Beschlussvorlage - 2009/BV/0278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wählt vierzehn Vertreter und für diese vierzehn Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mittleres Mecklenburg/Rostock.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 156 und 32 KV M-V i. V. m. § 5 Verbandssatzung

 

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage von § 156 KV M-V müssen gemäß § 5 Verbandssatzung die weiteren Vertreter binnen 2 Monaten nach der Kommunalwahl von der Bürgerschaft neu gewählt werden. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Landräten der Landkreise Güstrow und Bad Doberan und dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock sowie den weiteren, für die Dauer einer kommunalen Wahlperiode gewählten, Vertretern aus den Kreistagen bzw. aus der Bürgerschaft.

Die Verbandsversammlung besteht derzeit aus 38 Mitgliedern. Davon soll die Hansestadt Rostock 15 Mitglieder entsenden. Darin enthalten ist der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock als geborenes Mitglied.

Die Wahl der weiteren 14 Mitglieder bzw. Stellvertreter erfolgt gemäß § 32 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 24 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen