Beschlussvorlage - 2009/BV/0125
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau der Großen Stadtschule, Wallstraße 1, zum "Haus der Musik" (Arbeitstitel)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.04.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Beteiligt:
- Bauamt; Eigenbetrieb KOE; Konservatorium
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.04.2009
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft erteilt die Genehmigung für die Sanierung der Großen Stadtschule zum Haus der Musik auf Grundlage der aktualisierten Darstellung der finanziellen Auswirkungen sowie der Nutzungskonzeptionen der zukünftigen Nutzer vorbehaltlich der Genehmigung der Fördermittel durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Beschlussvorschriften: Kommunalverfassung
M-V § 22 (2)
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 1195/07-BV vom 30.01.2008
Sachverhalt:
Mit Datum vom 30.01.2008 wurde die Bürgerschaft über die
zukünftige Nutzung der „Großen Stadtschule“ als „Haus der
Musik“ informiert und behielt sich hierfür vor, nach Vorliegen der
EW-Bau, verlässlichen Aussagen zur Höhe der Städtebaufördermittel und der
daraus resultierenden Darstellung der finanziellen Auswirkungen, den Beginn der
Sanierungs- und Umbauarbeiten zu genehmigen.
Die EW-Bau liegt seit Ende des letzten Jahres vor. Auf deren Grundlage wurde am 13.01.2009 eine Anfrage zu den Fördermöglichkeiten nach der StBauFR durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (MVBL) gestellt. Es entspricht gängiger Förderpraxis, nur unrentierliche Kosten zu fördern. Bei der Ermittlung rentierlicher Kosten wird zusätzlich Fremdkapital zur Finanzierung herangezogen. Dies hängt wesentlich von den zu erzielenden Mieteinnahmen ab. Das Gebäude wird – wie nachfolgend dargestellt - nicht nur von städtischen Einrichtungen wie Konservatorium und Volkstheater, sondern auch von Vereinen genutzt. Es ist beabsichtigt, von den künftigen Nutzern neben den Bewirtschaftungskosten keine Mietzahlungen einzufordern. Der Förderbetrag ergibt sich somit direkt als prozentualer Anteil an den zuwendungsfähigen Kosten. Die Anfrage wurde bisher nicht beschieden. Nach mehrmaligen Rücksprachen mit dem MVBL konnte der Antrag aus verschiedenen Gründen bisher nicht endgültig bearbeitet werden. Dies wird nach aktueller Auskunft des MVBL zeitnah erfolgen. Sodann kann der eigentliche Fördermittelantrag unverzüglich durch die RGS gestellt werden.
Aus diesem Grund können wir zum heutigen Zeitpunkt keine verbindliche
Aussage über die Finanzierung insbesondere zur Höhe der Städtebaufördermittel
treffen. Unter dem Punkt Finanzierung dieser Vorlage sind die aktuellen
Vorstellungen der Stadt dargestellt.
Ende April 2009 wird die Baugenehmigung durch das Bauamt
ausgereicht. Die anschließende Ausführungsplanung, die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse sowie die dazugehörige Auftragsvergabe könnte ohne den
Bürgerschaftsbeschluss nicht begonnen werden. Durch die Änderungen würde der
gesamte Bauablaufplan nach hinten verschoben. In dem ursprünglichen Plan
sollten die Bauarbeiten unmittelbar nach dem Auszug der Jenaplanschule aus der
Wallstraße 1 beginnen. Diese Planungen können aus heutiger Sicht nicht
eingehalten werden, soweit dieser Vorlage nicht zugestimmt wird, würde somit
das Gebäude nach dem Auszug leer stehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass
die Bürgerschaft durch die anstehenden Kommunalwahlen und die Sommerpause nach
dem 10.06.2009 erst wieder am 09.09.2009 tagen wird.
Wir bitten aus diesem Grund der Vorlage zuzustimmen. Im Ergebnis könnte ein Bauverzug von mindestens 4 Monaten vermieden werden und das Gebäude nicht über längere Zeit ohne Nutzung sein, da Schäden durch Vandalismus zu befürchten sind. Die Einhaltung des Zeitplanes ist für das Konservatorium immens wichtig, da sich das Gebäude in der
J.-Brinckmann-Str.
in einem baulich äußerst bedenklichen Zustand befindet.
Im letzten
Jahr wurden durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ unter Mitwirkung des ARGE
Architektenbüros Albert und Beyer umfangreiche und intensive Gespräche mit den
potentiellen Nutzern des zukünftigen „Hauses der Musik“ geführt. Im
Ergebnis der Gespräche wird das Gebäude für das Konservatorium, die Neue Musikschule
„Carl Orff“ und den Verband der Musikschulen hergerichtet. Die
ehemalige Sporthalle wird zukünftig als Orchesterprobenbühne durch das
Volkstheater genutzt.
Der
Jugendmusikkorps e.V., welcher in der Beschlussvorlage vom 30.01.2008 als
potentieller Nutzer für das „Haus der Musik“ in Betracht kam, wird
an seinem jetzigen Standort im Rostocker Freizeitzentrum verbleiben.
Derzeitig
befindet sich die Jenaplanschule im Gebäude der „Großen
Stadtschule“. Durch die Verlagerung des Schulbetriebes in das Gebäude der
Lindenstraße zum Schuljahreswechsel wird das zukünftige „Haus der
Musik“ im August diesen Jahres freigezogen sein.
Im
Folgenden werden kurz die Nutzungskonzeptionen der vier zukünftigen Nutzer des
Gebäudes dargestellt.
Konservatorium
„Rudolf Wagner-Régeny“
Der instrumentale und vokale Einzelunterricht (alle
Instrumente, von der Piccoloflöte bis zum Kontrabass), der Gruppenunterricht
und der Klassenunterricht können in einem zentralen Gebäude der Hansestadt
Rostock stattfinden. Für das Auftritts- und Vorspielwesen stehen Ensemble-Räume
in unterschiedlicher Größe zur Verfügung.
Die groß gewordene Rock-Pop-Jazzabteilung (Bigband,
Jazzbands) des Konservatoriums wird schallisoliert im Untergeschoss
untergebracht werden. Die stark gewachsene Abteilung „Elementare
Musikpädagogik“ und die Räume der Musiktheorie werden das Dachgeschoss
belegen.
Die Aula bietet die nötigen Voraussetzungen für Proben
und Aufführungen der zahlreichen Ensembles und Orchester des Konservatoriums.
Mit der geplanten Bühnenausstattung sind auch Theaterprojekte realisierbar.
Die geplante Nutzungsfläche und die geplante Anzahl
der Räume für die ca. 1.450 Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums haben
sich im Vergleich mit den bisherigen Standorten nur geringfügig erhöht. Die
Hauptnutzfläche (HNF) beträgt in der Wallstraße
ca. 2.250 qm. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie von 2006 (2.270 qm) wurden
nicht überschritten. In den bisherigen Gebäuden beträgt die HNF (ohne
Tanzabteilung)
ca. 1.900 qm.
Die Anzahl der Unterrichtsräume wurde von 39 (Ist) auf
42 (Wallstraße 1) erhöht. Für die „Elementare Musikpädagogik“ (Musikalische
Früherziehung für Kinder ab 18 Monaten, Schnupperkurs und
Instrumentenkarussell) stehen dann bedarfsgerecht 3 Räume zur Verfügung
(bislang 1 Unterrichtsraum). Die Popular-Abteilung erhält einen
schallisolierten Band-Proben-Raum.
Um die Vorgaben der Machbarkeitsstudie (HNF von 2.270
qm) einzuhalten, wurde auf kleine Übe-Zimmer (Übe-Zellen) und einige
Ensemble-Räume verzichtet. Die Anzahl der Instrumenten-Lager wurde auf ein
Minimum beschränkt. Der Wunsch der Schüler und Lehrer nach einem
Versammlungsraum (Treffpunkt) konnte ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Neue
Musikschule „Carl Orff“ e.V.
Die
Musikschule wird sich im Gegensatz zur Machbarkeitsstudie von 2006 nicht im
Dachgeschoss, sondern im Unter-, Erd- und 1. Obergeschoss parallel zum
Konservatorium im Ostflügel des Gebäudes wiederfinden. Die Flächen hierbei
haben sich unwesentlich zur Machbarkeitsstudie von 2006 geändert.
Im Untergeschoss wird die Pop-Abteilung der Musikschule eingeordnet. Im Erdgeschoss wird das Büro mit Teeküche und Kopierraum sowie die Musikalische Früherziehung Platz finden. Im 1. Obergeschoss werden Räume für diversen Instrumentalunterricht untergebracht.
Zurzeit
werden ca. 800 Schüler in 18 Instrumentalfächern unterrichtet. Hinzu kommt der
Unterricht in den Fächern Gesang, Musiktheorie und therapeutischer Unterricht
sowie die Vielzahl der Kursangebote der „Elementaren
Musikpädagogik“ (Zwergenmusik, Früherziehung, Instrumentenkarussell,
Tänzerische Früherziehung, Tanz u.v.m.).
Orchesterprobenbühne des Volkstheaters Rostock
Die
jetzige Orchesterprobenraum im Kehrwieder 4b befindet sich in einem äußerst
maroden Zustand. Es fehlt an einer angemessenen Abdichtung nach außen. Das Dach
ist Asbest belastet und teilweise undicht. Die sanitären Einrichtungen sind
völlig veraltet. Aus diesen Gründen wurde es zwingend notwendig, alternative
Standorte für die Orchesterproben zu finden. Die Turnhalle der Großen
Stadtschule wird nach dem Umbau die
Orchesterprobenbühne des Volkstheaters beherbergen. Um dem Bedarf der
Probenbühne genüge zu tun, wird der Turnhallenanbau baulich erweitert.
In
der Orchesterprobenbühne finden die Proben zu allen Konzerten und
Musiktheaterproduktionen statt. Es proben sowohl das gesamte Orchester mit den
entsprechenden Solisten und dem Opernchor als auch einzelne Stimmgruppen oder
kammermusikalische Gruppen. Die Nutzung erfolgt durchgehend von vormittags bis
zum späten Abend an sieben Tagen die Woche. Aufgrund des gestaffelten Urlaubs
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die ganzjährige Nutzung gewährleistet.
Zusätzlich
ist die Nutzung als szenischer- und Tanzprobenraum vorgesehen, um die Probensituation
dieser Sparten deutlich zu verbessern.
Beabsichtigt
sind Vorstellungen und Veranstaltungen mit Publikum, insbesondere für den
Bereich Kinder- und Jugendtheater und Tanzprojekte. So wird regelmäßig die
Veranstaltungsreihe für Schulklassen und Vorschulkinder „Eine Musikstunde
bei uns“ stattfinden. Vorstellbar ist auch die Nutzung des Hofes als
„Open Air“ - Bühne für kleine Schauspielinszenierungen und
Kinderstücke.
Durch
das engere Zusammenarbeiten mit den anderen Nutzern des Hauses werden Synergieeffekte
erwartet.
Landesverband der Musikschulen in
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Der
Landesverband der Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern e.V. befördert den
Erhalt und die Entwicklung der Musikschularbeit. Hauptziel ist der Zugang zu
einer niveauvollen und gleichzeitig bezahlbaren musikalischen Ausbildung für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller Schichten.
Der
Landesverband ist ein gemeinnütziger Fachverband, der die 20 öffentlichen
Musikschulen unseres Landes betreut.
Der
Landesverband initiiert und betreut überregionale Projekte, Workshops,
Fortbildungen und Fachgruppenarbeit. Er fördert die Kooperation unter den
Musikschulen und steht diesen beratend zur Seite.
Intensive
Kontakte werden zu Partnerverbänden und den Kulturinstitutionen gepflegt, so
zum Landesmusikrat, zum Verband Deutscher Schulmusiker, zur Hochschule für
Musik und Theater Rostock und zur Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung.
Der Landesverband
befindet sich derzeitig mit einem Büro im Gebäude der John-Brinckman-Straße 5/6
zusammen mit dem Konservatorium. Zukünftig wird der Landesverband im
Erdgeschoss der Wallstraße 1 einen Büroraum sowie eine Teeküche beziehen.
Kosten
-
in der Machbarkeitsstudie wurde von einer
Nettofläche von 4.358 m² ausgegangen, mit der EW-Bau beträgt die Nettofläche
nunmehr 4.967 m²
-
in der damaligen Kostenschätzung (5.242.876,-
EUR) wurde von der damals geltenden Mehrwertsteuer (16%) ausgegangen
-
entsprechend dem Baupreisindex (herausgegeben
vom Statistischen Bundesamt) ist von 2004 (Zeitraum der Studie) bis 2008
(Vorlage EW-Bau) eine Preissteigerung von 14% zu berücksichtigen
-
zum Zeitpunkt der Studie lagen noch keine
Gutachten (Schadstoff-, Holzschutzgutachten, Gutachten zum Baubestand) vor.
Erheblicher Kostenaufwand wird durch die Schadstoffentsorgung im Dach und in
den Fußböden aller Geschosse verursacht
-
die Akustik der Räume wurde entsprechend einem
Gutachten geplant, welches ebenfalls in der Studie nicht berücksichtigt worden
ist
-
für die Aula und den Probenraum muss eine
Lüftungsanlage sowie eine Brandmeldeanlage geplant werden.
-
erst in der EW-Bau wurden für die Nutzung der
ehemaligen Sporthalle durch die Norddeutsche Philharmonie als Probebühne
erforderliche Raumbedingungen sowie die erforderlichen Nebenfunktionsräume im
Anbau an die Sporthalle umgesetzt.
Finanzierung (aktueller Stand nach
Abstimmung mit Fördermittelgeber)
Das Vorhaben soll durch
Städtebaufördermittel realisiert werden. Der voraussichtliche Förderanteil
beträgt 70% der Gesamtkosten.
Umbau- und Sanierungskosten |
|
-
Gesamtkosten gemäß der EW-Bau |
8.612.459,93
EUR |
- davon
nicht förderfähige Kosten |
401.172,79
EUR |
|
|
Berechnung
des Förderbetrages (Städtebaufördermittel) |
|
-
zuwendungsfährige Kosten: |
8.211.287,14
EUR |
- abzgl.
zusätzlicher Eigenanteil Mod.-Inst./Neubau
durchschnittlich (30,00%) |
2.463.386,14
EUR |
- Höhe
der voraussichtlichen Förderung |
5.747.901,00
EUR |
|
|
zu
erbringender Eigenanteil |
2.864.558,93
EUR |
Der
Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der
Hansestadt Rostock“
beabsichtigt den zu erbringenden Eigenanteil durch die Veräußerung der
Immobilien John-Brinckman-Straße 5 und 6, Schillerplatz 2 und
Rosa-Luxemburg-Straße 1 zu realisieren.
Die Gebäude werden derzeitig durch das Konservatorium und die Neue Musikschule
„Carl Orff“ genutzt.
30.04.2009 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft erteilt die Genehmigung für die Sanierung der Großen Stadtschule" zum Haus der Musik" auf Grundlage der aktualisierten Darstellung der finanziellen Auswirkungen sowie der Nutzungskonzeptionen der zukünftigen Nutzer vorbehaltlich der Genehmigung der Fördermittel durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der in der Anlage dargestellten Finanzierung mit einem maximalen Eigenanteil von 2,87 Millionen Euro.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | x |
Abgelehnt |
|
|
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Dafür | 8 |
Dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
06.05.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft erteilt die Genehmigung für die Sanierung der „Großen
Stadtschule" zum „Haus der Musik" auf Grundlage der
aktualisierten Darstellung der finanziellen Auswirkungen sowie der
Nutzungskonzeptionen der zukünftigen Nutzer vorbehaltlich der Genehmigung der
Fördermittel durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern.
Beschluss:
Die
Bürgerschaft erteilt die Genehmigung für die Sanierung der „Großen
Stadtschule" zum „Haus der Musik" auf Grundlage der
aktualisierten Darstellung der finanziellen Auswirkungen sowie der
Nutzungskonzeptionen der zukünftigen Nutzer vorbehaltlich der Genehmigung der
Fördermittel durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
entsprechend der in der Anlage dargestellten
Finanzierung mit einem maximalen Eigenanteil von 2,87 Millionen Euro.
(aktualisierte
Darstellung der finanziellen Auswirkungen/Finanzierung
sowie
Kurzdarstellungen der Nutzungskonzeptionen der zukünftigen
Nutzer
liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|