Stellungnahme - 2009/DA/0740-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Grundlage für die Entlohnung der Waldarbeiter des Stadtforstamtes ist der  Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts für Waldarbeiter an den MTW (MTW-O) vom 5. April 1991 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 16 vom 14. März 2003, der  zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt (IG Bau) geschlossen wurde.

 

Nach der Lohnrunde in 2003 hat es seit 2005 keine Fortschreibung des MTW-O (Ost-West-Angleichung und lineare Erhöhung) mehr gegeben.

Ursächlich hierfür war das Ausscheiden der TdL aus der Verhandlungsgemeinschaft der öffentlichen Arbeitgeber.

Die Tarifverhandlungen der VKA, die seit 2005 mit der IG BAU ohne Ergebnisse geführt wurden, sind nach erneuter Aufnahme der Verhandlungen nach der Lohnrunde 2008 ohne Ergebnis beendet worden.

Nachdem einige Kommunale Arbeitgeberverbände mit der VKA vereinbart hatten, selber mit der IG BAU verhandeln zu wollen, hat die VKA erklärt, keine Tarifverhandlungen mehr für Waldarbeiter auf VKA-Ebene mit der IG BAU zu führen.

Die Tarifverhandlungen konnten nunmehr nur auf der Ebene der einzelnen Kommunalen Arbeitgeberverbände geführt werden.

 

Für die Waldarbeiter des Stadtforstamtes sowie für alle anderen kommunalen Waldarbeiter, die nicht zwischenzeitlich von ihren Arbeitgebern einzelvertraglich in den TVöD übergeleitet wurden,  bedeutet dies, dass sich ihre Entgelte weiterhin nach dem MTW-O, in Höhe eines Bemessungssatzes von 92, 5 v.H. und ohne lineare Erhöhungen, richten.

 

Da der KAV M-V von der IG BAU keine Aufforderung zu Tarifverhandlungen erhalten hat und in M-V bei 5 Kommunen lediglich noch 25 Waldarbeiter nach dem MTW-O bezahlt werden, hatte der KAV M-V die betroffenen Kommunen erstmalig am 17.08.2009 zu einer Beratung über die weitere Vorgehensweise zu dieser Tarifsituation eingeladen.

Die beteiligten Kommunen verständigten sich in mehreren Beratungen darauf, die Waldarbeiter einzelvertraglich in den TVöD überzuleiten, um sie bezüglich der linearen Erhöhungen in der Lohnrunde 2008 und der vollzogenen Ost-West-Angleichung der übrigen Beschäftigten partizipieren zu lassen.

Die Zuordnung zu den Entgeltgruppen des TVöD und die Stufenfindung über das Vergleichsentgelt erfolgte analog den Regelungen der TdL und anderer bezirklicher Tarifverträge.

Aufbauend auf einem Durchschnittslohn des Jahres 2009 wird dieser auf 100 v.H. des Tarifgebietes West angehoben. Darüber hinaus werden die linearen Erhöhungen  der Lohnrunde 2008 nachvollzogen.

Waldarbeiterspezifische Regelungen, die der TVöD nicht erhält, wie z.B. die Entschädigung für die dienstliche Nutzung der privaten Motorsäge, werden als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vereinbart.

Hierzu wurde den betroffenen Kommunen ein Musterarbeitsvertrag durch den KAV M-V zur Verfügung gestellt.

Damit nehmen die Waldarbeiter automatisch an weiteren linearen Erhöhungen im TVöD teil.

Dieser Vorgehensweise wurde seitens des Präsidiums und des Hauptausschusses des KAV M-V zugestimmt.

 

In Umsetzung des Beratungsergebnisses wurde der Personalrat Stadtverwaltung und die Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter von der Überleitung in den TVöD und deren konkreten Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis umfassend informiert. Die finanziellen Auswirkungen wurden jeder Waldarbeiterin und jedem Waldarbeiter ausführlich dargestellt. Die Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter erklärten alle ihr Einverständnis.

 

Auf Grund des Beschlusses des Hauptausschusses auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2009 wurden bis jetzt keine Individualvereinbarungen mit den Waldarbeitern durch die Hansestadt Rostock abgeschlossen.

 

Meine Rücksprache mit dem KAV hat keine veränderte Sachlage ergeben. Die einzelvertragliche Überleitung in den TVöD zum 01.01.2010 ist bereits bei drei Kommunen mit insgesamt 9 Waldarbeitern im vergangenen Jahr abgeschlossen worden. Zwei weitere Waldarbeiter in einer anderen Kommune werden spätestens zum 01.02.2010 einzelvertraglich in den TVöD übergeleitet.

 

Einen Verstoß gegen die Tarifautonomie sehe ich bei dieser Vorgehensweise nicht.

Das Präsidium des KAV M-V hat sich wegen der geringen Anzahl der kommunalen Waldarbeiter gegen die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft und für eine einzelvertragliche Überleitung in den TVöD ausgesprochen. Die Hansestadt Rostock kann selber keine Tarifverhandlungen mit der IG BAU führen. Die Waldarbeiter werden einzelvertraglich in den Geltungsbereich des TVöD einbezogen und partizipieren wie alle anderen Beschäftigten der Hansestadt Rostock auch an künftigen Lohnerhöhungen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

17.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben