Antrag - 2009/AN/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2008 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008.

 

 

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Sachverhalt:

Die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Rostock zum 31.12.2008 durch das Rechnungsprüfungsamt und dem Rechnungsprüfungsausschuss mit einhergehender Erörterung nach § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V hat zu keinerlei Verstößen geführt, die die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Gemeinde beeinflussen.

Der Haushaltsvollzug und der vorgelegte Jahresabschluss kann mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werden.

Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Entlastung des Oberbürgermeisters durch die Bürgerschaft empfohlen.

 

Gleichwohl wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die im Prüfbericht aufgezeigten Mängel im Haushaltsvollzug abzustellen und eine Wiederholung auszuschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:


Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor­pommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2008 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushalts­jahr 2008.


Beschluss Nr. 2009/AN/0708:


Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor­pommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2008 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushalts­jahr 2008 mit Ausnahme der Vorgänge Straßenreparatur- und Straßeninstandhaltung sowie Internetauftritt der Hansestadt Rostock.

 

            (Jahresrechnung 2008 und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt