ein sog. D-Zentrum mit Nahversorgungsfunktionen.
Ziel der Gesamtplanung des Einzelhandelskonzepts ist eine konsequente zentrenverträgliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Diese Grundsätze
wurden
von der Bürgerschaft beschlossen.
Das
TEZ hatte schon bei Erstellung des Einzelhandelskonzeptes und auch
heute
noch mit Schwierigkeiten zu kämpfen, die Ladengeschäfte zu
vermieten.
Auch der Bereich um den Sky-Markt kämpft um jeden Kunden.
Die
Eigentümer sowie die für das TEZ zuständige Verwaltungsgesellschaft
Tattersall
Lorenz machen sich zusammen mit dem Ortsamt, Ortsbeirat und
dem
Koordinator für die lokale Wirtschaft seit langem eingehende
Gedanken
zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des TEZ und des
Vermietungsstandes.
Es gibt gegenwärtig Überlegungen zur baulichen
Umgestaltung
zur Wiederbelebung der derzeit nicht vermieteten
Ladenflächen.
Einzelhandel auf einer weiteren Fläche in Toitenwinkel
ist
vor diesem Hintergrund weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr
sollten
alle Bestrebungen darauf gerichtet sein, die bestehenden
Versorgungszentren
zu stärken. Würde eine weitere Einzelhandelsfläche
in
der Nähe hinzukommen, würden diese Bemühungen ohne Not konterkariert
und
die bestehenden durch Einzelhandelskonzept geschützte Zentren in
ihrem
Bestand akut gefährdet werden.
17.03.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Nr. 2010/AN/0894:
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in
Toitenwinkel für weitere Einzelhandelseinrichtungen, solange es noch Leerstand
in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es
noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.
Bei
Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der
Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu
erstellen. Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm
Verkaufsfläche.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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05.05.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Nr. 2010/AN/0894:
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für
weitere Einzelhandels-einrichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits
vorhandenen Einrichtungen gibt
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es
noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.
Bei
Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der
Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu
erstellen.
Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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