Beschlussvorlage - 2009/BV/0272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Theater Rostock GmbH.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der Theater Rostock GmbH vom 08.04.2009

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der Theater Rostock GmbH 100 % der Geschäftsanteile.

 

Der § 14 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Theater Rostock GmbH vom 08.04.2009 regelt im Folgenden:

„Bei der Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden.“

Damit sind 9 Mitglieder durch die Hansestadt Rostock zu bestellen.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen