Beschlussvorlage - 2009/BV/0405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In den Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH wird ein Vertreter der Hansestadt Rostock nachbestellt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der RGS vom 05.07.2001

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0243

 

Sachverhalt:

Der § 9 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH vom 05.07.2001 regelt im Folgenden:

 

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern. (2) Die Gesellschafter stellen 3 Aufsichtsratsmitglieder und die Hansestadt Rostock weitere 6 Aufsichtsratsmitglieder.“

 

Da Herr Mathias Krack auf sein Mandat im Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH verzichtet hat, ist eine Nachbestellung notwendig.

 

 

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Beschlüsse

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen