Beschlussvorlage - 0424/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0424/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

 

27.03.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

25.04.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

11.04.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Kostenspaltung Schiffbauerring                

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung des Schiffbauerrings (Anlagen 1 und 2) wird selbständig erhoben.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

 

Begründung

 

Der Schiffbauerring besteht aus drei selbstständigen Erschließungsanlagen.

 

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde nur die Teileinrichtung Beleuchtung im Schiffbauerring erneuert und verbessert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 19.02.2004.             

 

Der  Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtung.

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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11.04.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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25.04.2006 - Hauptausschuss