Beschlussvorlage - 2009/BV/0265

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag von Rostock Business (notarielle Beglaubigung am 15.07.2009)

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH (Rostock Business) 25 % der Geschäftsanteile über die Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, 25 %  über die Hafen Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH und 50 % über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

 

Der § 9 Absatz 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages von Rostock Business regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Aufsichtsratsmitgliedern, davon 4 Vertreter der Gesellschafter und  3 Vertreter von der Hansestadt Rostock.“

 

 

 

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 3 Mitglieder für den Aufsichtsrat von Rostock Business zu benennen.

 

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

Reduzieren

05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen