Stellungnahme - 2009/AN/0092-1 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Bürgernähe - konkret
Warnowpass und Vermerk für Sozialticket dezentral ausgeben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.04.2009
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Gedanke des Antrages an sich, durch die Ausgabe
des Warnowpasses einschl. des Vermerks zur Inanspruchnahme des Sozialtickets
mehr Bürgernähe durch die Ansiedlung in den Ortsämtern zu schaffen, kann
nachvollzogen werden.
Dagegen sprechen jedoch nachfolgende fachliche sowie
strukturelle/personelle Gründe:
Fachliche Gründe
-
Das Amt für Jugend und Soziales hat gemeinsam
mit der RSAG zum 01.04.2009 eine Vereinbarung getroffen, dass das Sozialticket
nicht mehr als separate Bescheinigung vorliegen muss, sondern der Warnowpass
mit dem Vermerk „SozT“ eine Inanspruchnahme gewährleistet.
-
Der/Die Fallmanager/in SGB XII bzw. der/die
Sachbearbeiter/in Leistungen SGB XII übergibt nach Prüfung der
Bewilligungsvoraussetzungen für eine Leistungsinanspruchnahme auch den
Warnowpass an den/die Hilfeempfänger/in (mit der Ausgabe des Warnowpasses ist
in der Regel die Inanspruchnahme des Sozialtickets gewährleistet).
-
Personen, die keine SGB II- oder SGB
XII-Leistungen erhalten, aber eine Befreiung von der Zuzahlung der Krankenkasse
oder eine GEZ-Befreiung besitzen, erhalten den Warnowpass, jedoch nicht das
Sozialticket.
-
Personen, die einen Warnowpass besitzen, haben
ebenfalls Anspruch auf den Kinder-Warnowpass für schulpflichtige Kinder, die in
der Schule am Mittagessen teilnehmen. Dafür sind eine Schulbescheinigung sowie
der Name des Essenanbieters notwendig. Informationen dazu erhält der
Essenanbieter sowie das Sachgebiet Haushalt im Amt für Jugend und Soziales.
-
Alle Informationen und Daten, die im Amt für
Jugend und Soziales verarbeitet werden, unterliegen dem Datenschutz und werden
im Amt für Jugend und Soziales zusammengeführt zur Abrechnung und Planung der
finanziellen Mittel.
-
wenn die Bürgerin oder der Bürger mit seiner SGB
II- oder SGB XII- Bescheinigung, die sie oder er je nach Voraussetzungen im Amt
für Jugend und Soziales oder im Hanse- Jobcenter erhält, auch noch das Ortsamt
aufsuchen müsste, um sich den Warnowpass abzuholen, der im Zusammenhang mit der
Bescheinigung gegenwärtig vereinbarungsgemäß durch das Amt für Jugend und
Soziales ausgehändigt wird, wäre dies nicht im Sinne der Bürgerfreundlichkeit
und würde zusätzliche Wege für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Darüber hinaus
müsste sich die oder der Anspruchsberechtigte nochmals offenbaren; das Ortsamt
prüft jedoch keinen Leistungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger.
-
wenn ein Datennetz aufgebaut werden müsste, um
den Datenzugriff sicherzustellen, würden darüber hinaus zusätzliche Kosten
anfallen, die nicht gedeckt sind.
Strukturelle/personelle Gründe
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Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0437/08 BV vom
19.11.2008 wurde die Reduzierung von acht auf fünf Ortsämter mit zukünftig
insgesamt 43 Stellen beschlossen. Die Ortsämter arbeiten auf der Grundlage des
Konzeptes "Ortsamt 2000".
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Eine Erweiterung des Aufgabenfeldes der
Ortsämter um die umfängliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen zum Erhalt des
Warnowpasses würde bedeuten, dass die zuständigerweise nur beim Amt für Jugend
und Soziales vorliegenden sensiblen prüfpflichtigen Unterlagen den
Beschäftigten der Ortsämter zugänglich gemacht werden müssten.
Datenschutzrechtliche Bedenken wären anzumelden.
-
Es müsste weiterhin eine umfangreiche intensive
Schulung der Beschäftigten der Ortsämter im Leistungsrecht des SGB XII
gewährleistet werden, die auf absehbare Zeit nicht leistbar ist.
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Sollte an künftigen Standorten der Ortsämter
ebenfalls ein Regionalbüro angesiedelt sein, würden in erster Linie in jedem
Fall die antragsbewilligenden Fallmanager/innen und Sachbearbeiter Leistungen
SGB XII des Regionalbüros die Bearbeitung vor Ort erledigen.
Roland Methling