Antrag - 2010/AN/0827
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
Struktur der Aufgabenwahrnehmung im SGB II ab 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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21.01.2010
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 26.01.2010
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Rostock beauftragt den Oberbürgermeister mit der Entwicklung eines Vorschlags
für die zukünftige Struktur der Aufgabenwahrnehmung im SGB II (bislang ARGE)
Rostock ab dem 1.1.2011.
Zu beachten sind dabei die
möglichen Kooperationsformen zwischen kommunalen Aufgaben und Aufgaben der
Bundesagentur für Arbeit nach Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales. Für Rostock muss dabei die bestmögliche Arbeitsfähigkeit unter
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune gefunden
werden. Im Sinne der regionalen Steuerungsfähigkeiten sollte dabei eine
umfassend Übertragung der Aufgaben an die Stadt Rostock erreicht werden.
Geklärt werden muss, ob dabei die IT-Technik der BA genutzt werden kann, wie
getrennte Aktenhaltung, Widerspruchsbearbeitung und Datenschutz gewährleistet
werden und inwiefern kommunale Mitarbeiter auf Basis von Abordnung, Zuweisung
oder Dienstleistungsgestellungsverträge ihre bisher für die BA wahrgenommenen
Aufgaben weiterführen können. Insbesondere die Betreuung von besonderen
Personengruppen durch die kommunalen Träger im Auftragsverhältnis nach §§ 88
ff. SGB X sind als angebotene Kooperationsmöglichkeiten zu nutzen, sowie
weitestgehend die so genannten Verwaltungshilfstätigkeiten zusammenzuführen.
Fürderhin ist die Ausgestaltung
des zukünftigen Trägerausschusses zu betrachten und langfristig die Option
einer Regionalisierung der Häuser zu untersuchen.
Der ausgearbeitete Vorschlag samt
Untersetzung aller absehbaren finanziellen Folgen ist der Bürgerschaft zum
07.07.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 wurde die derzeitige Mischverwaltung
von Bund und Kommune in den ARGEn für verfassungswidrig erklärt. Die
einheitliche Aufgabenwahrnehmung der beiden Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende verletzt die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf
eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung
des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. 12. 2010 Zeit, eine
Neuregelung zu treffen. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat im
Dezember 2009 den Entwurf eines Eckpunktepapiers vorgelegt, demnach die
Trennung der Aufgaben ab 31.12.2010 vollzogen werden muss. Optionskommunen sind
nicht mehr geplant, wohl aber weitgehende Kooperationsmöglichkeiten trotz der
getrennten Trägerschaft und eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der
Träger. Deutlich wird allen MitarbeiterInnen der ARGE volle Wertschätzung für
ihre Arbeit ausgedrückt und festgestellt, dass ihre Zukunft gesichert werden
muss. Rostock erkennt die bislang geleistete Arbeit an und bedauert den Wegfall
der ARGE, wird sich aber zukunftsorientiert mit Lösungen befassen, um einen
reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
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