Änderungsantrag - 2009/BV/0725-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Zur vorzusehenden Dachneigung ist in den textlichen Festlegungen (Teil B) die Formulierung des Punktes 14.1 zu ändern:

„Hierzu gilt bei der Südausrichtung der Dachflächen als Sattel-, Pult- oder Flachdach eine Dachneigung von maximal 17°.“

 

 

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag unterstützt den Bürgerschaftsbeschluss zur maximalen regenerativen Nutzung der Sonnenenergie bei der integrierten technischen Umsetzung in Dachbereichen (Solaranlagen, Photovoltaik u. ä.) und beeinträchtigt bei entsprechender baulicher Gestaltung nicht das vorgesehene Stadtteilbild.

Der Änderungsantrag fand das einstimmig zustimmende Votum im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 14. Januar 2010.

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen