Beschlussvorlage - 2009/BV/0271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 3 Vertreterinnen/Vertreter in den Beirat des Hanse-Jobcenters.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Beiratsordnung Hanse-Jobcenter vom 26.01.2006

 

Sachverhalt:

 

Der § 3 Abs. 3 der Beiratsordnung des Hanse-Jobcenters vom 26.01.2006 regelt im Folgenden:

 

„Der Beirat des Hanse-Jobcenters setzt sich zusammen aus 3 Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Beirat des Hanse-Jobcenters zu benennen.

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen