Änderungsantrag - 2009/BV/0410-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH wird

im § 7 Absatz 1 wie folgt geändert:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 8 der Arbeitnehmer.

 

Dies gilt bis zum Ende der Wahlperiode der Arbeitnehmer-Vertreter. Bei Neubesetzung ist zu prüfen, nach welchen rechtlichen Bedingungen diese zu erfolgen hat.

 

 

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Beschlüsse

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05.08.2009 - Bürgerschaft - abgelehnt