Änderungsantrag - 2009/BV/0522-35 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen und durch Nr. 2009/BV/0522-72 (ÄA) ersetzt

 

Beschlussvorschlag:

 

Im Abschnitt „Prüfaufträge“ ist an geeigneter Stelle die Maßnahme Markttestverfahren aufzunehmen.

 

Als Maßnahmebeschreibung wird eingefügt:

Prüfung der Einführung des Markttestverfahrens in die Stadtverwaltung

 

Erläuterung:

Markttestverfahren bedeutet, reale Marktpreise als Steuerungsgrundlage zu verwenden. Kann eine Leistung zum Marktpreis und in gleicher oder besserer Qualität erbracht werden, bleibt sie innerhalb der Verwaltung. Kann sie nicht zu diesem preis erbracht werden, wird sie vergeben. Der Markttestvergleich bietet einen systematischen und flächendeckenden Vergleich zwischen internen Dienstleistungen der Stadtverwaltung einerseits und Marktpreisen andererseits. Mit diesem Verfahren können jene Dienstleistungen der öffentlichen Hand identifiziert werden, die kostengünstiger über private Anbieter oder aber weiterhin über die eigene Verwaltung erstellt werden sollen.

Der Markttest schafft Transparenz und echte Kostenverantwortung, Steuerungsentscheidungen erhalten eine bessere Grundlage. Eine Marktest orientierte Steuerung ist der traditionellen Konsolidierung durch pauschalen Stellenabbau oder Rasenmäherprinzip überlegen, weil er nachhaltig eine echte Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung fördert.

Die Stadt Dresden erhielt für dieses Konzept den European Public Sector Awards 2007 (Europäischen Öffentlichen Dienst Preis).

 

 

Dr. Sybille Bachmann

 

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Beschlüsse

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03.11.2009 - Finanzausschuss - vertagt

Erweitern

04.11.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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10.11.2009 - Hauptausschuss - vertagt