Beschlussvorlage - 2009/BV/0387

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1. Für den Abschnitt Budentannenweg von der abzweigenden Straße vom Tennisplatz bis zum Ostseeferienzentrum  werden Straßenbaubeiträge erhoben.

 

2. Der Beitrag für die Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung in diesem Abschnitt wird selbständig erhoben.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der Budentannenweg ist eine selbstständige Erschließungsanlage.

 

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung im Abschnitt zwischen der abzweigenden Straße zum Tennisplatz bis zum Ostseeferienzentrum  erneuert und verbessert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 30.08.2005.             

 

Der Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtungen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

60.000,00 €

X

 

 

6000.35000001

Beiträge und ähnliche Entgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.08.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.08.2009 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen