Informationsvorlage - 2009/IV/0585

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Beratungsfolge

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Die Richtlinie für das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden, ist am 01. 01.2008 und mit seiner ersten Änderung am 01.04.2009 in Kraft getreten.

Ziel dieses Programms ist die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen.

Mit einer Arbeitslosenquote von 12,8% ist auch die Hansestadt Rostock eine förderfähige Region.

 

Am 02.07.2009 lud das Hanse-Jobcenter Vereine und Verbände zu einer Informations-veranstaltung ein.

 

Dort wurde u. a. bekannt gegeben, dass die Möglichkeit für die Antragsteller besteht, eine personengebundene Förderung beim Hanse-Jobcenter zu beantragen. Als Grundlage zog das Hanse-Jobcenter den § 16 f Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Eingliederungs-leistungen, Freie Förderung heran.

Es wurde der Hinweis gegeben, bevor die Anträge im Bundesverwaltungsamt eingereicht werden, muss das Einvernehmen mit der Hansestadt Rostock hergestellt werden.

 

Im Ergebnis dieser Veranstaltung wurden bis dato 59 Anträge (105 Arbeitnehmer) im Amt für Jugend und Soziales zur Prüfung der Zusätzlichkeit und der im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten eingereicht. Diese Anträge sollten überwiegend mit den finanziellen Mitteln des Hanse-Jobcenter ausfinanziert werden.

 

Es gab seitens der Antragsteller und der Stadtverwaltung telefonische Kontakte mit dem Bundesverwaltungsamt. Die Finanzpläne konnten nicht anerkannt werden. Die Drittmittel des Hanse-Jobcenters sind nicht kompatibel mit der Richtlinie Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Der Punkt 4.4. sagt folgendes aus: „Eine gleichzeitige Förderung mit Leistungen zur Eingliederung an Arbeitgeber nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ist ausgeschlossen“.

 

 

 

 

 

 

Damit sind die Antragstellungen größtenteils hinfällig geworden. Es werden nur die Anträge bearbeitet, deren Gesamtfinanzierungen zu den Lohnkosten gesichert sind, das heißt, der Antragsteller finanziert die Maßnahme mit Eigenmitteln aus.

 

Langzeitarbeitslose sollen die Möglichkeit des Einstiegs in Arbeit erhalten.

Zurzeit wird in der Hansestadt Rostock geprüft, ob finanzielle Mittel aus den Kosten der Unterkunft zur Ausfinanzierung der Maßnahmen herangezogen werden können.

 

 

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Dr. Liane Melzer

 

 

 

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Beschlüsse

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14.10.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben