Änderungsantrag - 2009/BV/0725-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Für das Gebiet MI 092 Süd wird eine maximale Bauhöhe von 12,5 m festgeschrieben.
Die festgelegte Mindesthöhe entfällt. Dazu ist in der zeichnerischen Darstellung die entsprechende Signatur zu ändern.

 

 

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Begründung:


Die festgelegte zwingende Bauhöhe sicher nicht eine sich einfügende Bebauung. Außerdem behindert die Festlegung u.U. eine funktionale und wirtschaftliche Entwicklung des Blocks. Es existieren für das Gebiet sehr unterschiedliche Bebauungsideen (Sporthalle, Kindergarten, Parkhaus) und es sind hier auch städtebauliche Lösungen denkbar, die mit anderer Geschossigkeit die städtebauliche Einbindung sicher stellen. Insbesondere ist eine Abstaffelung hin zu den Sportanlagen denkbar. Zur Sicherung einer qualitätsvollen Bebauung des Blockes ist daher ein Architektenwettbewerb zu empfehlen. Eine nicht angemessene Bebauung kann durch städtebauliche Verträge verhindert werden.

 

 

 

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Werner Simowitsch
Vorsitzender des Ortsbeirates Stadtmitte

 

 

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Beschlüsse

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12.01.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen