Änderungsantrag - 2009/BV/0595-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der zwischen dem Amt 46/Volkstheater Rostock und der Volkstheater Rostock GmbH ausgehandelte Personalüberleitungsvertrag wird wie folgt ergänzt bzw. erweitert:

 

§ 8 / Überschrift:

Die Überschrift wird um das Wort Abfindungsabsicherung erweitert und heißt dann:

„Rückkehrrecht bei Insolvenz/Abfindungsabsicherung“

 

Weiterhin ist § 8 am Ende um nachfolgenden Absatz zu erweitern:

 

Für tarifvertragliche oder gerichtlich vereinbarte Abfindungsansprüche übergeleiteter Mitarbeiter, die nach Überleitung aus der GmbH ausscheiden, haftet im Fall der Insolvenz der GmbH neben der GmbH die Hansestadt.

 

 

 

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Nach Tarifvertrag bestehende Abfindungsansprüche (siehe § 51 TVK) bestehen zum Teil über mehrere Jahre.

Derartige Abfindungsansprüche stünden Mitarbeitern zu, die wirksam aus der GmbH ausgeschieden sind.

Im Falle der Insolvenz der GmbH besteht für die wirksam ausgeschiedenen Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt kein Rückkehrrecht zur Hansestadt, so dass deren Ansprüche ggf. ins Leere laufen würden.

Dieses Risiko wird durch den Änderungsantrag beseitigt.

 

 

 

 

 

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gez. Prof. Dieter Neßelmann                                          gez. Eva-Maria Kröger
CDU-Fraktion                                                                      Fraktion DIE LINKE.

 

 

 

 

 

gez. Rainer Albrecht

Fraktion der SPD

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen