Beschlussvorlage - 2009/BV/0244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Hafen-Entwicklungs-gesellschaft Rostock mbH.

 

 

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§ 38 Abs. 3 der KV

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der KV

Gesellschaftsvertrag der HERO vom 21.06.2004

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO)    74,9 % der Geschäftsanteile.

Im § 10 des Gesellschaftsvertrages der HERO vom 21.06.2004 wird die Besetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:

„Vier Mitglieder der Hansestadt Rostock werden von der Bürgerschaft in den Aufsichtsrat entsandt und abberufen. Für die entsandten Mitglieder endet das Aufsichtsratsmandat spätestens 6 Monate nach der Kommunalwahl automatisch.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I, Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr   als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

Durch die Bürgerschaft sind 4 Mitglieder für den Aufsichtsrat der HERO zu benennen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen