Antrag - 2009/AN/0654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie die Universität Rostock sowie die Hochschule für Musik und Theater durch geeignete verwaltungsseitige Maßnahmen bei der Einführung eines Prämiensystems für die Erstwohnsitznahme unterstützt werden können. Hierzu sind Gespräche mit den Hochschulleitungen aufzunehmen.

Die Bürgerschaft ist bis zum 31.03.2010 über die Ergebnisse zu informieren.

 

 

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Sachverhalt:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet derzeit ein Prämiensystem für Hochschulen vor, die nachweislich positiv auf die Erstwohnsitznahmen durch ihre Studierenden eingewirkt haben.

 

Die Hochschulen sollen nach dem Konzeptvorschlag – bei Überschreitung einer Ummeldequote der Neuimmatrikulierten von 50 % Prämien – für maximal vier Jahre 1.000 Euro jährlich erhalten.

 

Um seitens der Studierenden Anreize zu setzen, den Erstwohnsitz im Lande Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen, sind mindestens 75 % der auf diese Weise generierten Einnahmen für die unmittelbare Verbesserung der Lernbedingungen der Studierenden einzusetzen (Ausstattung und Öffnungszeiten der Bibliotheken, Lehraufträge, Tutorien etc.). Sie sollten außerdem, z.B. über die Fachschaften, an den Entscheidungen über die Verausgabung der Mittel angemessen inhaltlich beteiligt werden.

 

Der Erfolg eines solchen Prämiensystems hängt entscheidend von der Frage ab, ob die an ihm beteiligten Personen bzw. Institutionen selbst tatsächlich von möglichen Erfolgen profitieren. So wäre es kaum vorstellbar, dass das Lehrpersonal einzelner Institute im Rahmen der Lehrveranstaltungen sowie der Studienberatung große Anstrengungen zur Lenkung des Ummeldeverhaltens der eigenen Studierenden unternimmt, wenn die entsprechenden Mehreinnahmen dem Gesamtetat der Hochschulen zufließen. Folglich müssen aus Anreizgründen die Mehreinnahmen unmittelbar den agierenden Lehreinheiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Prämienzahlungen können für alle neu immatrikulierten Studierenden nur dann über mehrere Jahre gezahlt werden, sofern ein Nachweis darüber vorliegt, dass der/die Studierende noch immer in der jeweiligen Stadt seinen ersten Wohnsitz innehat.

 

Da datenschutzrechtliche Bestimmungen gegen einen Abgleich der Daten von Hochschulen und Einwohnermeldeämtern sprechen dürften, wäre ein jährlicher Nachweis der Studierenden erforderlich.

 

In diesem Zuge soll der Oberbürgermeister prüfen, inwieweit – bei erteiltem Einverständnis seitens der Studierenden – eine unmittelbare jährliche Weitergabe der Daten erfolgen kann. Dieses führt zu einer starken Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs und senkt Kosten.

 

Der Vorteil der Hansestadt liegt im Anwachsen der einwohnerbezogenen Zuweisungen des Landes. Gleichzeitig wird seitens der Stadt ein Modell unterstützt, das nicht nur Neu-Rostockern, sondern allen an den Hochschulen Studierenden zu Gute kommt.

 

 

 

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Beschlüsse

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04.11.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen