Stellungnahme - 2009/AN/0130-1 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es sowohl mittel- als auch langfristig sehr umfangreicher nachhaltiger Verbesserungen der touristischen,  maritimen und Verkehrsinfrastruktur.

 

Dies resultiert zum Einen aus den Erfordernissen an einem nachhaltigen Ausbau und der umfangreichen Erneuerung der vorhandenen touristischen, vor allem der Verkehrs- und maritimen Infrastruktur. Darüber hinaus fordert gerade der Standortwettbewerb der touristischen Regionen und Seebäder entlang der gesamten Ostseeküste untereinander eine klare Fokussierung auf die Vorzüge und Alleinstellungsmerkmale der Hansestadt Rostock mit dem Seebad Warnemünde sowohl für den nationalen als auch internationalen Tourismus. Um auch zukünftig speziell den Anforderungen des internationalen Kreuzschifffahrttourismus nachhaltig gerecht zu werden um damit einhergehend eine höchstmögliche Wertschöpfung und Wirtschaftskraft in der Hansestadt Rostock und der umliegenden Region zu generieren ist es unerlässlich, die vorhandene Infrastruktur qualitativ hochwertig zu erhalten bzw. den baulichen Zustand zu verbessern sowie neue erforderliche Infrastrukturen zu schaffen.


 

 

Voraussetzung für eine nachhaltig–kontinuierliche Verbesserung sämtlicher Infrastrukturen

sind langfristig angelegte strategische und vor allem konzeptionelle Planungen und Konzeptionen.

 

Die Verwaltung wird gemäß der vorgesehenen Beauftragung zur Septembersitzung 2009 eine Übersicht über die Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur einschließlich deren Finanzierbarkeit ( Fördermittelthematik ) erstellen sowie in der zu erarbeitenden Informationsvorlage auch Bezug nehmen zu planungsgrundsätzlichen    Herangehensweisen auch unter dem städtebaulichen Aspekt der weiteren Entwicklung Warnemündes.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.05.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

02.06.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben