Beschlussvorlage - 2009/BV/0304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wählt zwei Vertreter und zwei Stellvertreter der Hansestadt Rostock für den Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages M-V e. V.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 KV M-V i. V. M. der Satzung des Städte- und Gemeindetages M-V e. V.

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. besteht der Landesausschuss u. a. aus zwei Vertretern jeder kreisfreien Mitgliedsstadt.

Die Vertreter des Landesausschusses müssen ein kommunales Amt oder Mandat innehaben. Als Vertreter der Hansestadt Rostock wurden bislang jeweils der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock und der Präsident bzw. die Präsidentin der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock gewählt.

Die Mitglieder des Landesausschusses sind darüber hinaus ebenfalls Delegierte in der Mitgliederversammlung der Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen