Beschlussvorlage - 2009/BV/0618

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Parkgebührenverordnung der Hansestadt Rostock wird rückwirkend zum 30. Juni 2009 beschlossen (Anlage).

 

 

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung M-V § 22, Straßenverkehrsgesetz § 6 a

 

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Hansestadt Rostock (Parkgebührenverordnung) ist ein unverzichtbares Instrument zur Umsetzung verkehrsplanerischer Belange, insbesondere zur Abwehr der unangemessenen Inanspruchnahme dringend benötigten Verkehrsraumes durch Berufspendler sowie zur Gewährleistung eines möglichst hohen Umschlages von Parkplätzen im städtischen Raum zur Erzielung einer größtmöglichen Wertschöpfung für die wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt.

Weil die Parkgebührenverordnung vom 22. November 2006 mit Datum vom 30. Juni 2009 außer Kraft trat, ist deren neuerlicher und rückwirkender Erlass auch im Interesse der unmittelbar bevorstehenden Einführung des Bewohnerparkens im Quartier Steintorvorstadt und der einhergehenden Parkgebührenregelungen erforderlich.

Die Hansestadt Rostock hat daher beschlossen die in der alten Parkgebührenverordnung vom 22. November 2006 inhaltlich festgelegten Gebühren und Parkbereiche ohne Änderungen zu übernehmen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Sicherung der Einnahmen aus Parkgebühren bei Aufstellung neuer Parkscheinautomaten und -uhren

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.10.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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15.10.2009 - Finanzausschuss - vertagt

 

Die Beschlussfassung wird verschoben (siehe TOP 2).

 

 

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29.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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03.11.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.11.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen