Beschlussvorlage - 2009/BV/0261
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter der Hansestadt Rostock für den Beirat der Stadtentsorgung Rostock GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
15.07.2009
| |||
|
05.08.2009
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Beschlussvorschriften:
§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V
§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung
Gesellschaftsvertrag der Stadtentsorgung Rostock GmbH vom 05.12.2001
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock hält an der Stadtentsorgung Rostock GmbH 51 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.
Der § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentsorgung Rostock GmbH vom 05.12.2001 regelt im Folgenden:
Der Beirat besteht aus bis zu 6 Mitgliedern, für jedes Mitglied wird zugleich ein Stellvertreter bestellt. Das Bestellungs- und Abberufungsrecht stehen der Hansestadt Rostock für bis zu 3 Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter zu.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr
als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Roland Methling
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