Beschlussvorlage - 2009/BV/0268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der WIRO vom 20.09.2007

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH 99,9997 % der Geschäftsanteile und 0,0003 % Eigenanteil hält die WIRO ohne Stimmrecht

Der § 8 des Gesellschaftsvertrages von der WIRO vom 20.09.2007 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 5 Arbeitnehmervertreterinnen und/oder Arbeitnehmervertreter.“

Durch die Hansestadt Rostock werden 10 Mitglieder entsandt.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen