Stellungnahme - 2010/AN/0844-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Antrag von Frau Lehnert zur Aufstockung des Winterdienstes

Nr.2010/AN/0844

 

Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes ist der Vertrag über die Straßenreinigung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) von 1994.

 

Zur finanziellen Ausstattung für 2010 hat die Bürgerschaft am 04.11.2009 „Die vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock“ sowie die rückwirkende Aufhebung der Zielvereinbarung zwischen der HRO und der SR GmbH beschlossen. Damit ist der finanzielle Rahmen und der Zuschuss der Hansestadt Rostock für Straßenreinigung und Winterdienst 2010 durch die Bürgerschaft festgelegt.

 

Die Durchführung des Winterdienstes ist in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock sowie in der Winterdienst Konzeption festgelegt und gewährleistet die Verkehrssicherheit im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock.

             

Die gebundenen Kapazitäten und das vom beauftragten Dritten eingestellte Personal sind so bemessen, dass die aus dem Vertrag abzuleitende Beauftragung sichergestellt werden kann.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben