Änderungsantrag - 2009/BV/0338-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


In der Benutzungsordnung wird in § 3 Abs. 1 im ersten Satz nach „vorhandene“ eingefügt:
 

„sichtbare“

 

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Der Satz lautet damit:

 

Der Zustand der ausgewählten Medien ist von der Benutzerin oder dem Benutzer vor der Ausleihe zu prüfen und etwa vorhandene sichtbare Schäden unverzüglich anzuzeigen.

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

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Beschlüsse

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04.11.2009 - Bürgerschaft - abgelehnt