Stellungnahme - 2009/AM/0026-1 (SN)

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Beratungsfolge

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In der OZ vom 19. März 2009 heißt es: „Die Rostocker Großmarkt GmbH betreibt ab 1. April in Stralsund an jeweils zwei Tagen zwei Wochenmärkte. […] Die Großmarkt GmbH will erstmals mit Märkten außerhalb Rostocks punkten. Bei Veranstaltungen engagiert sich die Firma schon länger auch in anderen Orten. Sie veranstaltet etwa den Greifswalder Weihnachtsmarkt, die Hafentage in Sassnitz und die Hafentage in Ueckeritz.“

 

In diesem Zusammenhang wurde Oberbürgermeister, um Beantwortung der

folgenden Fragen gebeten:

 

  1. Welche sind die von der Hansestadt Rostock als Gesellschafterin für die Großmarkt GmbH definierten, zukünftigen strategischen Geschäftsfelder?

 

Antwort:

Die strategischen Geschäftsfelder der Großmarkt Rostock GmbH sind:

·         das Betreiben von Wochenmärkten

·         den Betrieb und Vermietung des Großmarktes im Güterverkehrszentrum sowie

·         die Organisation und Durchführung von Sonder- und Spezialmärkten (z.B. Weihnachts-, Oster und Pfingstmärkte).

 

  1. Wird die Beschickung von Märkten außerhalb der Hansestadt Rostock durch die Großmarkt GmbH als mit der Kommunalverfassung vereinbar erachtet?

    Wenn ja beziehungsweise nein: Auf welcher Grundlage?

 

Antwort:

 

Mit einem gerechneten Umsatzanteil von ca. 1,3 Prozent zum Gesamtumsatz gehört die     Betreibung des Wochenmarktes Stralsund nicht zum Hauptgeschäft der Großmarkt Rostock GmbH und ist damit gemäß § 68 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern vereinbar.

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Rest der Vorlage: siehe Anlage

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben