Beschlussvorlage - 2009/BV/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 3 Mitglieder und deren Stellvertreter in den Beirat der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der Stadtentsorgung Rostock GmbH vom 05.12.2001

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Stadtentsorgung Rostock GmbH 51 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

Der § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentsorgung Rostock GmbH vom 05.12.2001 regelt im Folgenden:

„Der Beirat besteht aus bis zu 6 Mitgliedern, für jedes Mitglied wird zugleich ein Stellvertreter bestellt. Das Bestellungs- und Abberufungsrecht stehen der Hansestadt Rostock für bis zu 3 Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter zu.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr

als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen