Beschlussvorlage - 2009/BV/0281

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wählt vierzig Vertreter und vierzig Stellvertreter der Hansestadt Rostock für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V e.V..

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 KV M-V i. V. m. der Satzung des Städte- und Gemeindetages M-V e. V.

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 6 der Satzung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. besteht die Mitgliederversammlung aus Vertretern der Verbandsmitglieder.

Die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden und die amtsangehörigen Gemeinden sind mit Grundmandaten und mit weiteren Mandaten vertreten, die abhängig von der Einwohnerzahl sind. Die Benennung von Ersatzvertretern ist zulässig.

Stellvertreter können Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock, Mitarbeiter der Verwaltung der Hansestadt Rostock oder sachkundige Einwohner der Hansestadt Rostock sein.

Als Grundmandate erhalten die kreisfreien Städte 10 Delegierte. Weitere Mandate entfallen auf die kreisfreien Städte auf je angefangene 5 000 Einwohner über 50 000 Einwohner mit jeweils einem weiteren Delegierten.

Die Vertreter und Stellvertreter sollten keine Vertreter des Landesausschusses des Städte- und Gemeintages Mecklenburg-Vorpommern e.V. sein, da diese bereits ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen können.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

Reduzieren

05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen