Anfrage der Fraktion - 2009/AF/0639

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1.      Warum wurde die Stadtverordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Hansestadt Rostock (Parkgebührenverordnung) beziehungsweise deren Fortgeltung nicht rechtzeitig, das heißt vor dem 1. Juli 2009, beschlossen?

 

2.      Ist der geplante rückwirkende Beschluss zulässig?

 

3.      Ist die Hansestadt Rostock berechtigt, ohne gültige Parkgebührenverordnung die Zahlung von Parkgebühren zu verlangen?

 

4.      Ist es rechtlich zulässig, ohne existierende Parkgebührenverordnung kostenpflichtige Verwarnungen an Halter von Kraftfahrzeugen auszustellen, die keine Parkgebühren bezahlt haben?

 

5.      Wenn nein, wurden, beziehungsweise werden im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 4. November 2009 solche kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

 

6.      Wie hoch ist der Betrag, der der Hansestadt Rostock im oben genannten Zeitraum entgangen ist, falls eine Ausstellung unzulässig sein sollte, und die Hansestadt im oben genannten Zeitraum auch keine Verwarnungen ausgestellt hat?

 

7.      Falls der Stadt Einnahmen entgangen sein sollten, wie werde diese Mindereinnahmen ausgeglichen?

 

8.      Sollten Autofahrer nicht verpflichtet sein, ohne gültige Parkgebührenverordnung Parkgebühren zu zahlen, wie gedenkt die Hansestadt Rostock mit dieser Situation bis zum Beschluss der neuen Parkgebührenverordnung umzugehen, um die rechtlich nicht erforderliche Zahlung der Autofahrer zu verhindern?

 

 

 

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Beschlüsse

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04.11.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben