Informationsvorlage - 2009/IV/0600

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Beratungsfolge

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1.         Kriterien der Mittelvergabe

 

Dem Stiftungszweck und der satzungsgemäßen Verwendung entsprechend, verfügt der Stiftungsvorstand schwerpunktmäßig folgende Verwendungskriterien:

 

-           Beschaffung von Lebensmitteln (Essen und Trinken),

-           Mittel zur Förderung der Hygiene,

-           Transport von Lebensmitteln (Kraftstoff),

-           Sicherung der Unterkunft (Mietkostenzuschüsse),

-           Betriebsnebenkosten von Ausgabestellen.

 

Der Bedarf der Träger für diese Positionen schöpft den Mittelumfang aus. Auf Förderungen investiver Maßnahmen zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes für die Bedürftigen wird verzichtet.

 

 

2.         Mittelvergabe im Dezember 2009

 

Der Stiftungsvorstand schlägt die Vergabe lt. Ausschreibung in Höhe von 13.000 EUR vor, die sich wie folgt auf die Träger und den Verwendungszweck verteilen:

 

1.         Wohltat e. V. Rostock

Suppenküche

-           Förderung:      3.900,00 EURO

-           Zweck:            Lebensmittel, anteilige Miete und Betriebskosten für neue 

Ausgabestelle

 

 

2.         Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock e. V.

Arbeitslosenzentrum

-           Förderung:      1.150,00 EURO

-           Zweck:                        Lebensmittel Arbeitslosenfrühstück, Zuschuss Mittagessen

 

 

3.         Rostocker Tafel e.V. 

Förderung von Ausgabestellen

-           Förderung:      5.259,48 EURO

-           Zweck:            Anteilige Mietkosten und Müllgebühren in den Ausgabestellen

 

 

4.         Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH 

Unterstützung der sozialen Begegnungsstätte Winkeltreff

-           Förderung:      2.688,97 EURO

-           Zweck:            Anteilige Mietkosten und Müll-/Abfallentsorgung

 

 

3.         Regelungen nach Geschäftsanweisung

 

Mit der Ausschreibung zur Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2009 sowie daraus resultierenden Informationsrückfragen durch die Träger wurden die Verfahrensweisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht.

Gestellte Anträge wurden auf deren Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse, entsprechend dem Satzungszweck, geprüft.

Die Antragstellung, Mittelausreichung und Abrechnung der Stiftungsmittel erfolgt nach AGA II, Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen. 

Am „Tag des Ehrenamtes“ erhalten die ausgewählten Träger einen Zuwendungsbescheid.

Die Maßnahmen werden im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 realisiert.   

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur

Vorstand Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.10.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben