Informationsvorlage - 2009/IV/0600
Grunddaten
- Betreff:
-
Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung
Ausreichung der Zinserträge zum "Tag des Ehrenamtes" am 04. Dezember 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.10.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Kenntnisnahme
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14.10.2009
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1. Kriterien der Mittelvergabe
Dem Stiftungszweck und der satzungsgemäßen Verwendung entsprechend, verfügt der Stiftungsvorstand schwerpunktmäßig folgende Verwendungskriterien:
- Beschaffung von Lebensmitteln (Essen und Trinken),
- Mittel zur Förderung der Hygiene,
- Transport von Lebensmitteln (Kraftstoff),
- Sicherung der Unterkunft (Mietkostenzuschüsse),
- Betriebsnebenkosten von Ausgabestellen.
Der Bedarf der Träger für diese Positionen schöpft den Mittelumfang aus. Auf Förderungen investiver Maßnahmen zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes für die Bedürftigen wird verzichtet.
2. Mittelvergabe im Dezember 2009
Der Stiftungsvorstand schlägt die Vergabe lt. Ausschreibung in Höhe von 13.000 EUR vor, die sich wie folgt auf die Träger und den Verwendungszweck verteilen:
1. Wohltat
e. V. Rostock
Suppenküche
- Förderung: 3.900,00 EURO
- Zweck: Lebensmittel, anteilige Miete und Betriebskosten für neue
Ausgabestelle
2. Arbeitslosenverband
Deutschland, Kreisverband Rostock e. V.
Arbeitslosenzentrum
- Förderung: 1.150,00 EURO
- Zweck: Lebensmittel Arbeitslosenfrühstück, Zuschuss Mittagessen
3. Rostocker
Tafel e.V.
Förderung von Ausgabestellen
- Förderung: 5.259,48 EURO
- Zweck: Anteilige Mietkosten und Müllgebühren in den Ausgabestellen
4. Hanseatische Weiterbildungs- und
Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH
Unterstützung der sozialen Begegnungsstätte
Winkeltreff
- Förderung: 2.688,97 EURO
- Zweck: Anteilige Mietkosten und Müll-/Abfallentsorgung
3. Regelungen nach Geschäftsanweisung
Mit der Ausschreibung zur Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2009 sowie daraus resultierenden Informationsrückfragen durch die Träger wurden die Verfahrensweisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht.
Gestellte Anträge wurden auf deren Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse, entsprechend dem Satzungszweck, geprüft.
Die Antragstellung, Mittelausreichung und Abrechnung der Stiftungsmittel erfolgt nach AGA II, Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen.
Am „Tag des Ehrenamtes“ erhalten die ausgewählten Träger einen Zuwendungsbescheid.
Die Maßnahmen werden im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 realisiert.
Dr. Liane Melzer
Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur
Vorstand Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51 kB
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