Antrag - 2009/AN/0611
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr.Christel-Katja Fuchs (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.10.2009
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.10.2009
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.11.2009
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02.12.2009
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.11.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu veranlassen.
In Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss ist eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im April 2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Satzung sollte mindestens folgende Rechte und Pflichten für den Jugendbeirat enthalten:
- Er ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu informieren.
- Sein/e Vorsitzende/r wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung aufgenommen.
- Sein/e Vorsitzende/r erhält Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen.
- Er vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister.
- Er beschäftigt sich mit Anregungen, Wünschen und Beschwerden der Jugendlichen.
Die Mitglieder des Jugendbeirates werden durch eine Wahlversammlung legitimiert.
Die Hauptsatzung und die Satzung des Jugendamtes sind entsprechend anzupassen.
Begründung:
Jugendliche und junge Volljährige sollten an allen sie betreffenden Planungen und Entscheidungen in der Hansestadt Rostock direkt beteiligt werden. Der Jugendbeirat stellt ein beratendes Gremium für die Bürgerschaft und die Verwaltung dar und ermöglicht es diesen, Meinungen und Vorstellungen von Jugendlichen zu Vorhaben und Planungen zu hören. Jugendliche werden ermutigt und befähigt, ihre Anliegen selbst aktiv in Politik und Verwaltung einzubringen.Die wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, umfassen ein breites Themenspektrum von der Nahverkehrsplanung über Schulentwicklungsplanung, Kulturförderung bis zur Jugendhilfeplanung.
Aufgrund der gesetzlich im § 11 des SGB VIII festgelegten Verpflichtung zur Mitbestimmung junger Menschen an der Entwicklung erforderlicher Angebote der Jugendarbeit, sollte für den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung einer stärkere Anbindung durch eine ständige beratende Mitgliedschaft des Jugendbeirates durch die/den Vorsitzende/n in diesen Gremien vorgesehen werden.
Der Beirat sollte sich aus Jugendlichen zwischen 14 und 27 Jahren zusammensetzen und direkt von der Jugendlichen gewählte werden. Wir schlagen eine Wahlperiode von 2 Jahren vor.
Dr. Christel-Katja Fuchs
stellvertretende Fraktionsvorsitzende
24.11.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu
veranlassen und dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im April 2010 einen
Vorschlag bezüglich der Bildung vorzulegen. Der Rostocker Stadtjugendring wird
gebeten, diesen Prozess zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
13 |
Dagegen |
|
Enthaltungen |
1 |
02.12.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die
Hansestadt Rostock zu veranlassen.
In Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss ist eine entsprechende Satzung zu
erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im April 2010 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Satzung sollte mindestens folgende Rechte und Pflichten für den
Jugendbeirat enthalten:
- Er ist über alle
wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu informieren.
- Sein/e Vorsitzende/r wird als beratendes Mitglied
in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung
aufgenommen.
- Sein/e
Vorsitzende/r erhält Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen.
- Er vertritt die Interessen der Jugendlichen
gegenüber der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister.
- Er
beschäftigt sich mit Anregungen, Wünschen und Beschwerden der Jugendlichen.
Die Mitglieder des Jugendbeirates werden durch eine Wahlversammlung
legitimiert.
Die
Hauptsatzung und die Satzung des Jugendamtes sind entsprechend anzupassen.
Beschluss Nr. 2009/AN/0611:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die
Hansestadt Rostock zu veranlassen und dem Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung im April 2010 einen Vorschlag bezüglich der Bildung vorzulegen.
Der Rostocker Stadtjugendring wird gebeten, diesen Prozess zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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