Antrag - 1254/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Rederecht für die Personalvertretung in Angelegenheiten des Haushalts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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17.01.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.02.2006
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01.03.2006
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Es
sollte selbstverständlich sein, dass die Personalvertretung in Angelegenheiten
von Haushaltsplan und Haushaltssicherung einbezogen wird, unabhängig vom
konkreten Wortlaut des Landespersonalvertretungsgesetzes M-V (LPersVG M-V). Nur
im Miteinander können gerade einschneidende Maßnahmen umgesetzt werden, ohne
den betrieblichen Frieden zu stören, der Grundsatz des Zusammenwirkens von
Personalvertretung und Dienststelle ist.
Die
Personalvertretung als Wahrnehmungsinstanz kollektiver Arbeits- und
Sozialrechte der Beschäftigten ist selbstverständlich nicht nur
verwaltungsintern einzubeziehen, sondern muss auch die Möglichkeit haben, sich
direkt an die Bürgerschaft zu wenden, in Angelegenheiten, die durch sie
vertreten werden. Bei Bürgervertretungen wie den Ortsbeiräten zweifelt dies
auch niemand an.
Wenn
die Verwaltung bezweifelt, dass die Angelegenheiten Haushaltssatzung und
Haushaltssicherungskonzept nicht die Beteiligungstatbestände des LPersVG M-V in
den §§ 68-70 erfasst, so muss sie sich fragen lassen, ob die Bürgerschaft tatsächlich
keinerlei Entscheidungen zu sozialen Angelegenheiten (wie z.B. dem derzeit
diskutierten Haustarifvertrag mit einer Absenkung von Lohn und Gehalt durch
Senkung der Arbeitszeit oder Streichung der Zuwendungen) oder zu
organisatorischen Maßnahmen wie der Auflösung und Zusammenlegung von
Dienststellen bzw. Teilen derselben fasst.
Selbst
wenn auch dies verneint wird, so besteht – jedenfalls anderen Ortes
– Konsens darüber, dass eine Beteiligung das Betriebsklima beeinflusst,
die Konfrontation hingegen nicht zielführend ist.
Bis
dato wurden die Anträge der Personalvertretung auf ein Rederecht regelmäßig
abgelehnt. Dies hat nicht zur Verbesserung des Klimas beigetragen. Die
Fraktionen wiederum sind sehr wohl in der Lage, die Positionen des
Gesamtpersonalrates, die aufgrund des Rederechts Eingang in die
Bürgerschaftssitzung finden, zu beurteilen. Eine Bevormundung mittels
Redeverbot ist weder erforderlich noch länger hinnehmbar.
Dr.
Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
* Anmerkung
Sitzungsdienst/Wo. (17.02.2006): gegen
den Beschluss vom 01.02.06 hat der OB mit Schreiben vom 08.02.06 Widerspruch
eingelegt, deshalb erneute Behandlung am 0 1.03.2006