Anfrage der Fraktion - 2009/AF/0639
Grunddaten
- Betreff:
-
Thomas Asendorf (für die FDP-Fraktion) Erhebung von Parkgebühren in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.10.2009
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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04.11.2009
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Der
Oberbürgermeister wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Warum wurde die Stadtverordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Hansestadt Rostock (Parkgebührenverordnung) beziehungsweise deren Fortgeltung nicht rechtzeitig, das heißt vor dem 1. Juli 2009, beschlossen?
2. Ist
der geplante rückwirkende Beschluss zulässig?
3. Ist
die Hansestadt Rostock berechtigt, ohne gültige Parkgebührenverordnung die
Zahlung von Parkgebühren zu verlangen?
4. Ist
es rechtlich zulässig, ohne existierende Parkgebührenverordnung
kostenpflichtige Verwarnungen an Halter von Kraftfahrzeugen auszustellen, die
keine Parkgebühren bezahlt haben?
5. Wenn
nein, wurden, beziehungsweise werden im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 4.
November 2009 solche kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt, und wenn ja,
auf welcher Grundlage?
6. Wie
hoch ist der Betrag, der der Hansestadt Rostock im oben genannten Zeitraum
entgangen ist, falls eine Ausstellung unzulässig sein sollte, und die
Hansestadt im oben genannten Zeitraum auch keine Verwarnungen ausgestellt hat?
7. Falls
der Stadt Einnahmen entgangen sein sollten, wie werde diese Mindereinnahmen
ausgeglichen?
8. Sollten
Autofahrer nicht verpflichtet sein, ohne gültige Parkgebührenverordnung
Parkgebühren zu zahlen, wie gedenkt die Hansestadt Rostock mit dieser Situation
bis zum Beschluss der neuen Parkgebührenverordnung umzugehen, um die rechtlich
nicht erforderliche Zahlung der Autofahrer zu verhindern?