Antrag - 2009/AN/0611

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu veranlassen.

In Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss ist eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im April 2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Satzung sollte mindestens folgende Rechte und Pflichten für den Jugendbeirat enthalten:

-              Er ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu informieren.

-              Sein/e Vorsitzende/r wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeaus­schuss und den Unterausschuss für Jugendhilfepla­nung aufgenommen.

-              Sein/e Vorsitzende/r erhält Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Aus­schüssen.

-              Er vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister.

-              Er beschäftigt sich mit Anregungen, Wünschen und Beschwerden der Jugendlichen. 

Die Mitglieder des Jugendbeirates werden durch eine Wahlversammlung legitimiert.

Die Hauptsatzung und die Satzung des Jugendamtes sind entsprechend anzupas­sen.

 

 

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Begründung:

Jugendliche und junge Volljährige sollten an allen sie betreffenden Planungen und Entscheidungen in der Hansestadt Rostock direkt beteiligt werden.  Der Jugendbeirat stellt ein beratendes Gremium für die Bürgerschaft und die Verwaltung dar und er­möglicht es diesen, Meinungen und Vorstellungen von Jugendlichen zu Vorhaben und Planungen zu hören. Jugendliche werden ermutigt und befähigt, ihre Anliegen selbst aktiv in Politik und Verwaltung einzubringen.Die wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, umfassen ein breites Themenspektrum von der Nahverkehrsplanung über Schulentwicklungsplanung, Kulturförderung bis zur Jugendhilfeplanung.

Aufgrund der gesetzlich im § 11 des SGB VIII festgelegten Verpflichtung zur Mitbe­stimmung junger Menschen an der Entwicklung erforderlicher Angebote der Jugend­arbeit, sollte für den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfe­planung einer stärkere Anbindung durch eine ständige beratende Mitgliedschaft des Jugendbeirates durch die/den Vorsitzende/n in diesen Gremien vorgesehen werden.

Der Beirat sollte sich aus Jugendlichen zwischen 14 und 27 Jahren zusammenset­zen und direkt von der Jugendlichen gewählte werden. Wir schlagen eine Wahlperi­ode von 2 Jahren vor.

 

 

 

 

Dr. Christel-Katja Fuchs

stellvertretende Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

11

Dagegen

3

Enthaltungen

 

 

Erweitern

04.11.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.11.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu veranlassen und dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im April 2010 einen Vorschlag bezüglich der Bildung vorzulegen. Der Rostocker Stadtjugendring wird gebeten, diesen Prozess zu begleiten. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

13

Dagegen

 

Enthaltungen

1

 

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02.12.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu veranlassen.


In Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss ist eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im April 2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.


Die Satzung sollte mindestens folgende Rechte und Pflichten für den Jugendbeirat enthalten:


- Er ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu informieren.

- Sein/e Vorsitzende/r wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung aufgenommen.

- Sein/e Vorsitzende/r erhält Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen.

- Er vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister.

- Er beschäftigt sich mit Anregungen, Wünschen und Beschwerden der Jugendlichen.

Die Mitglieder des Jugendbeirates werden durch eine Wahlversammlung legitimiert.

Die Hauptsatzung und die Satzung des Jugendamtes sind entsprechend anzupassen.




Beschluss Nr. 2009/AN/0611:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu veranlassen und dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im April 2010 einen Vorschlag bezüglich der Bildung vorzulegen.

Der Rostocker Stadtjugendring wird gebeten, diesen Prozess zu begleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt