Beschlussvorlage - 2009/BV/0097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte Wasser­fläche nördlich der Sondergebietsfläche SO-Hafen 16.7 soll in einer Größe von ca. 6,5 ha zu Bauland gemacht werden und als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Hafen“ ausgewiesen werden.
 

2.      Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den entsprechenden Geltungsbereich (Anlage 1).

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            Beschluss über den Flächennutzungsplan der                                                                                     Hansestadt Rostock Nr. 01193/05 vom 01.03.2006

 


Sachverhalt:


Wie bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans und seiner 
2. Änderung festgestellt, ist gerade im Raum Nord-Ost der Hansestadt Rostock ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Dem wurde bereits durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.

 

Durch eine forcierte Intensivierung der Umschlags- und Ansiedlungstätigkeit in den letzten Jahren sind die Reserveflächen insbesondere für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Logistikbetriebe größtenteils bereits genutzt worden bzw. eine Nutzung ist absehbar.
Es stehen nur noch wenige erschlossene Restflächen zur Verfügung.

In einer Reihe vorliegender hafenwirtschaftlicher Untersuchungen wurde ein weiterer erheblicher Bedarf sowohl für den Bereich der klassischen Umschlagsfunktionen wie auch für Industrie- und Logistikfunktionen nachgewiesen.

Neben den Möglichkeiten der Ansiedlung in den bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufl ächen „Hafen“ müssen für diesen prognostizierten Flächenbedarf neue Flächen erschlossen werden.

 

Vor der Sondergebietsfläche SO-Hafen 16.7 soll deshalb die Erweiterung der Hafenfläche durch Flächenaufspülung bis zur Fahrrinne im Breitling in einer Größe von ca. 11,5 ha erfolgen. Davon sind bereits ca. 5 ha als Sondergebietsfläche dargestellt.

Diese nördliche Erweiterung des Pier III stellt die Abrundung einer bereits intensiv genutzten Hafenfläche dar und ermöglicht die Realisierung eines dringend benötigten gut erschlossenen Standortes in unmittelbarer Wassernähe.

Dieser Bereich gehört nicht zur Bundeswasserstraße.

 

 

 

Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll deshalb beschlossen werden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.05.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.05.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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26.05.2009 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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02.06.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.06.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen