Beschlussvorlage - 2009/BV/0407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 8 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der RVV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH 100 % der Geschäftsanteile.

Der Bürgerschaft liegt für die Sitzung am 05.08.2009 eine Beschlussvorlage, Beschl.-Nr. 2009/BV/0410, zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV zur Entscheidung vor.  Im Falle der Zustimmung der Bürgerschaft zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ist wie folgt der Aufsichtsrat neu zu besetzen:

 

Der § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH vom 18.06.1997 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat besteht aus je 8 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 4 der Arbeitnehmer.“

 

 

 

 

 

 

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr

als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen