Beschlussvorlage - 2010/BV/0811
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zur Realisierung der Bürgerschaftsbeschlüsse Nr. 0914/07-A vom 05.12.2007 zur Volkshochschule und
Nr. 0731/08-A vom 19.11.2008 zur Bildung eines Zweckverbandes Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.01.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Volkshochschule
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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27.01.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 22 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
0914/07-A vom 05.12.2007
0731/08-A vom 19.11.2008
Sachverhalt:
Der Beschluss 0731/08-A sah vor, der Bürgerschaft zum 4. März 2009 einen gemeinsam mit den Landkreisen Güstrow und Bad Doberan erarbeiteten Vertragsentwurf zur Gründung eines Zweckverbandes Volkshochschule vorzulegen. Dieser Auftrag wurde nicht erfüllt.
Über diesen Umstand wurde die Bürgerschaft vom Oberbürgermeister am 6. Mai 2009 mit der Informationsvorlage 2009/IV/0047 in Kenntnis gesetzt. Als neuer Umsetzungstermin wurde der 30. November 2009 benannt. Ein Vertragsentwurf konnte auch zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegt werden.
Die Bildung eines Zweckverbandes Volkshochschule wurde unter der Maßnahme-Nr. 2009/1.03
in das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2013 aufgenommen. Als Beginn der gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Zweckverband wurde hier das Jahr 2011 angenommen, sodass der dafür notwendige Vertrag zum 31. Oktober 2010 vorliegen sollte.
Im Jahr 2009 gab es in allen drei Volkshochschulen personelle und strukturelle Veränderungen. Die soziale Lage der Bevölkerung hatte Auswirkung auf die Nachfrage nach Volkshochschulangeboten.
Diese Fakten begründen die Notwendigkeit, die Kalkulationsgrundlage für die Gründung und Betreibung einer gemeinsamen Volkshochschule noch einmal vollständig zu überprüfen und, wenn nötig, sie neu zu gestalten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Die beiden Landkreise gehen davon aus, dass eine Zweckverbandsgründung erst dann Sinn macht, wenn alle damit im Zusammenhang stehenden Regularien der anstehenden Kreisgebietsreform eindeutig und rechtssicher geklärt sind, was im Jahr 2009 noch nicht festgestellt werden konnte.