Dringlichkeitsantrag - 2009/DA/0426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erarbeitung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2010 einen unveränderten  Hebesatz der Gewerbesteuer von 450 v. H. anzusetzen.

 

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Die Bürgerschaft hat mit der Informationsvorlage 2009/IV/0339 Kenntnis von der Absicht des Oberbürgermeisters erhalten, einen Haushaltsentwurf 2010 zu erarbeiten, in dem eine Senkung des Hebesatz der Gewerbesteuer von 450 auf 440 v. H. angesetzt wird. Da entsprechend Terminplan (Anlage 7) der Informationsvorlage die Planberatungen in der Verwaltung vom 14.8. bis 27.08. stattfinden, muss die Bürgerschaft umgehend entscheiden.

 

Begründung:

Die äußerst schwierige Finanzsituation der Hansestadt Rostock ist bekannt. Der o. g. Informationsvorlage ist zu entnehmen, dass Erstellung eines Haushaltsentwurfes 2010, der kein strukturelles Defizit aufweist, nur schwer oder gar nicht möglich erscheint, ohne die Erfüllung der pflichtigen Aufgaben und die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden.

In dieser Situation auf Einnahmen zu verzichten, verletzt nach unserer Auffassung das Wohl der Hansestadt Rostock.

 

 

gez. Dr, Sybille Bachmann                                                        gez. Steffen Bockhahn             

 

gez. Rainer Albrecht                                                                      gez. Dr. Harald Terpe

 

 

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Beschlüsse

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05.08.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen