Antrag - 0958/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualifizierungskonzept für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.10.2005
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07.12.2005
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01.02.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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13.10.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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25.10.2005
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25.10.2005
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25.10.2005
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25.10.2005
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Politik,
Verwaltung und Personalvertretung sind sich darin einig, dass in aller nächster
Zukunft eine umfassende Aufgabenkritik für die einzelnen Bereiche der
Stadtverwaltung zu erfolgen hat, die über eine bloße Prozessoptimierung hinaus
geht.
Im
Ergebnis dieser Aufgabenkritik ist mit einem sog. Personalüberhang zu rechnen.
Den betroffenen Mitarbeiter/innen muss, schon aus Gründen der Fürsorgepflicht
des öffentlichen Arbeitgebers, eine Zukunftschance gegeben werden. Hierfür ist
Weiterbildung ein entscheidender Baustein. Dabei geht es um die Erweiterung von
bestehenden Qualifikationen oder den formalen Abschluss von schon erreichten Fähigkeiten.
Nach Abschluss derartiger Maßnahmen wird somit die Möglichkeit eröffnet,
entweder innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt zu werden oder aber auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt neue Beschäftigungschancen zu haben.
Das
Konzept soll Wege in diese Richtung aufzeigen und auch Aussagen zur Form der
Organisierung dieser Weiterbildung enthalten (Kurse? Nutzung der kommunalen
Gesellschaft HWBR? Verwaltungshochschule Güstrow?). Das Konzept kann und soll
keine konkreten Personen benennen, aber das generellen Herangehen an die
Problematik aufzeigen. Das Konzept kann der Bürgerschaft sowohl als Beschlussvorlage als auch
Informationsvorlage vorgelegt werden.
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
Ergänzung zur Begründung des Antrages 0958/05
Qualifizierungskonzept für
Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung
Es besteht breite Einigkeit darüber, dass eine
grundlegende Aufgabenkritik in der Stadtverwaltung durchgeführt wird. Ebenso
besteht Einigkeit darüber, dass bis 2010 mindestens 700 Stellen sozial verträglich
abgebaut werden (Bürgerschaftsbeschluss).
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von
Umstrukturierungen und Personalumsetzungen. Qualifizierung der Mitarbeiter wird
somit unausweichlich erforderlich, in zwei Richtungen: zum einen für die
Nachbesetzung frei werdender, aber notwendiger Stellen, zum anderen für die
Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven im Rahmen der Fürsorgepflicht des
öffentlichen Arbeitgebers.
Die Stellungnahme des Finanzsenators ist
inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Der Senator meint, die Existenz eines künftigen
Personalüberhang sei derzeit nicht voraussehbar. Erst wenn dies festgestellt
ist, könne die Frage geklärt werden, inwiefern Qualifizierungsmaßnahmen in
Frage kämen.
Liest man den Entwurf des Haushaltssicherheitskonzeptes
(aus der Feder des Finanzbereichs), sieht das jedoch ganz anders aus. Da wird
von 450 auszugliedernden und 367 einzusparenden Stellen ausgegangen, neben den
bereits beschlossenen 700 Stellen. Da ist auch die Rede von einem Stellenpool,
also Personalüberhang, und
Qualifizierung. Der Entwurf des
Haushaltssicherungskonzeptes datiert vom 29.09.05, die Stellungnahme vom
30.09.05. Binnen eines Tages dürfte sich der prognostizierte Personalüberhang
nicht in Luft aufgelöst haben.
Da der Stellenabbau in relativ kurzer Zeit
erfolgen soll, ist die Erstellung eines Konzeptes erforderlich, w i e mit dem Problem umzugehen ist und welche Wege
der Umsetzung ins Auge gefasst werden.
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende