Beschlussvorlage - 0299/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 06.SO.137 ?Einkaufszentrum Handwerkstraße"
Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.04.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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07.03.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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21.03.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.04.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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3 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
07.03.2006 17:00 21.03.2006 17:00 |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
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Änderung der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 06.SO.137
„Einkaufszentrum Handwerkstraße" Beitrittsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr. 0022/05 vom
06.04.2005 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1. Die mit der
Genehmigung des Bebauungsplanes verbundenen Nebenbestimmungen werden, wie im
Einzelnen in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, erfüllt. Der Bebauungsplan und
die Begründung werden entsprechend geändert. Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Beschlusses. 2. Aufgrund des § 10 des
BauGB 1998 beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 06.SO.137
„Einkaufszentrum Handwerkstraße", bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B), in der geänderten Fassung erneut als Satzung
(Anlage 2). 3. Die geänderte
Begründung wird gebilligt (Anlage 3). |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der von der Bürgerschaft am
06.04.2005 beschlossene Bebauungsplan Nr. 06.SO.137 „Einkaufszentrum
Handwerkstraße“ wurde durch das Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung M-V mit Bescheid vom 22.08.2005 (Az. VIII 230a – 512
113-03000 (06.SO.137)) genehmigt. Die Genehmigung erfolgte unter Erteilung von
einer Maßgabe und drei Auflagen. Zur Erfüllung dieser Nebenbestimmungen wird
der am 06.04.2005 als Satzung beschlossene Bebauungsplan geändert. Er ist
deshalb in der geänderten Fassung erneut zu beschließen. Eine Beteiligung der
betroffenen Bürger ist erfolgt.
Mit der Satzung über den
Bebauungsplan soll ein Teilbereich des Gewerbegebietes Schmarl zu einem
Einkaufzentrum entwickelt werden. Das Gewerbegebiet befindet sich derzeit in
einer Umbruchphase, die dadurch gekennzeichnet ist, dass einige Flächen brach
liegen und eine zum Teil veränderte Nachnutzung zu erwarten ist.
Ein im Geltungsbereich
vorhandenes Großhandelsunternehmen hat in den letzten Jahren einen schrittweisen Wandlungsprozess hin zu
einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb vollzogen. Parallel gibt es
Ansiedlungsbestrebungen weiterer Einzelhandelsunternehmen in der unmittelbaren
Nachbarschaft, die im Fall eines Discounters bereits realisiert wurden. Diese
Entwicklung zu einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel gilt es mit
dem Bebauungsplan zu ordnen und in der räumlichen Ausdehnung sowie im Sortiment
auf ein Maß zu begrenzen, das keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche erwarten lässt.
Ein Planverfahren ist
erforderlich, um die unterschiedlichen Nutzungsarten räumlich zu gliedern und
Konfliktsituationen zu vermeiden.
Roland Methling