Beschlussvorlage - 0299/06-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0299/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.24,60,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

3 22 Abs. 3 KV M-V

3 10 BauGB

 

17.02.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.04.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Schmarl (7)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

07.03.2006 19:00

07.03.2006 17:00

21.03.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 06.SO.137    „Einkaufszentrum Handwerkstraße"   

 

 Beitrittsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 0022/05 vom 06.04.2005

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.        Die mit der Genehmigung des Bebauungsplanes verbundenen Nebenbestimmungen werden, wie im Einzelnen in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, erfüllt. Der Bebauungsplan und die Begründung werden entsprechend geändert. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Aufgrund des § 10 des BauGB 1998 beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 06.SO.137 „Einkaufszentrum Handwerkstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der geänderten Fassung erneut als Satzung (Anlage 2).

 

3.        Die geänderte Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Der von der Bürgerschaft am 06.04.2005 beschlossene Bebauungsplan Nr. 06.SO.137 „Einkaufszentrum Handwerkstraße“ wurde durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V mit Bescheid vom 22.08.2005 (Az. VIII 230a – 512 113-03000 (06.SO.137)) genehmigt. Die Genehmigung erfolgte unter Erteilung von einer Maßgabe und drei Auflagen. Zur Erfüllung dieser Nebenbestimmungen wird der am 06.04.2005 als Satzung beschlossene Bebauungsplan geändert. Er ist deshalb in der geänderten Fassung erneut zu beschließen. Eine Beteiligung der betroffenen Bürger ist erfolgt.

 

Mit der Satzung über den Bebauungsplan soll ein Teilbereich des Gewerbegebietes Schmarl zu einem Einkaufzentrum entwickelt werden. Das Gewerbegebiet befindet sich derzeit in einer Umbruchphase, die dadurch gekennzeichnet ist, dass einige Flächen brach liegen und eine zum Teil veränderte Nachnutzung zu erwarten ist.

 

Ein im Geltungsbereich vorhandenes Großhandelsunternehmen hat in den letzten Jahren  einen schrittweisen Wandlungsprozess hin zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb vollzogen. Parallel gibt es Ansiedlungsbestrebungen weiterer Einzelhandelsunternehmen in der unmittelbaren Nachbarschaft, die im Fall eines Discounters bereits realisiert wurden. Diese Entwicklung zu einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel gilt es mit dem Bebauungsplan zu ordnen und in der räumlichen Ausdehnung sowie im Sortiment auf ein Maß zu begrenzen, das keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lässt.

 

Ein Planverfahren ist erforderlich, um die unterschiedlichen Nutzungsarten räumlich zu gliedern und Konfliktsituationen zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.03.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

21.03.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

05.04.2006 - Bürgerschaft