Beschlussvorlage - 2009/BV/0509
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.09.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Hauptverwaltungsamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt; Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.10.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.10.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.11.2009
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV und 0540/08-BV
Sachverhalt:
Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.
Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2010 im Durchschnitt um 5,2 % höhere Gebührensätze als im laufenden Jahr.
Im Rahmen eines EU- Vertragsverletzungsverfahrens wurde die Zielvereinbarung zwischen der HRO und der SR GmbH in Rostock gerügt. Die Bundesregierung als Antragsteller wünscht kein Verfahren gegen die EU. Die Kommunalaufsicht forderte die HRO auf, einlenkend zu reagieren.
Aus diesem Grund wurde die rückwirkende Aufhebung der Zielvereinbarung 2008-2010 vorbereitet. Dazu war eine erneute Kalkulation der Preise durch die SR GmbH, sowie eine Prüfung dieser Preise erforderlich. Bei der Aufhebung der ZV wird anstelle der Kalkulation für einen Dreijahreszeitraum nach den Regelungen der Ursprungsverträge zu einer jährlichen Kalkulation der Entgelte zurückgekehrt. (Ermittlung von Einzelpreisen)
Ein entsprechender Prüfbericht zur Vereinbarkeit der kalkulierten Entgelte mit den preisrechtlichen Vorschriften wurde durch die gab Designer und Ingenieure GmbH ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.
Kostenentwicklung 2010 im Vergleich zum Vorjahr
Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH sind im Vergleich zu 2009 um 150.000 gestiegen. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen gibt es zwei wesentliche Faktoren, die diese Steigerung ausmachen.
Durch die Sperrung der Vorpommernbrücke werden 2010 große Umwege, viele kostenpflichtige Fahrten durch den Warnowtunnel, sowie höhere Zeitaufwendungen nötig sein um die geplanten Leistungen zu erbringen. Der zweite Grund ist die Erweiterung des Leistungsumfanges durch die Übernahme von Winterdienst- und Reinigungsleistungen, die bisher durch das Amt für Stadtgrün durchgeführt wurden.
Erstattung an die DB Station & Service AG
Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.
Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Kosten für zusätzliche Reinigungen
Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (Stürme, aber kein Winterdienst) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2009 lediglich um 1.830 gestiegen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 11,4 %.
Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen
Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die Bäderstraße und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.
Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.
Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.
Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten
Aus dem Budgetabschluss für das Jahr 2008 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 41.870 (siehe Anlage 4).
Im KAG M-V heißt es hierzu: Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Der oben genannte Betrag wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation Gebühren mindernd eingestellt, damit sind die Kostenüberdeckungen ausgeglichen.
Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2010 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.
Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den
Reinigungsklassen 1 - 7 (Anlage 2 Seite 4)
Im Vergleich von 2006 bis 2010 hat sich das Verhältnis von gebührenfähigen Ausgaben zu Einnahmen aus Gebühren wie folgt entwickelt.
Jahr | Ausgaben (gebührenfähig) | Einnahmen | Zuschuss HRO |
2006 | 3.879.500 | 2.905.800 | 973.700 |
2007 | 4.031.100 | 3.064.500 | 966.600 |
2008 | 3.563.500 | 2.647.100 | 916.400 |
2009 | 3.709.200 | 2.755.100 | 954.100 |
2010 | 3.861.300 | 2.903.900 | 957.400 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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