Antrag - 2010/AN/0827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:          - zurückgezogen am 26.01.2010

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beauftragt den Oberbürgermeister mit der Entwicklung eines Vorschlags für die zukünftige Struktur der Aufgabenwahrnehmung im SGB II (bislang ARGE) Rostock ab dem 1.1.2011.

 

Zu beachten sind dabei die möglichen Kooperationsformen zwischen kommunalen Aufgaben und Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für Rostock muss dabei die bestmögliche Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune gefunden werden. Im Sinne der regionalen Steuerungsfähigkeiten sollte dabei eine umfassend Übertragung der Aufgaben an die Stadt Rostock erreicht werden. Geklärt werden muss, ob dabei die IT-Technik der BA genutzt werden kann, wie getrennte Aktenhaltung, Widerspruchsbearbeitung und Datenschutz gewährleistet werden und inwiefern kommunale Mitarbeiter auf Basis von Abordnung, Zuweisung oder Dienstleistungsgestellungsverträge ihre bisher für die BA wahrgenommenen Aufgaben weiterführen können. Insbesondere die Betreuung von besonderen Personengruppen durch die kommunalen Träger im Auftragsverhältnis nach §§ 88 ff. SGB X sind als angebotene Kooperationsmöglichkeiten zu nutzen, sowie weitestgehend die so genannten Verwaltungshilfstätigkeiten zusammenzuführen.

Fürderhin ist die Ausgestaltung des zukünftigen Trägerausschusses zu betrachten und langfristig die Option einer Regionalisierung der Häuser zu untersuchen.

 

Der ausgearbeitete Vorschlag samt Untersetzung aller absehbaren finanziellen Folgen ist der Bürgerschaft zum 07.07.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

 

 

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Begründung:

 

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 wurde die derzeitige Mischverwaltung von Bund und Kommune in den ARGEn für verfassungswidrig erklärt. Die einheitliche Aufgabenwahrnehmung der beiden Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verletzt die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. 12. 2010 Zeit, eine Neuregelung zu treffen. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat im Dezember 2009 den Entwurf eines Eckpunktepapiers vorgelegt, demnach die Trennung der Aufgaben ab 31.12.2010 vollzogen werden muss. Optionskommunen sind nicht mehr geplant, wohl aber weitgehende Kooperationsmöglichkeiten trotz der getrennten Trägerschaft und eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger. Deutlich wird allen MitarbeiterInnen der ARGE volle Wertschätzung für ihre Arbeit ausgedrückt und festgestellt, dass ihre Zukunft gesichert werden muss. Rostock erkennt die bislang geleistete Arbeit an und bedauert den Wegfall der ARGE, wird sich aber zukunftsorientiert mit Lösungen befassen, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

 

 

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Beschlüsse

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21.01.2010 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen