Beschlussvorlage - 2009/BV/0509

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlage 2 - 5).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV und 0540/08-BV

 

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2010 im Durchschnitt um 5,2 % höhere Gebührensätze als im laufenden Jahr.

Im Rahmen eines EU- Vertragsverletzungsverfahrens wurde die Zielvereinbarung zwischen der HRO und der SR GmbH in Rostock gerügt. Die Bundesregierung als Antragsteller wünscht kein Verfahren gegen die EU. Die Kommunalaufsicht forderte die HRO auf, einlenkend zu reagieren.

Aus diesem Grund wurde die rückwirkende Aufhebung der Zielvereinbarung 2008-2010 vorbereitet. Dazu war eine erneute Kalkulation der Preise durch die SR GmbH, sowie eine  Prüfung dieser Preise erforderlich. Bei der Aufhebung der ZV wird anstelle der Kalkulation für einen Dreijahreszeitraum nach den Regelungen der Ursprungsverträge zu einer jährlichen Kalkulation der Entgelte zurückgekehrt. (Ermittlung von Einzelpreisen)

Ein entsprechender Prüfbericht zur Vereinbarkeit der kalkulierten Entgelte mit den preisrechtlichen Vorschriften wurde durch die gab Designer und Ingenieure GmbH ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kostenentwicklung 2010 im Vergleich zum Vorjahr

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH sind im Vergleich zu 2009 um 150.000 € gestiegen. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen gibt es zwei wesentliche Faktoren, die diese Steigerung ausmachen.

Durch die Sperrung der Vorpommernbrücke werden 2010 große Umwege, viele kostenpflichtige Fahrten durch den Warnowtunnel, sowie höhere Zeitaufwendungen nötig sein um die geplanten Leistungen zu erbringen. Der zweite Grund ist die Erweiterung des Leistungsumfanges durch die Übernahme von Winterdienst- und Reinigungsleistungen, die bisher durch das Amt für Stadtgrün durchgeführt wurden.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (Stürme, aber kein Winterdienst) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2009 lediglich um 1.830 € gestiegen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 11,4 %.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.


Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus dem Budgetabschluss für das Jahr 2008 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 41.870 € (siehe Anlage 4).

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

Der oben genannte Betrag wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation Gebühren mindernd eingestellt, damit sind die Kostenüberdeckungen ausgeglichen.

Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2010 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1 - 7  (Anlage 2 Seite 4)

 

Im Vergleich von 2006 bis 2010 hat sich das Verhältnis von gebührenfähigen Ausgaben zu Einnahmen aus Gebühren wie folgt entwickelt.

 

Jahr

Ausgaben (gebührenfähig)

Einnahmen

Zuschuss HRO

2006

3.879.500 €

2.905.800 €

973.700 €

2007

4.031.100 €

3.064.500 €

966.600 €

2008

3.563.500 €

2.647.100 €

916.400 €

2009

3.709.200 €

2.755.100 €

954.100 €

2010

3.861.300 €

2.903.900 €

957.400 €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

6750 6750

 

 

 

 

Ausgaben:

4.089.430,00 €

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

2.945.770,00 €

 

X

 

 

 

 

 

 

Zuschuss HRO:

1.143.660,00 €

 

X

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept: keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.10.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.11.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen