Beschlussvorlage - 0738/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock 2006 bis 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
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01.11.2005
| |||
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20.12.2005
| |||
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10.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
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|
09.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
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10.11.2005
| |||
|
17.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
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|
15.11.2005
| |||
|
06.12.2005
| |||
|
17.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
|
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|
|
16.11.2005
| |||
|
14.12.2005
| |||
|
18.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Klinikausschuss
|
|
|
|
17.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
17.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
|
|
|
17.11.2005
| |||
|
15.12.2005
| |||
|
19.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
|
|
|
22.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
22.11.2005
| |||
|
18.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
07.12.2005
| |||
|
01.02.2006
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 43 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Sozial-
und Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Hauptausschuss Schul- und Sportausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Kulturausschuss Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss Klinikausschuss (nachtr. hinzugefügt) |
10.11.2005 17:00 15.11.2005 17:00 16.11.2005 17:00 17.11.2005 17:00 17.11.2005 17:30 22.11.2005 16:00 22.11.2005 17:00 01.11.2005 17:00 17.11.2005 16:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Haushaltssicherungskonzept
der Hansestadt Rostock 2006 bis 2009 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Der Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock wird ein neues Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Mit
dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2005 hat das Innenministerium des
Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde die Hansestadt Rostock
beauflagt, ein Haushaltssicherungskonzept durch die Bürgerschaft beschließen zu
lassen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken (ohne
Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren).
Gemäß
§ 43 Kommunalverfassung M-V Abs. 3 wird der Oberbürgermeister den Entwurf des
Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009 am 10. November 2005 mit der
Rechtsaufsichtsbehörde beraten.
Der
Haushaltsplan 2005 weist ein strukturelles Defizit in Höhe von 94,2 Mio. EUR
aus. Der Planentwurf 2006 weist noch ein strukturelles Defizit von 78,3 Mio.
EUR aus.
In
Abstimmung mit allen Senatsbereichen wurde ein Haushaltssicherungskonzept
erarbeitet, welches die Reduzierung des bestehenden strukturellen Defizits um
42,6 Mio. EUR als Finanzziel festlegt. Die Umsetzung dieses Einsparzieles
erfordert ein einheitliches und entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen.
Das
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 fasst die Maßnahmen, die aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 fortgeführt werden, der besseren
Übersicht halber zusammen. Die 2005 beschlossenen Maßnahmen wurden teilweise
aktualisiert und sind als Fortführungsmaßnahme gekennzeichnet.
Roland Methling
E N T W U R F
Haushaltssicherungskonzept
2006 bis 2009
Beschluss Nr.: 0738/05-BV
vom 07. Dezember 2005
Inhaltsverzeichnis |
||
|
|
Seite |
Übersicht über alle
Maßnahmebereiche und Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 |
|
|
I |
Ausgangslage |
8 |
II |
Zusammenfassung der Einsparungen je Maßnahmebereich |
14 |
III |
Maßnahmebereiche zur Haushaltskonsolidierung 2006 bis
2009 |
15 |
1 |
Permanente Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung |
15 |
2 |
Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
16 |
3 |
Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe |
26 |
4 |
Optimierung der Information
und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
33 |
5 |
Fortsetzung und Umsetzung
des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes |
34 |
6 |
Reduzierung des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
37 |
7 |
Forderungen gegenüber dem
Land |
40 |
8 |
Reduzierung von Standards,
Zuwendungen und Zuschüssen |
41 |
9 |
Einnahmeverbesserungen |
47 |
10 |
Vermögensaktivierung |
49 |
11 |
Zinsverbesserungen |
50 |
IV |
Zusammenfassung der Einspareffekte |
51 |
V |
Übersichten zur Entwicklung der Finanzzuweisungen,
Steuereinnahmen und ausgewählter Ausgaben |
60 |
VI |
Anlagen -
Haushaltserlass
des Innenministeriums zum Haushalt 2005 -
Entwicklung der
Altersstruktur der Beschäftigten der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock
2005, 2010, 2015 |
|
Übersicht über alle Maßnahmebereiche und Maßnahmen
zum Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 |
|
Maßnahmebereich 1 Permanente Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung |
|
2006/1/01 |
Verbesserung
der Liquidität |
2006/1/02 |
Strategische
Konzepte der Hansestadt Rostock |
Maßnahmebereich 2 Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
|
2006/2/01 |
Umfassende
Begleitung des Stelleneinsparprozesses |
2006/2/02 |
Festlegungen
zur Methodik der Aufgabenkritik |
2006/2/03 |
Funktional-
und Kreisstrukturreform |
2006/2/04 |
Interkommunale
Zusammenarbeit |
Maßnahmebereich 3 Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe |
|
2006/3/01 |
WIRO
Wohnungsgesellschaft mbH |
2006/3/02 |
Hafenentwicklungsgesellschaft
Rostock mbH (HERO) |
2006/3/03 |
Zoologischer
Garten Rostock GmbH |
2006/3/04 |
Rostocker
Messe- und Stadthallengesellschaft mbH |
2006/3/05 |
Rostocker
Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (RVV) |
2006/3/06 |
Stadtentsorgung
Rostock GmbH |
2006/3/07 |
Großmarkt
Rostock GmbH |
2006/3/08 |
Stadtwerke
Rostock AG |
2006/3/09 |
Regionalverkehr
Küste GmbH (RVK) |
2006/3/10 |
IGA
Rostock 2003 GmbH |
2006/3/11 |
Gesellschaft für
Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT) |
2006/3/12 |
Technologiepark
Warnemünde GmbH (TPW) |
2006/3/13 |
ATI Küste GmbH |
2006/3/14 |
Mehrheitlicher
Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft
Rostock GmbH (HWBR) |
2006/3/15 |
Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ |
Maßnahmebereich 4 Optimierung der Information und
Kommunikation in der Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock |
|
2006/4/01 |
Neuordnung
der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu
leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen |
Maßnahmebereich 5 Fortsetzung und Umsetzung des
Prozesses der Schaffung eines
Zentralen Immobilienmanagementes |
|
2006/5/01 |
Überführung
von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ |
2006/5/02 |
Optimierung
der Gebäudeverwaltung/Koordinierung der Nutzerfunktion |
2006/5/03 |
Übertragung
des Warnowschiffes an einen Verein |
2006/5/04 |
Dienstwohnungen |
2006/5/05 |
Bildung
einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
Maßnahmebereich 6 Reduzierung des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
|
2006/6/01 |
Energiewettbewerb
- Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen |
2006/6/02 |
Schrittweise
Einführung des Umweltmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt
Rostock |
2006/6/03 |
Zusammenführung
der Bewirtschaftung der Papierkörbe |
2006/6/04 |
Geschäftsausgaben
der Ämter |
2006/6/05 |
Verteilung
zentraler Informationen in Papierform |
2006/6/06 |
Büroausstattung
in den Ämtern |
2006/6/07 |
Gutachterkosten |
2006/6/08 |
Kunsthalle
und Kulturhistorisches Museum |
2006/6/09 |
Prüfung
der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit |
Maßnahmebereich 7 Forderungen gegenüber dem Land |
|
2006/7/01 |
PSV
- Bürgschaft |
Maßnahmebereich 8 Reduzierung
von Standards, Zuwendungen und Zuschüssen |
|
2006/8/01 |
Zuwendungen
an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege |
2006/8/02 |
Standardsenkung
bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln |
2006/8/03 |
Schülerbeförderung Anpassen des Standards auf
das gesetzlich vorgeschriebene Niveau |
2006/8/04 |
Aufheben
der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle
Empfänger von Transferleistungen |
2006/8/05 |
Reduzierung
der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der
Beschäftigungsförderung durch Gesellschaften |
2006/8/06 |
Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den
Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Herbstsemester 2006 |
2006/8/07 |
Reduzierung
der Kosten für die Betreuung Obdachloser |
2006/8/08 |
Einsatz
von Zivildienstleistenden |
2006/8/09 |
Jugendhilfe/Kindertagesstätten |
2006/8/10 |
Förderung von
Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene
Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker
Freizeitzentrums/Familienzentrums |
2006/8/11 |
Prüfung der Ausgaben beim
„Politikaufwand“ |
Maßnahmebereich 9 Einnahmeverbesserungen |
|
2006/9/01 |
Überarbeitung
der Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte |
2006/9/02 |
Erhöhung
der Hebesätze |
2006/9/03 |
Einführung
eines Leseausweises in der Stadtbibliothek |
2006/9/04 |
Fremdenverkehrsabgabe |
2006/9/05 |
Straßenbaubeiträge,
Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühr |
2006/9/06 |
Werbeverträge |
2006/9/07 |
Schullastenausgleich |
Maßnahmebereich 10 Vermögensaktivierung |
|
2006/10/01 |
Vermögensveräußerung
zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen) |
2006/10/02 |
Grundstücksveräußerung |
Maßnahmebereich 11 Zinseinsparung |
|
2006/11/01 |
PC
Leasing |
2006/11/02 |
Zinsersparnis |
I |
Ausgangslage |
|
Mit
dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2005 hat das Innenministerium des
Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde die Hansestadt
Rostock beauflagt, ein Haushaltssicherungskonzept durch die Bürgerschaft
beschließen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken (ohne
Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren) (siehe Anlage 2). Das
Innenministerium stellt für die Hansestadt Rostock den Wegfall der finanziellen
Leistungsfähigkeit fest. Ohne Kassenkredite in erheblicher
genehmigungspflichtiger Höhe ist die Stadt mangels Liquidität nicht mehr in
der Lage, die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten zu erfüllen. |
|
Entwicklung
des Verwaltungshaushaltes seit 2000 |
-
in Mio. EUR -
Verwaltungs-haushalt (Rechnungs-ergebnis Plan) |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Einnahmen |
395,9 |
364,5 |
346,7 |
363,3 |
347,9 |
364,2 |
370,5 |
Ausgaben, einschl. Fehlbeträge/-bedarf |
395,9 |
376,3 |
385,9 |
416,6 |
456,0 |
511,7 |
533,3 |
Fehlbedarf/ Fehlbetrag |
0 |
11,8 |
39,2 |
53,3 |
108,1 |
147,5 |
162,8 |
Strukturelles Defizit |
0 |
11,8 |
39,2 |
41,5 |
45,3 |
94,2 |
78,3 |
|
Entwicklung
der Fehlbeträge im Finanzplanzeitraum 2005 bis 2009 |
-
in Mio. EUR -
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen |
364,2 |
370,5 |
369,4 |
372,2 |
375,1 |
Ausgaben |
511,7 |
533,3 |
593,2 |
610,6 |
674,6 |
Defizit |
147,5 |
162,8 |
223,8 |
238,4 |
299,5 |
davon |
|
|
|
|
|
Fehlbeträge 2001 |
11,8 |
|
11,8 |
|
11,8 |
Fehlbeträge 2002 |
|
39,2 |
|
39,2 |
|
Fehlbeträge 2003 |
41,5 |
|
41,5 |
|
41,5 |
Fehlbeträge 2004 |
|
45,3 |
|
45,3 |
|
Fehlbedarf 2005 |
|
|
94,2 |
|
94,2 |
Fehlbedarf 2006 |
|
|
|
78,3 |
|
Fehlbedarf 2007 |
|
|
|
|
76,4 |
|
Die
Hansestadt Rostock wird mit dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 das
6. Haushaltssicherungskonzept in Folge beschließen. Die strukturellen
Ursachen wie Einnahmeverluste, insbesondere bei der Gewerbesteuer und
Einkommensteuer oder rückläufige Schlüsselzuweisungen insbesondere seit 2001
oder Ausgabeerhöhungen durch Tarifsteigerungen und höhere Soziallasten
bestehen wegen der ausgebliebenen Gemeindefinanzreform nach wie vor. Nimmt
man das Haushaltsjahr 2001 als Ausgangsbasis und verstetigt die Einnahmen auf
diesem Niveau, so hätte die Hansestadt Rostock kumuliert bis 2006 über 200
Mio. EUR mehr Einnahmen zur Verfügung gehabt. Ein Defizit wäre nicht
entstanden. Ausgabesteigerungen
in diesem Zeitraum sind geprägt u.a. durch 17,3 Mio. EUR
Personalausgabenerhöhungen (kumuliert), über 31 Mio. EUR höhere Zinsausgaben
und ca. 77,1 Mio. EUR mehr für die Leistung von Sozialausgaben. |
|
Entwicklung
des strukturellen Defizits |
-
in Mio. EUR-
|
Der
Haushaltsplan 2005 weist ein strukturelles Defizit in Höhe von 94,2 Mio. EUR
aus. Die bisherigen Haushaltssicherungskonzepte haben den weiteren Anstieg
des Defizits gebremst. Mit dem Haushaltsplan 2006 kann es gelingen, das
strukturelle Defizit um 15,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr auf 78,3 Mio. EUR
zu reduzieren. |
|
Überblick
über das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 |
|
Auf
dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit allen Senatsbereichen ein
Haushaltssicherungskonzept erarbeitet, welches die Reduzierung des
bestehenden strukturellen Defizits um mindestens 40 Mio. EUR als Finanzziel
festlegt. Die Umsetzung dieses Einsparzieles erfordert ein einheitliches und
entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen. Eine höhere Einsparquote ist
nach 5 Jahren Haushaltssicherung unrealistisch. Der größte Einsparblock soll
durch das vorgeschlagene Verfahren zur Zweckkritik mit 20 Mio. EUR bei den
Personalausgaben erreicht werden. Über das klassische Verfahren der
Aufgabenkritik/Geschäftsprozessoptimierung konnten bereits 791 Stellen kw
gesetzt werden. Die Zweckkritik zielt nun auf Standardreduzierung,
Aufgabenwegfall und Outsourcing weiterer Aufgaben ab. Dabei wird der Maßstab
für die Standards abgeleitet von Kommunen in vergleichbarer Haushaltslage.
Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden. Der Bürgerschaft werden
vor erheblichen Einschnitten in eine Organisationseinheit
Entscheidungsvorschläge vorgelegt. In einem offenen vertrauensvollen Dialog
zwischen Verwaltung und Bürgerschaft soll der Prozess der Zweckkritik geführt
werden. |
|
Ein
zweiter wesentlicher Einsparblock wird im Haushaltssicherungskonzept bei den
Haushaltsbeziehungen zu den kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
sowie Eigenbetrieben gesehen. Im Konzept sind Haushaltsverbesserungen in Höhe
von ca. 11 Mio. EUR im Jahr 2009 vorgesehen. Die Hansestadt Rostock ist nicht
mehr in der Lage, die Verlustausgleiche der kommunalen Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften wie früher zu finanzieren. In den Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften sind wie in der Verwaltung die Standards zu
prüfen, die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, um die Verluste um bis zu 20 % zu
reduzieren. Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, die Gewinne erwirtschaften
sind so zu effektiveren, dass höhere Gewinnabführungen an den städtischen
Haushalt möglich sind. Beteiligungsverkäufe sind zu prüfen. |
|
Der
dritte Bereich, in dem in 2009 5,9 Mio. EUR eingespart werden sollen, sind
die Zuweisungen und Zuschüsse, die durch die Hansestadt Rostock im
freiwilligen Bereich finanziert werden. Als
vierten Block zur Reduzierung des strukturellen Defizits werden
Einnahmeverbesserungen u.a. durch die Anhebung der Hebesätze für die
Grundsteuer B und die Gewerbesteuer vorgeschlagen. Die Hansestadt Rostock hat
2001 letztmalig eine Anpassung der Hebesätze beschlossen. Gemeinden in
vergleichbarer Haushaltslage wie Chemnitz, Bonn, Halle a.S., Gelsenkirchen
haben bereits die Erhöhung der Hebesätze beschlossen. Vermögensveräußerungen
von Immobilien und Beteiligungen bildet den 5. Block, der auf die Reduzierung
des strukturellen Defizits bei den Zinslasten zielt. Die Hansestadt Rostock
hat per 30.September 2005 täglich in wechselnder Höhe 135,6 Mio. EUR
Kassenkredite aufgenommen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren. Eine
Vermögensveräußerung bspw. in Höhe von 50 Mio. EUR entlastet den Haushalt
strukturell um 1,25 Mio. EUR Zinslast jährlich. |
|
Die
demografische Entwicklung Rostocks und vor allem des Landes M-V muss für die
weitere Gestaltung der Verwaltungsangebote in der Hansestadt Rostock berücksichtigt
werden. Zahlreiches Datenmaterial zur Bevölkerungsentwicklung wurde der
Bürgerschaft auf Grund der Kleinen Anfrage 0085/05-KA in der Stellungnahme
0165/05-SN und der ersten Ergänzung zu dieser Stellungnahme für die Sitzung
am 01. Juni 2005 zur Verfügung gestellt. Auch wenn das Ziel der Hansestadt
Rostock ist, den Bevölkerungsrückgang zu stoppen - vielleicht sogar leicht
umzukehren -, sollte bei den künftigen Planungen ein Prognosemittelwert zu
Grunde gelegt werden. Zur
Aufrechterhaltung des breiten Spektrums an kulturellen, sportlichen, sozialen
oder gesundheitlichen Projekten und Einrichtungen ist bürgerliches Engagement
erforderlich. Die Förderung von Freiwilligenarbeit in allen Bereichen des
städtischen Lebens ist eine große Aufgabe für die politisch Verantwortlichen
sowie für die Stadtverwaltung. Aus eigener Kraft kann die Hansestadt Rostock
ihr bisheriges Angebot nicht mehr bzw. nicht mehr auf dem bisherigen Standard
anbieten. |
|
Das
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 fasst die Maßnahmen, die aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 fortgeführt werden, der besseren
Übersicht halber zusammen. Die 2005 beschlossenen Maßnahmen wurden teilweise
aktualisiert und sind als Fortführungsmaßnahme gekennzeichnet. Die Maßnahmen
zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, wie die
Umstellung des Haushaltsaufstellungsverfahrens, die schrittweise
flächendeckende Personalkostenbudgetierung, die Kosten- und
Leistungsrechnung, die Einführung der Anlagenrechnung sowie die Umstellung
auf die Doppik (Maßnahmebereich 7 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis
2008) werden nicht in das neue Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009
aufgenommen, sondern als eigenständiges Projekt „Doppik“ im
Rahmen der Verwaltungsmodernisierung fortgeführt. Die
Entwicklung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Hansestadt Rostock
von 1996 bis 2006 ist im Abschnitt V dargestellt. |
|
Unter
Berücksichtigung des zu beschließenden Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis
2009 kann eine erhebliche Verbesserung der Haushaltssituation der Hansestadt
Rostock erreicht und insbesondere das strukturelle Haushaltsdefizit wie folgt
nachhaltig reduziert werden: |
- in Mio. EUR -
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
strukturelles Defizit |
94,2 |
78,3 |
76,4 |
75,6 |
75,6 |
nachrichtlich: Verbesserung
Hasiko 2006, die bereits Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2006 sowie
des Finanzplanes sind |
- |
7,8 |
8,4 |
8,8 |
11,2 |
Verbesserung Hasiko 2006,
die noch nicht Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2006 sowie des
Finanzplanes sind |
- |
2,0 |
4,0 |
5,9 |
31,4 |
Verbesserungen Hasiko
2006 insgesamt: |
|
9,8 |
12,4 |
14,7 |
42,6 |
|
Erwartungen
gegenüber dem Land |
|
Die
Reduzierung des strukturellen Defizits um ca. 40 Mio. EUR erfordert eine
enorme Kraftanstrengung. Die Hansestadt Rostock ist bereit, dieses Ziel bis
2009 umzusetzen. Voraussetzung dafür ist u.a. auch, dass die Landesregierung
Leistungsgesetze wie das Kindertagesstättenförderungsgesetz, das
Landesausführungsgesetz zum SGB II, oder das Grundsicherungsgesetz überprüft
sowie die damit im Zusammenhang bestehenden Finanzierungsschlüssel, die
andere Regionen des Landes bevorteilen und die Hansestadt Rostock benachteiligen.
In Folge der Beschlussfassung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes
erhöhten sich die Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt um 1,0 Mio. EUR,
ohne dass ein Kindertagesstättenplatz zusätzlich geschaffen wurde.
Gleichzeitig verlor die Hansestadt Rostock durch die veränderte Zuweisung der
Landesmittel pro Kind statt pro belegten Platz 0,7 Mio. EUR jährlich. |
|
Erheblich
benachteiligt wurde die Hansestadt Rostock im Rahmen der Finanzierung der
überörtlichen Sozialhilfe. Die Hansestadt Rostock hat durch den nicht auf die
jeweilige Kommune neu angepassten Verteilungsschlüssel des Landes über 6,4
Mio. EUR Mehrausgaben leisten müssen. Rechtliche Mittel führten rückwirkend
nicht zu einem angemessenen Ausgleich. Die Beschlussfassung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes
sollte so erfolgen, dass die Verteilung den tatsächlichen Aufwendungen
entspricht. Die
vom Bund beschlossene Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die
ursprünglich kostendeckend finanziert wurde, belastet die Hansestadt Rostock
seit 2005 mit 1,3 Mio. EUR. Für 2006 erhöht sich die Schere zwischen den
Zuweisungen von Bund und Land und den tatsächlichen Ausgaben auf 3,7 Mio.
EUR. Die
größte zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes stellt die
Finanzierung der Kosten der Unterkunft in Umsetzung der Hartz IV Gesetze dar.
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollten die Gemeinden
bundesweit um 2,5 Mrd. EUR entlasten. In der Hansestadt Rostock führt die
Finanzierung der Kosten der Unterkunft zu einer Haushaltsbelastung von rund
12,2 Mio. EUR (saldiert) 2005. Schon der vom Finanzministerium festgelegte
Schlüssel zur Durchreichung der Landesmittel/Wohngeldmittel benachteiligte
die Hansestadt Rostock um ca. 2 Mio. EUR. Richtig wäre es gewesen, die
Wohngeldmittel nach der zu erwartenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die
ALG II erhalten sollen, zu verteilen. |
|
Der
Haushalt 2006 sieht ein strukturelles Defizit von 78,3 Mio. EUR vor. Würde in
den zuvor genannten Gesetzen das Land sein Oberzentrum zumindest
kostenneutral behandeln, würde sich das strukturelle Defizit auf 54,3 Mio.
EUR reduzieren: |
- in Mio. EUR
Strukturelles Defizit
2006 |
78,3 |
KiföG |
./. 1,7 |
überörtliche
Sozialhilfe |
./. 6,4 |
Grundsicherung |
./. 3,7 |
Hartz
IV |
./. 12,2 |
|
= 54,3 |
|
Auch
das Haushaltsjahr 2005 könnte mit einem um 24,0 Mio. EUR niedrigeren
Defizit abgeschlossen werden. |
|
Positiv
auf die Entwicklung der Einnahmen aus der Einkommensteuer würde sich die Anhebung
der Sockelbeträge auf das Niveau der alten Bundesländer auswirken. Nach
Artikel 106 Abs. 5 GG steht den Gemeinden ein Anteil am Aufkommen der
Einkommensteuer zu, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage
der Einkommensteuerleistung ihrer Einwohner weiterzuführen ist. Für die
Hansestadt Rostock als steuerdurchschnittliche und einzige Gemeinde in
Mecklenburg-Vorpommern der Größenklasse ab 100.000 Einwohner wirken sich
Sockelbeträge von 45/90 TEUR (bisher 25/50) am positivsten aus. Die neuen
Berechnungen des Bundesfinanzministeriums gehen vom Basisjahr 2001 der
Einwohnerstatistik und dem Steueraufkommen von 2003 aus. Gegenüber der
Landesregierung und dem Städtetag sollte die Hansestadt Rostock die Erhöhung
der Sockelbeträge einfordern, um die Umverteilung zwischen den
Gemeindegrößenklassen so gering wie möglich zu halten. |
|
Die
Hansestadt Rostock wird mit der Landesregierung das Gespräch suchen, um diese
Verwerfungen zu beseitigen. Dabei begrüßt es die Hansestadt Rostock
ausdrücklich, dass mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz die Zentren
gestärkt werden sollen, um das Land insgesamt zu stärken. Dieser Ansatz
sollte aber in allen Gesetzgebungsvorhaben deutlich werden. |
II Zusammenfassung der Einsparungen je Maßnahmebereich
- in TEUR -
|
Maßnahmebereich |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2006 bis 2009 |
2 |
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maß- |
--------------------------------------------® |
20.000,0 |
20.000,0 |
||
|
nahmen |
|
|
|
|
|
3 |
Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe Einnahmeverbesserungen |
5.417,1 |
5.695,1 |
6.304,0 |
10.928,0 |
28.344,2 |
4 |
Optimierung der Information und
Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
- |
- |
- |
- |
- |
5 |
Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der |
- |
30,0 |
30,0 |
30,0 |
95,0 |
|
Schaffung eines Zentralen
Immob.managementes |
---------------------------------------------à |
5,0 |
|||
6 |
Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und |
529,7 |
499,7 |
499,7 |
499,7 |
2.098,8 |
|
Betriebsaufwandes |
--------------------------------------------à |
70,0 |
|||
7 |
Forderungen gegenüber dem Land |
38,2 |
38,2 |
38,2 |
38,2 |
152,8 |
8 |
Reduzierung von Standards,
Zuwendungen und Zuschüssen |
1.179,4 |
3.021,7 |
3.550,9 |
5.906,9 |
13.658,9 |
9 |
Einnahmeverbesserungen |
2.601,5 |
3.051,5 |
4.191,0 |
4191,0 |
14.035,0 |
10 |
Vermögensaktivierung |
- |
54,8 |
108,7 |
158,6 |
322,1 |
11 |
Zinseinsparung |
(14,1) |
(24,2) |
(30,2) |
(32,2) 800,0 |
(100,7) 800,0 |
|
|
9.765,9 |
12.391,0 |
14.722,5 |
42.627,4 |
79.506,8 |
III |
Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung 2005 |
|
Maßnahmebereich 1 Permanente
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung |
||
|
In Umsetzung der flächendeckenden Budgetierung sind
die Amtsleiterinnen und Amtsleiter als Budgetverantwortliche für den
wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Ausgaben für Telefongebühren,
Porto, Ausgaben für Büromaterial, Dienstreisen oder Ausgaben für Aus- und
Fortbildung verantwortlich. Gebäudebezogene Ausgaben werden über den
Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung- und entwicklung der
Hansestadt Rostock“ „aus einer Hand“ nach Marktlage
eingekauft. Für die Wiederbesetzung von Stellen gilt die
Organisationsverfügung 20/2005 des Oberbürgermeisters, nachdem Stellen nur
extern zu besetzen sind, wenn ein Schaden für die Hansestadt Rostock
abzuwenden ist. Gebührensatzungen und Entgeltordnungen sind
permanent an die Kostenentwicklung anzupassen. Angesichts
der sich stets verschlechternden Kassenlage ist die Reduzierung der
Zinsausgaben durch Instrumente des Zinsmanagements permanent erforderlich. |
|
2006/1/01 |
Verbesserung
der Liquidität |
|
|
Die
termingerechte Sicherung der Einnahmen ist in Verantwortung jeder
Amtsleiterin und jedes Amtsleiters. Die fristgemäße Sicherung der Einnahmen,
insbesondere der verantwortliche Umgang mit Stundungs- und
Niederschlagungsentscheidungen können täglich Ausgaben für Zinsen sparen. Die
Ausgabenanordnungen sollen zum letztmöglichen Termin erfolgen. |
|
2006/1/02 |
Strategische Konzepte
der Hansestadt Rostock |
|
|
Die vordergründig fachlich
ausgelegten strategischen Entscheidungen der Bürgerschaft zur mittelfristigen
Entwicklung von Fachaufgaben sind unter dem Vorbehalt der zukünftigen
Finanzierbarkeit zu stellen sowie unter Beachtung der demographischen
Entwicklung der Hansestadt Rostock aufzustellen und an die schwierige
Haushaltssituation anzupassen. Die Frage, was kann sich die Hansestadt
Rostock noch leisten, muss bei allen Planungen zwingend berücksichtigt
werden. Dazu zählen u.a.: |
|
-
Nahverkehrsplan |
-
Leitlinien zur
Stadtentwicklung |
-
Sportstättenentwicklungskonzept |
-
Personalentwicklungskonzept |
-
Schulentwicklungsplan |
-
Immobilienkonzept |
-
Museumskonzept |
-
Feuerwehrbedarfsplan |
-
Jugendhilfeplan |
-
Sanierungskonzept
Schulen |
-
Sozialplan |
-
Konzept zur
musikalischen Grundversorgung |
Maßnahmebereich 2 Organisatorische
und personalwirtschaftliche Maßnahmen |
|
2006/2/01 |
Umfassende Begleitung
des Stelleneinsparprozesses (Weiterführung der Maßnahme
2005/2/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Mit
dem Stellenplan 2005 ist die erste Phase der Maßnahme 2002/001 über die
Reduzierung von 700 Stellen abgeschlossen, da mit dem Stellenplan 2005 in der
Zeit vom 1. Januar 2001 bis 1. Januar 2005 444
Stellen abgebaut und bis 2012 weitere 291
Stellen künftig wegfallend (kw) gekennzeichnet wurden. Die Fortsetzung findet
dieser Prozess mit dem Stellenplan 2006, der der Bürgerschaft mit dem
Haushalt 2006 vorgelegt wird. |
|
Bis
2012 sind bei allen wegfallenden Stellen umfassende und intensive
Begleitarbeiten erforderlich. Die Aufgaben aus den wegfallenden Stellen
sind auf andere Stellen umzuverteilen, soweit sie nicht ersatzlos entfallen.
Hierbei sind die Geschäftsprozesse im gesamten betroffenen Aufgabenbereich
erneut zu optimieren und es ist die Aufgabenwahrnehmung auf ihre Intensität
hin kritisch zu hinterfragen. Die Geschäftsprozessoptimierung erfasst dabei
auch die Straffung der Verwaltungsabläufe und die verstärkte Nutzung der
Möglichkeiten, die sich aus dem weiteren Aufbau von Intranet und Internet
ergeben. Alle Stellen, die sich in diesem Zusammenhang verändern, sind neu zu
beschreiben und zu bewerten. Somit findet auf der einen Seite ein
kontinuierlicher Veränderungs- und Optimierungsprozess statt und werden auf
der anderen Seite zahlreiche Stellenbewertungen kritisch überprüft. Bei
Bewertungsveränderungen sind ggf. personalrechtliche und
personalvertretungsrechtliche Aspekte zu beachten. Neben
den aufgaben- und stellenbezogenen Änderungen sind in vielen Fällen zur
Realisierung des Stellenabbaus noch weitere Voraussetzungen zu schaffen,
bspw. die Anpassung/Aktualisierung der Datenverarbeitungstechnik (Hard- und
Software) oder die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes. Darüber hinaus ist
selbstverständlich das Personal weiter zu entwickeln, z. B. durch
Fortbildung. Weitere
Stelleneinsparungen sind in größerem Umfang nur möglich, wenn vorher
eingehend Zweckkritik geübt und danach entschieden wird, welche Aufgaben
nicht mehr oder nicht mehr auf dem bisherigen Niveau (Standard) erledigt
werden oder künftig günstiger durch Dritte zu erledigen sind (Outsourcing).
Bei der Festlegung künftiger Standards ist die demografische Entwicklung zu
berücksichtigen. |
|
Hinweise
zur Übersicht Stellenabbau Die
nachfolgende Übersicht stellt die Stellenentwicklung von 2001 bis 2011 ff auf
der Basis des Stellenplanentwurfes 2006 (Stand: 05. Oktober 2005) dar. Die
Übersicht berücksichtigt in ihrer Darstellung den Beschluss aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005 zum Abbau von bis zu 700 Stellen,
gerechnet ab 2001. Für jedes einzelne Amt wurde hierbei ein Richtwert angegeben,
in welcher Größenordnung Stellen eingespart werden sollten. Dieser Richtwert
findet sich in der vorletzten Spalte und in der letzen Spalte der hierauf
bezogene Erfüllungsgrad. Die
Übersicht stellt die Stellenentwicklung in den einzelnen Ämtern und Senatsbereichen
dar. Nicht berücksichtigt werden konnte bei der Darstellung, welchen Ämtern
in Einzelfällen neue Aufgaben übertragen wurden und die hierfür
gegebenenfalls auch Stellen erhalten mussten. Beispielhaft wird verwiesen auf
das Hochbauamt (65) und das Amt für
Wirtschaftsförderung (80) aus dem ehemaligen Senatsbereich „Wirtschaft
und Tourismus“. Diese Ämter wurden aufgelöst, die Aufgaben und die
Stellen aber zu einem nicht unerheblichen Teil auf andere Ämter verteilt. Sie
mindern insoweit deren Einsparung. Die Stellen des Hochbauamtes sind hierbei
größtenteils auf den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und
–entwicklung der Hansestadt Rostock“ übergegangen, teilweise
wurden Aufgaben und Stellen aber auch in das Amt für Controlling, Finanzen
und Steuern (Investitionscontrolling) und in das Amt für Schule und Sport
(Energiebewirtschaftung) verlagert. Die Stellen des Amtes für
Wirtschaftsförderung befinden sich jetzt überwiegend im Bereich Büro des
Oberbürgermeisters (03), aber auch im Tief- und Hafenbauamt (66) und
Sozialamt (50 - Kommunale Arbeitsmarktpolitik). Hinzuweisen
ist auch auf das Hanse-Job-Center (HJC) im Senatsbereich Umwelt, Soziales,
Jugend und Gesundheit, das zum 01. Januar 2005 eingerichtet wurde und sich überwiegend
speist aus Stellen des Sozialamtes, und auf den im Hauptamt (10)
eingerichteten Stellenpool „Stellen zur weiteren Verwendung“
(z.w.V.), der in der Übersicht im Zusammenhang mit dem Hochbauamt und dem Amt
für Wirtschaftsförderung dargestellt wird. |
(Bürgerschaftsbeschluss zum
Stellenplan 2005)
2006/2/02 |
Festlegungen zur
Methodik der Aufgabekritik Säulen der
Aufgabenkritik |
3 Säulen
|
A Aufgabekritik Mit dem Ziel, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
in Größenordnungen über die bislang gestrichenen oder kw-gesetzten Stellen
hinaus weitere Stellen einzusparen, soll noch einmal eine umfassende
Aufgabenkritik geübt werden. Basis für diese Aufgabenkritik soll die
Aufgabeneinteilung nach dem Geschäftsverteilungsplan sein, der zum 01.07.2005
in Kraft gesetzt und über den die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 22.06.2005
durch die Informationsvorlage 0045/05-IV informiert wurde. In dem Werk wird
unterschieden zwischen freiwilligen Aufgaben, pflichtigen Aufgaben und
Funktionsaufgaben im eigenen Wirkungskreis (§ 2 KV M-V) sowie Aufgaben im
übertragenen (§ 3 KV M-V) Wirkungskreis (Pflichtaufgaben nach Weisung). Als
pflichtig wurde eine Aufgabe gekennzeichnet, wenn konkret eine gesetzliche
Regelung benannt werden kann, in der die Hansestadt Rostock oder der
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock verpflichtet wird, diese Aufgabe zu
erfüllen. Die gesetzlichen Grundlagen schreiben im Regelfall nur das
„ob“ der Aufgabenerfüllung vor, lassen beim „wie“
aber einen gewissen Ermessensspielraum. Bei Aufgaben im übertragenen
Wirkungskreis handelt es sich immer um Pflichtaufgaben, während es im eigenen
Wirkungskreis neben Pflichtaufgaben auch freiwillige Aufgaben gibt. Als
Funktionsaufgaben wurden diejenigen Aufgaben gekennzeichnet, die nicht unmittelbar
aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultieren, die aber Voraussetzung sind
für die Erledigung der anderen Aufgaben. Beispielsweise kann hier die
Personalverwaltung aufgeführt werden, für die selbst keine Rechtsgrundlage
besteht, die aber zwingend erforderlich ist, wenn Personal zur
Aufgabenerfüllung vorgehalten werden muss. Als
freiwillig wurden die Aufgaben gekennzeichnet, die auf keine konkrete
rechtliche Verpflichtung zurück zu führen sind, die also im Ermessen der
Hansestadt Rostock stehen. Freiwillige Aufgaben gibt es nur im eigenen
Wirkungskreis. Alle
Aufgabenbereiche sollen noch einmal grundsätzlich kritisch geprüft werden.
Hierbei soll vom Oberbürgermeister für die Bürgerschaft eine Grundlage
geschaffen werden, nach der sie Aufgabe für Aufgabe entscheidet, ob oder ggf.
in welchem Umfang diese noch fortgeführt werden soll. Innerhalb der
Organisationseinheiten, in denen die Aufgaben wahrgenommen werden, soll mit
dem Oberbürgermeister, der Senatorin und den Senatoren mit Unterstützung des
Hauptamtes bis spätestens Ende 2006 wie folgt vorgegangen werden: 1.
Bei den
Pflichtaufgaben ist darzustellen, mit welchem Standard im Vergleich zu den in
der Größe vergleichbaren Städten in den alten Bundesländern, die Leistungen
nach dem Länderfinanzausgleich erhalten sowie vergleichbaren Städten in den
neuen Bundesländern, die Aufgaben wahrgenommen werden. Anhand von
Vergleichszahlen oder Benchmarks ist jeweils der Standard der Hansestadt
Rostock darzustellen. Darüber hinaus sind Vergleiche mit dem
Nachbarlandkreisen insbesondere bei den Aufgaben vorzunehmen, die im
Zusammenhang mit dem von der Landesregierung beabsichtigten
Verwaltungsmodernisierungsgesetz bei den Kreisen zusammengeführt werden
sollen. Wenn der Standard der Hansestadt Rostock über dem
Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegt, ist durch die betroffene
Organisationseinheit darzustellen, welche Auswirkungen eine Senkung des
Standards auf den Durchschnittswert bzw. um mindestens 10% mit sich bringen
würde. Sofern der Standard in der Hansestadt Rostock gleich oder geringer als
der Standard der Vergleichsstädte liegt, ist durch die betroffene
Organisationseinheit darzustellen, welche Auswirkungen eine Senkung des
Standards um 10% mit sich bringen würde. Das Ergebnis der Untersuchung und ein Vorschlag zum
Standard der künftigen Aufgabenwahrnehmung werden der Bürgerschaft bis
spätestens zu ihrer Sitzung im Februar 2007 zur Entscheidung vorgelegt. Bei
der Einreichung der Vorlagen sind neben den Terminvorgaben für die
Bürgerschaftssitzung die Terminvorgaben des jeweiligen Fachausschusses für
die Aufgaben und des Finanzausschusses zu beachten. Wenn die mit der Aufgabenerfüllung zusammenhängenden
Stellen im Rahmen der Standardreduzierung aufgrund von Vorschlägen der
Organisationseinheiten um mindestens 10% reduziert werden, erhält die
Organisationseinheit von den eingesparten Personalkosten 20% wahlweise für
das Sachkostenbudget oder den Vermögenshaushalt. Bei den Aufgaben, zu denen der Bürgerschaft bis zur
ihrer Sitzung im Februar 2007 keine Beschlussvorlage über den künftigen
Standard vorgelegt wurde und zu denen die Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung
im Mai 2007 keinen Standard beschlossen hat, wird im Haushaltplanentwurf für
2008 eine pauschale Budgetkürzung um 10% vorgenommen. Bei den
Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert sind, werden
die Mittel aus dem Sonderbudget Personalkosten in entsprechender Höhe
amtsbezogen gestrichen. Basis für die Standardreduzierung/ Stelleneinsparung
ist der Stellenplan 2006 einschließlich der dort ausgewiesenen kw-Vermerke.
Basis für die Personalkostenreduzierung sind die Haushaltsansätze für
Personalkosten im Haushaltsjahr 2007. In einem zweiten Schritt ist bei
diesen Aufgaben bis Ende 2007 zu dem beschlossenen Standard zu überprüfen, ob
diese durch Dritte ggf. günstiger angeboten werden können. 2.
Im Bereich der
Funktionsaufgaben ist im ersten Schritt ebenso wie bei den Pflichtaufgaben
der Standard zu überprüfen. Die Vorgaben zu den Pflichtaufgaben gelten
entsprechend. In einem zweiten Schritt ist bei diesen Aufgaben
ebenfalls zu überprüfen, ob diese durch Dritte ggf. günstiger angeboten
werden können. Bei den Funktionsaufgaben, zu denen der Bürgerschaft
bis zur Sitzung im März 2007 keine Beschlussvorlage über den künftigen
Standard vorgelegt wurde und zu denen sie bis zu ihrer Sitzung im Mai 2007
keinen Beschluss gefasst hat über den künftigen Standard wird im
Haushaltsplanentwurf für 2008 eine pauschale Budgetkürzung um 10%
vorgenommen. Bei den Organisationseinheiten, die noch nicht
personalkostenbudgetiert sind, werden die Mittel aus dem Sonderbudget
Personalkosten in entsprechender Höhe amtsbezogen gestrichen. Basis für die Standardreduzierung/ Stelleneinsparung
ist der Stellenplan 2006 einschließlich der dort ausgewiesenen kw-Vermerke.
Basis für die Personalkostenreduzierung sind die Haushaltsansätze für
Personalkosten im Haushaltsjahr 2007. 3.
Im Bereich der
freiwilligen Aufgaben ist von den Organisationseinheiten jeweils vorzulegen,
warum und in welchem Umfang diese künftig noch vorgehalten werden sollen. Die
Vorlagen für die Bürgerschaft müssen ausführlich begründen, welche Ziele
erreicht werden sollen und wie tatsächlich die Zielerreichung sich darstellt.
Für Leistungen, die für Bürgerinnen und Bürger gegen Entgelt erbracht werden,
ist ein Kostendeckungsgrad auszuweisen. Wenn möglich, sind auch Vergleiche
mit anderen Städten, insbesondere den unter Punkt 1 beschriebenen,
aufzuzeigen. Das Ergebnis der Untersuchung und ein Vorschlag zum
Standard der künftigen Aufgabenwahrnehmung werden der Bürgerschaft bis
spätestens zu ihrer Sitzung im April 2007 zur Entscheidung vorgelegt. Wenn
die mit der Aufgabenerfüllung zusammenhängenden Stellen im Rahmen der
Standardreduzierung aufgrund von Vorschlägen der Organisationseinheiten um
mindestens 20% reduziert werden, erhält die Organisationseinheit von den
eingesparten Personalkosten 20% wahlweise für das Sachkostenbudget oder den
Vermögenshaushalt. In einem zweiten Schritt ist bei diesen Aufgaben bis
Ende 2007 zu dem beschlossenen Standard zu überprüfen, ob diese durch Dritte
ggf. günstiger angeboten werden können. Bei den freiwilligen Aufgaben, zu denen der
Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im April 2007 keine Beschlussvorlage über
die Weiterführung der Aufgabe und den künftigen Standard vorgelegt wurde und
zu denen sie bis zu ihrer Sitzung im Mai 2007 keinen Beschluss gefasst hat,
wird im Haushaltplanentwurf für 2008 eine pauschale Budgetkürzung um 30% und
für die Haushaltsplanentwürfe 2009 und 2010 um jeweils weitere 35% vorgenommen.
Bei den Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert sind,
werden die Mittel aus dem Sonderbudget Personalkosten in entsprechender Höhe
amtsbezogen gestrichen. In
einem zweiten Schritt ist auch bei den freiwilligen Aufgaben, die noch
vorgehalten werden sollen, bis Ende 2007 zu prüfen, ob dies durch Dritte oder
in einer anderen (privaten) Rechtsform kostengünstiger möglich ist. Basis für die Standardreduzierung/ Stelleneinsparung
ist der Stellenplan 2006 einschließlich der dort ausgewiesenen kw-Vermerke.
Basis für die Personalkostenreduzierung sind die Haushaltsansätze für
Personalkosten im Haushaltsjahr 2007. Der Oberbürgermeister wird
den Ämtern bei Bedarf weitere Vorgaben zur Umsetzung/ Ausführung der
Aufgabenkritik geben, um sicherzustellen, dass die Bürgerschaft
nachvollziehbare, nachprüfbare und vergleichbare Vorlagen erhält. Die Maßnahmen aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008, Maßnahmebereich 3 -
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen, werden im Rahmen der
Aufgabenkritik weitergeführt, sofern diese noch nicht abgeschlossen und
abgerechnet sind. Die Vorgaben zur Methodik der Aufgabenkritik sind
vorrangig. B Umsetzung der Aufgabenkritik 4.
Führen die
Budgetkürzungen dazu, dass im Personalkostenbudget einer Organisationseinheit
bzw. bei den Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert
sind, im Sonderbudget Personalkosten nicht mehr ausreichend Mittel für das
bislang beschäftigte Personal zur Verfügung stehen, haben die betroffenen
Organisationseinheiten das Personal nebst zugrunde liegenden Stellen
abzugeben. Nicht besetzte Stellen sind zu streichen. Noch besetzte Stellen
werden einem Stellenpool im Hauptamt zugeführt mit dem Ziel, durch flexible
Einsatzmöglichkeiten und Qualifizierungsmaßnahmen für die betroffenen
Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber die Weiterbeschäftigung zu sichern. 5.
Sofern keine
sozialverträglichen Lösungen zur Verringerung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
gefunden werden, sind Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen und abzuwägen. Zur Vermeidung von Kündigungen kann
ein örtlicher Tarifvertrag für die Hansestadt Rostock in Betracht gezogen
werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kündigungen in
Größenordnungen erhebliche soziale Verwerfungen und arbeitsrechtliche Risiken
beinhalten und das gewünschte Ergebnis sich durch mit Sicherheit zu
erwartende Prozesse in jetzt nicht abschätzbarer Weise zeitlich verzögern
wird. Mit
der Änderung des Tarifvertrages wird die Bereitschaft der Tarifpartner
benötigt, Verschlechterungen für die Beschäftigten hinzunehmen. Diese
Bereitschaft ist nur zu erzielen, wenn von Seiten der Stadt ernsthaft
betriebsbedingte Beendigungskündigungen in Betracht gezogen und vorbereitet
werden (unternehmerische Entscheidung). Wenn eine flächendeckende
Personalreduzierung nicht möglich ist, muss im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Aufgaben- und Vollzugskritik geprüft werden, in welchen
Bereichen noch Personalreduzierungs- oder Ausgliederungsmöglichkeiten
bestehen. Nachdem sich hier Ergebnisse abzeichnen, sollten Gespräche mit den
Tarifparteien aufgenommen werden. Mögliche Tarifoptionen sind: 1.
Wegfall
Sonderzahlungen 2.
Unbezahlter
Urlaub 3.
Verkürzung der
Arbeitszeit in den von Personalreduzierung bedrohten Bereichen mit
Gehaltsanpassung. Die Hansestadt Rostock ist Mitglied des Kommunalen
Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V). Gemäß § 6 der Satzung
des KAV M-V vom 28. August 1990 in der Fassung vom 29. November 2001 ist
jedes Verbandsmitglied verpflichtet, die geltenden Tarifverträge zu erfüllen,
insbesondere tarifvertragliche Bedingungen weder zu unterschreiten, noch
unmittelbar oder mittelbar zu überschreiten. Darüber hinaus besteht für die Verbandsmitglieder
die Verpflichtung, auf den selbstständigen Abschluss der Tarifverträge zu
verzichten, es sei denn, dass ein Tarifvertrag oder ein vom KAV M-V
geschlossener bezirklicher oder örtlicher Tarifvertrag den selbstständigen
Abschluss eines solchen Tarifvertrages zulässt. Der KAV M-V berät seine Verbandsmitglieder gemäß § 2
der Satzung in tarif-, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, er
schließt örtliche Tarifverträge ab. Im Auftrag des Verbandsmitgliedes, hier der Hansestadt
Rostock, würde der KAV M-V gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di diesen
örtlichen Tarifvertrag nach Vorgabe der Hansestadt Rostock abschließen.
Ausgenommen von tarifvertraglichen Regelungen sind die Beamtinnen und
Beamten. Der
örtliche Tarifvertrag kann für die Behörde abgeschlossen werden, würde dann
für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte gelten. Es würde allerdings
auch die Möglichkeit bestehen, diesen Tarifvertrag nur für bestimmte Ämter
gelten zu lassen, d. h. bestimmte Ämter können z. B. bei einer
Arbeitszeitregelung ausgenommen werden, wenn eine Arbeitszeitreduzierung
organisatorisch von der Aufgabenwahrnehmung nicht realisierbar wäre. Die
beabsichtigte Herausnahme wäre detailliert zu begründen. 6.
Um den
Personalabbau sozialverträglich zu gestalten, wären ebenfalls weitergehende
übertarifliche Abfindungsmöglichkeiten, insbesondere für ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei freiwilliger vorzeitiger Beendigung
des Arbeitsvertrages, mit dem KAV zu beraten. Richtwerte/ Erläuterungen: Der Stellenplanentwurf der
Hansestadt Rostock 2006 weist insgesamt 2928 Stellen aus. davon (circa-Angaben): Funktionsaufgabe:
409 Stellen pflichtige Aufgaben: 1661 Stellen freiwillige Aufgaben: 768 Stellen sonstige Stellenzahl 92 Stellen (ARGE und Amt 25) Aus den Reduzierungen von
Pflicht-, Funktions- und freiwilligen Aufgaben wird ein Einsparvolumen von
ca. 15,0 Mio. EUR erwartet. Gerechnet wird mit einem Durchschnittswert pro
Stelle von zurzeit 57,3 TEUR, der sich aus den durchschnittlichen
Personalkosten, einem Sachkostenzuschlag von 10,0 TEUR und einem
Gemeinkostenzuschlag von 10 % zusammensetzt. Bei dem im zweiten Schritt
zu prüfenden Outsourcing (z.B. Vergabe von Leistungen an Dritte) wird von
einem Einsparvolumen von 5,0 Mio. EUR ausgegangen. Dieser Betrag würde sich
z.B. bei ca. 450 Stellen mit einer Rendite von ca. 30 % ergeben, z.B. bei
Kultureinrichtungen, Grünpflege, Verkehrsanlagenunterhaltung,
Hafenbewirtschaftung. |
||
|
mögliche Einsparung Personalausgaben bis 2009: |
20.000,0 TEUR |
|
2006/2/03 |
Funktional-
und Kreisstrukturreform (Weiterführung
der Maßnahme 2005/3/01 aus dem Haushaltssicherungs-konzept 2005 bis 2008) |
||
|
Werden
im Rahmen der Funktionalreform II städtische Aufgaben auf den Kreis übertragen,
so ist auch der Kreis für deren Finanzierung verantwortlich. Somit ergibt
sich zunächst eine Entlastung im Haushaltsbereich von 100 %. Zur Finanzierung
dieser Aufgabe zieht dann der Kreis wiederum alle kreisangehörigen Gemeinden
durch die Kreisumlage heran. D. h., alle anderen Gemeinden des künftigen
Kreises finanzieren die vorher rein städtische Aufgabe durch ihre Beiträge
zur Kreisumlage mit. Die künftige Belastung der Stadt durch die Kreisumlage
ist derzeit unbekannt. Bei einer groben Abschätzung kann mit einer
Haushaltsentlastung bezogen auf die jeweilige Aufgabe in Höhe von 25 %
gerechnet werden. Die Hansestadt Rostock strebt daher an, auch die Aufgaben an den Kreis abzugeben, für die
das Gesetz dieses nicht zwingend vorschreibt, sondern es der Stadt nur als
Möglichkeit einräumt. Darüber hinaus strebt die Hansestadt Rostock an, alle
Verbindlichkeiten auf den Kreis übergehen zu lassen, die auf
Vermögensgegenständen lasten, die mit den Aufgaben an den Kreis übergehen und
im Übrigen für den Vermögensverlust einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. |
||
2006/2/04 |
Interkommunale
Zusammenarbeit (Weiterführung der Maßnahme
2005/3/14.1 bis 14.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
||
|
Die in
Spitzengesprächen des Oberbürgermeisters mit den Landräten der Landkreise Bad
Doberan und Güstrow sowie den Dezernenten entwickelten folgende Projekte der
kommunalen Zusammenarbeit sind weiter voran zutreiben: |
||
|
2006/2/08.1 |
Schaffung einer gemeinsamen
Rettungsleitstelle |
|
|
2006/2/08.2 |
Enge Kooperation ggf. Fusion der
Unteren Jagdbehörden |
|
|
2006/2/08.3 |
Enge Zusammenarbeit und
Aufgabenteilung nach Schwerpunktthemen zwischen den Veterinär- und
Lebensmittel-überwachungsämtern |
|
|
2006/2/08.4 |
Entwicklung einer gemeinsamen
Strategie für die Informationstechnologie |
|
Maßnahmebereich 3 Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe |
|||
Die Hansestadt Rostock ist
unmittelbar an 16 Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
beteiligt, mittelbar an weiteren 21 Unternehmen. Nach § 75 KV M-V sollen die
Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, mindestens
eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals, soweit dadurch die Erfüllung
des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Den kommunalen Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetrieben werden mit dem
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 betriebswirtschaftliche
Zielstellungen vorgegeben, um die Haushaltsbelastung durch geringere
Verlustzuweisungen und höhere Gewinnabführungen bis/ab 2009 zu reduzieren
(Zuschuss 2006: 12,4 Mio. EUR). |
|||
2006/3/01 |
WIRO
Wohnungsgesellschaft mbH 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
||
|
2006/3/01.1 |
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/04.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
der WIRO mbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG |
|
|
2006/3/01.2 |
Erhöhung der
Gewinnabführung Zur Umsetzung der mit der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellten Effektivitätsreserven ist die
Gewinnabführung zu erhöhen. Gewinnabführung: 2006: 6,7
Mio.; 2007: 6,8 Mio.; 2008: 6,9 Mio.; 2009:8,3 Mio. EUR (bisheriger
Finanzplan) |
|
|
|
Einnahme 2007: 2008: 2009: |
100,0 TEUR 200,0 TEUR 1.600,0 TEUR |
|
2006/3/01.3 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung nach
Wirtschaftlichkeitsprüfung mit fachlichen und betriebswirtschaftlichen
Vorgaben für die Gesellschaft. (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
2006/3/02 |
Hafenentwicklungsgesellschaft
Rostock mbH (HERO): 74,9
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock (Infrastrukturgesellschaft) |
||
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2006/3/02.1 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.2 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008
nach Umsetzung der Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der BDO
hinsichtlich der Untersuchung der Effektivität der Aufbau- und
Ablauforganisation und der Analyse der Geschäftsfelder im Hinblick auf
mögliche Synergien mit der Hansestadt Rostock und deren Gesellschaften. |
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2006/3/02.2 |
Aufzeigen von
haushaltskonsolidierend wirkender Maßnahmen durch die Gesellschaft -
Überarbeiten
des Pachtvertrages zum Terminal in Warnemünde -
Prüfen von
Grundstücksankäufen durch die Gesellschaft -
Prüfen der
Übernahme städtischen Personals -
Überprüfen des
Vertrages Hafenentwicklung -
Prüfen einer
angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals als Abführung an den städtischen
Haushalt |
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Mögliche Einsparung 2006: 2007: 2008: 2009: |
500,0 TEUR 500,0 TEUR 500,0 TEUR 800,0 TEUR |
2006/3/03 |
Zoologischer
Garten Rostock gGmbH 99,6
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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Zuschussreduzierung Die Unterhaltung eines
Zoologischen Gartens ist eine freiwillige Aufgabe. Deshalb wurde mit der
Zoologischen Garten Rostock gGmbH eine Zielvereinbarung geschlossen, die ab
2006 bereits eine Reduzierung der Zuschüsse für Investitionen in Höhe von
255,7 TEUR vorsieht. Die Gesellschaft wird über
die Erhöhung der Eintrittspreise und Kostenreduzierungen ab 2008 einen um
278,0 TEUR geringeren Zuschuss kompensieren. |
||
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Einsparung ab 2008: |
278,0 TEUR |
2006/3/04 |
Rostocker
Messe- und Stadthallengesellschaft mbH 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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2006/3/04.1 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 in
Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Firma Altenburg mit dem Ziel
der Deckelung bzw. der Reduzierung des Zuschusses unter Einhaltung
festgelegter Leistungskennziffern für den Zeitraum der Bedienung eines Investitionskredites
zum Abbau des Sanierungsrückstaus in Höhe von 3,0 Mio. EUR durch die
Gesellschaft. Der Schuldendienst für den Investitionskredit in Höhe von 3,0
Mio. EUR ist in den nächsten 10 Jahren durch betriebsinterne
Restrukturierungsmaßnahmen zu erwirtschaften. |
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2006/3/04.2 |
Zuschussreduzierung Durch
die Übernahme und Betreibung der Messehalle (Landesmessezentrum) verdoppelte
sich der Zuschussbedarf an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft
mbH. Die Hansestadt Rostock ist auf Grund der Haushaltssituation nicht in der
Lage, dauerhaft einen Verlustausgleich in Höhe von 3.060,0 TEUR zu
finanzieren. Durch die Geschäftsleitung sind Vorschläge zur
Verlustreduzierung um 20 % vorzulegen. |
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Mögliche Einsparung 2009: |
612,0 TEUR |
2006/03/05 |
Rostocker Versorgungs-
und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
||
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2006/3/05.1 |
Umwandlung der Rostocker
Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding Die
RVV hält Gesellschaftsanteile an den Gesellschaften Stadtwerke Rostock AG,
Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH, Gesellschaft für Wirtschafts- und
Technologieförderung Rostock mbH, Stadtentsorgung Rostock GmbH und Rostocker
Straßenbahn AG. Mit
diesen Gesellschaften sind bereits bzw. werden Zielvereinbarungen zur
Erreichung verbesserter betriebswirtschaftlicher Ergebnisse abgeschlossen.
Für die Umsetzung der Zielvereinbarungen sowie das Cash-Management der RVV
ist ein Controlling einzurichten. Das
betriebswirtschaftliche Ziel für die RVV ab 2009, eine Gewinnabführung an den
städtischen Haushalt zu leisten, ist entsprechend zu steuern. |
|
2006/3/05.2 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung In 2005 wird die zurzeit
bestehende Zuschussvereinbarung zwischen der RVV und der Hansestadt Rostock
durch eine Zielvereinbarung ersetzt. Der Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock wird im Dezember 2005 diese Zielvereinbarung zur
Beschlussfassung vorgelegt. In der Zielvereinbarung wird festgelegt, dass die
RVV ab 2006 keine Zuschüsse mehr erhält und ab 2009 einen Gewinn von 2.000,0
TEUR an den städtischen Haushalt abführen soll. |
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|
Einsparung
durch Zuschuss auf „Null“ ab 2006: mögliche
Einnahme aus Gewinn 2009: |
4.500,0 TEUR 2.000,0 TEUR |
2006/3/06 |
Stadtentsorgung Rostock
GmbH 51 %ige indirekte
Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV |
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|
Abschluss einer
Zielvereinbarung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Zwischen der Rostocker
Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) und der Stadtentsorgung Rostock
GmbH (SR) werden Gewinnziele vereinbart unter Beachtung der zwischen der
Hansestadt Rostock und der SR geschlossenen Zielvereinbarung vom 20. November
2003. Diese Zielwerte tragen dazu bei, dass die Vorgabe der Hansestadt
Rostock den Zuschuss an die RVV einzustellen, erfüllt werden. |
||
2006/3/07 |
Großmarkt
Rostock GmbH 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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Abschluss einer
Zielvereinbarung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Die Großmarkt Rostock GmbH
verfügt über ein Eigenkapital in Höhe von 833,0 TEUR. Zur Vereinbarung von
Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt ist
entsprechende Zielvereinbarung mit der Gesellschaft abzuschließen. |
||
|
Gewinnabführung ab 2006: |
25,0 TEUR |
2006/3/08 |
Stadtwerke
Rostock AG 74,9 %ige indirekte
Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV |
||||||
|
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Verschiebung
in das Jahr 2007 auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren zur Neuregulierung
der Gas- und Stromnetze und damit notwendiger Vorgaben zur Neuorganisation
des Unternehmens. |
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2006/3/09 |
Regionalverkehr
Küste GmbH (RVK) 5,2
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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Bei
Gründung des Aufgabenträgerverbundes ist zu überprüfen, ob das Halten von
Geschäftsanteilen an der RVK für die Hansestadt Rostock weiterhin
erforderlich ist. Soweit die Überprüfung dieses Erfordernis nicht bestätigt,
sind die Anteile zu verkaufen. |
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Mögliche
zusätzliche Einnahme in 2007: (Vermögenshaushalt) |
1,2 TEUR |
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2006/3/10 |
IGA Rostock 2003 GmbH |
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Zuschussreduzierung Die Betreibung des
IGA-Parkes als Naherholungspark für die Rostocker Bevölkerung und die
Betreibung des Schifffahrts- und Schiffbaumuseums erfordern dauerhafte
Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt. Das betriebswirtschaftliche Ziel für
die Gesellschaft ist die Reduzierung des Zuschusses (freiwillige Aufgabe). Ab 2009 wird der Zuschuss
seitens der Hansestadt Rostock in Höhe von 2.542,0 TEUR um ca. 20 %
reduziert. Entsprechende Maßnahmen, wie Änderung der Parköffnungszeiten in
den Wintermonaten, Rückführung des Pflegestandards, Rückführung des
Personalbedarfes, sind einzuleiten. |
||||||
|
Einsparung ab 2009: |
542,0 TEUR |
|||||
2006/3/11 |
Gesellschaft für
Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT) Indirekte Beteiligung der
Hansestadt Rostock über die RVV (50 %) sowie über die WIRO (25 %) und HERO
(25 %) |
||||||
|
Die Hansestadt Rostock hat
mit der Gründung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung
ein professionelles Instrument zur Wirtschaftsförderung geschaffen. Auf der
Grundlage eines Leistungsvertrages zwischen der Hansestadt Rostock und der Gesellschaft
werden aus dem städtischen Haushalt 1,2 Mio. EUR bereitgestellt. Das
betriebswirtschaftliche Ziel für die Gesellschaft ist die Reduzierung des
haushaltsfinanzierten Leistungsanteils ab 2007 in Höhe von 150,0 TEUR und ab
2009 weitere 150,0 TEUR u.a. durch Akquisition zusätzlicher Einnahmen ohne
Leistungsreduzierung, d.h. der Anteil der Hansestadt Rostock an der
Finanzierung der Leistungen der Gesellschaft werden reduziert. Der
Geschäftsbesorgungsvertrag ist mit Verpflichtungen zur Einnahmeerhöhung zu
verändern. |
||||||
|
mögliche Einsparung 2007: 2008: 2009: |
150,0 TEUR 150,0 TEUR 300,0 TEUR |
|||||
Die Hansestadt Rostock hat
zur Entwicklung technologieorientierter Unternehmen Anteile an
Technologiefirmen eingebracht. 15 Jahre nach der Wiedervereinigung sollten
diese Unternehmen betriebswirtschaftlich solide, auch ohne städtische
Beteiligung, ihre Tätigkeit fortführen. |
|||||||
2006/3/12 |
Technologiepark
Warnemünde GmbH (TPW) 31,0 %ige Beteiligung der
Hansestadt Rostock -
Verkauf der
Anteile |
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mögliche Einnahme in 2007: |
7,9 TEUR |
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2006/3/13 |
ATI Küste GmbH 7,7 %ige Beteiligung der
Hansestadt Rostock |
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-
Verkauf der
Anteile |
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|
mögliche
Einnahme in 2006: |
2,4 TEUR |
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2006/3/14 |
Mehrheitlicher
Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft
Rostock GmbH (HWBR) (Weiterführung der Maßnahme
2005/10/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
|||||
|
Die Hansestadt Rostock sucht einen wirtschaftlich
starken und soliden sowie im Bildungs- und Beschäftigungssektor fachlich
qualifizierten Partner, um die Gesellschaft als mittelständisches Unternehmen
zu sichern und auf langfristige Sicht als staatlich anerkannte Einrichtung
der Weiterbildung am bisherigen Standort zu erhalten. |
|
|||||
|
mögliche
Einnahme ab 2007: (Vermögenshaushalt) |
mindestens
31,0 TEUR |
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||||
2006/3/15 |
Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ |
|
|
Mittelfristige
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der WIBERA AG (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/07 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
|
In
Umsetzung des WIBERA Gutachtens wurde durch innerbetriebliche Maßnahmen der
Zuschuss aus dem städtischen Haushalt 2004 in Höhe von 1.504,9 TEUR um 150,0
TEUR auf 1.354,9 TEUR reduziert. Das
betriebswirtschaftliche Ziel für den Eigenbetrieb ist eine weitere
Reduzierung des Zuschusses um 20 % in Höhe von 271,0 TEUR ab 2008. |
|
|
mögliche
Zuschussreduzierung ab 2008: |
271,0 TEUR |
Maßnahmebereich 4 Optimierung
der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock |
||
2006/4/01 |
Neuordnung
der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu
leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen (Weiterführung
der Maßnahme 2005/4/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
|
In
der Organisationsuntersuchung der Firma PLS Ramboll Management GmbH wurde
herausgearbeitet, dass ein Missverhältnis zwischen dem zu leistenden
Betreuungsaufwand und den dafür verfügbaren Ressourcen vorliegt. Es wurde
eine Projektgruppe „Optimierung der IT-Betreuung“ gebildet. Die
Projektgruppe wird extern unterstützt. Die
Aufgabenstellung besteht darin, die aktuelle Aufgabenteilung zur
Sicherstellung des technischen Betriebes für die System- und
Anwenderbetreuung zwischen dem Hauptamt, Abteilung Informations- und
Kommunikationstechnik und den 33 Ämtern (ohne Eigenbetriebe) der
Stadtverwaltung zu untersuchen, zu analysieren und zu bewerten. Im Ergebnis
sind Handlungsempfehlungen für die effektivere Aufgabenteilung zwischen den
Ämtern und der Abt. Informations- und Kommunikationstechnik sowie Vorschläge
zur strukturellen Einordnung des IT- Betreuungspersonals zu erarbeiten. |
|
|
mögliche
Einsparung: |
effizienter Personaleinsatz |
Maßnahmebereich 5 Fortsetzung
und Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines
Zentralen Immobilienmanagementes |
||||
2006/5/01 |
Überführung
von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ (Weiterführung
der Maßnahme 2005/2/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|||
|
2006/5/01.1 |
Überführen
aller Immobilien in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“ im
Jahre 2006 - außer Schulen und Sporthallen - einschließlich des
gebäudebezogenen Personals. |
||
|
2006/5/01.2 |
Schrittweise
Überführung der Schulen/Sporthallen in die Verwaltung des Eigenbetriebes
„KOE“ 2007/2008 einschließlich des gebäudebezogenen Personals. |
||
|
2006/5/01.3 |
Erarbeiten
einer Entwicklungskonzeption des Eigenbetriebes „KOE“ als
Dienstleister für die Stadtverwaltung (Versorgungsverträge wie Strom,
Fernwärme, Wasser etc. sowie Hochbau- und Vermieterdienstleistungen). |
||
|
2006/5/01.4 |
Erarbeiten
eines Personalkonzeptes für den Eigenbetrieb einschließlich der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Hochbauamtes. |
||
2006/5/02 |
Optimierung
der Gebäudeverwaltung Koordinierung
der Nutzerfunktion (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|||
|
Mit dem
Aufbau eines zentralen Immobilienmanagements der Hansestadt Rostock werden
alle mit der Verwaltung und Bewirtschaftung städtischer Gebäude und baulichen
Anlagen verbundenen Aufgaben neu geordnet sowie Arbeits- und
Dienstleistungsbeziehungen über definierte Schnittstellen organisiert. Eine Maßnahme
zur Erreichung dieser Zielstellung ist der Ausbau des
Vermieter-Nutzer-Modells. Der Eigenbetrieb „KOE“ ist als
Vermieter/Verwalter von Objekten tätig und vertritt die Hansestadt Rostock
gegenüber Fremdvermietern. Im Hauptamt
werden die Aufgaben zur Koordinierung der Nutzerfunktion seit dem 01.
September 2004 wahrgenommen. Der Nutzervertreter ist ein Gebäudedienstleister
und bildet die Schnittstelle zwischen den Ämtern und dem Eigenbetrieb
„KOE“. Er veranlasst in Abstimmung und auf Anforderung der Nutzer
alle der Bewirtschaftung und Verwaltung dienenden notwendigen Maßnahmen und
Leistungen in stadteigenen als auch in angemieteten Verwaltungsobjekten. Durch die
Umsetzung dieser Struktur wird in zunehmendem Maße gewährleistet, dass die
Gebäudedienstleistungen aus einer Hand umfassend erfolgen können. Die
Fortschreibung der Raumnutzungskonzeption wird im Hauptamt in Zusammenarbeit
mit dem Eigenbetrieb „KOE“ wahrgenommen. Auf Grund der
veränderten Gebäudesituation ist eine Überarbeitung des Raumkonzeptes
erforderlich. Die Neuordnung
der Objektverwaltung ist ein wichtiger Vorgriff auf das neue doppische
Haushaltsverfahren in dem auf der Grundlage des bewerteten städtischen
Vermögens die Gebäudekosten (sowohl Investitionskosten wie Abschreibungen) in
die Budgetplanung und damit in die Haushaltsplanung einfließen werden. Im Jahr 2010
werden nach der geplanten Stellenreduzierung voraussichtlich noch ca. 1.700
Büroarbeitsplätze benötigt. Insgesamt
stehen in den in den zentral genutzten
Verwaltungsgebäuden der Hansestadt Rostock 1.500 Büroarbeitsplätze zur
Verfügung. Weitere 91 Büroarbeitsplätze entstehen durch die Sanierung in den
Verwaltungsgebäuden Haus I und Haus II St.-Georg- Straße 109. Weitere
Büroarbeitsplätze befinden sich in diversen Außenstandorten. Es ist
geplant, mittelfristig Außenstandorte wie z.B. Werftstraße 6, Friedhofsweg
28; Bürocontainer An der Hege 9, J.- Jungius- Str. 9 und diverse kleine
Standorte aufzugeben. |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
noch nicht bezifferbar |
||
2006/5/03 |
Übertragung
des Warnowschiffes an einen Vereine (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|||
|
Fortsetzung
des Prozesses der Übertragung des Warnowschiffes an einen Verein zum
Selbstkostenpreis bis zum 31.12.2006, um dieses für die Hansestadt Rostock
erhalten zu können. |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
zukünftige
Sanierungs-aufwendungen |
||
2006/5/04 |
Dienstwohnungen (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
||
|
Die Stadtverwaltung Rostock verfügt über
29 Dienstwohnungen. Es ist die Notwendigkeit des Vorhaltens dieser
Dienstwohnungen zu prüfen. Je nach Ergebnis der Prüfung erfolgt die Übergabe
der Gebäude sowie der Mietverträge in die Verwaltung des Eigenbetriebes KOE.
Durch den Eigenbetrieb KOE sind in Abstimmung mit dem Fachamt Mietanpassungen
vorzunehmen. |
||
|
Mögliche Einsparung: |
5,0 TEUR |
|
2006/5/05 |
Bildung einer
Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/06 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
||
|
Bis
zum 31.12.2006 ist die Bildung einer
Zentralregistratur für die Verwaltung der Hansestadt Rostock abzuschließen.
Bis zum 31.12.2008 sind die derzeit in den Ämtern dezentral geführten
Registraturen schrittweise aufzulösen und das Schriftgut ist in die
Zentralregistratur zu überführen. Die
derzeitige Situation der Zwischen- bzw. Endlagerung in den Ämtern bindet
Unterbringungskapazitäten in Form von Räumlichkeiten sowie Personal zur
Verwaltung der Akten und erzeugt Kosten in noch nicht bezifferbarer Höhe.
Durch die Zentralregistratur ist festzulegen, in welchen Ämtern der Stadtverwaltung
Alt- bzw. Teilregistraturen weitergeführt werden dürfen. Im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen Verfahrens für das Haushalts- Kassen-
und Rechnungswesens sind schrittweise die Voraussetzungen für die
elektronische Aktenführung zu schaffen. |
||
|
Mögliche
Einsparung ab 2007: |
30,0 TEUR |
|
Maßnahmebereich 6 Reduzierung
des sächlichen Verwaltungs- und Betriebs- aufwandes |
|||
2006/6/01 |
Energiewettbewerb -
Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den Schulen (Weiterführung
der Maßnahme 2005/6/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
||
|
Der
Wettbewerb zur Einsparung von Energie- und Wasserkosten in den Schulen und in
den Ämtern ist fortzuführen bzw. auszuweiten. Ziel
dieses Wettbewerbs ist die Einsparung der Aufwendungen für die Energieträger
Elektroenergie, Fernwärme, Erdgas, Heizöl und Wasser durch
Verhaltensänderungen bzw. Änderungen der inneren Organisation. Dazu sollen
wie bereits mit Beschluss Nr. 0316/99 des Hauptausschusses, die
Rahmenbedingungen für den Energiesparwettbewerb neu definiert werden. Zur
Motivation der Teilnahme am Wettbewerb wird den Organisationseinheiten im
Rahmen einer Vereinbarung eine Beteiligung an ersparten
Bewirtschaftungsausgaben in Aussicht gestellt. |
||
|
Mögliche
Einsparung in 2006: |
30,0 TEUR |
|
2006/6/02 |
Schrittweise Einführung
des Umweltmanagements in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock (Weiterführung
der Maßnahme 2005/6/02.1 bis 02.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis
2008) |
||
|
Das Umweltmanagement
richtet sich auf die durch Ressourceneinsparung zu erzielenden
Konsolidierungseffekte. Es leistet einen Beitrag zum effizienten,
transparenten und umweltgerechten Verwaltungshandeln. Strategisches Ziel ist
die schrittweise Einführung des Umweltmanagements in ausgewählte
Handlungsfelder mit Kostensenkungspotentialen gemäß Bürgerschaftsbeschluss
vom 04. Mai 2005 zum Antrag Nr. 0430/05-A. Das sollen zunächst die Bereiche
Beschaffung, Abfallmanagement und Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen
sein, die in Anlehnung an die Vorgaben der EU-Verordnung EMAS (Eco Management
and Audit Scheme) geprüft und abgerechnet werden. Die Begleitung und
Umsetzung dieser Maßnahmen soll ämterübergreifend erfolgen. Folgende operative Ziele
und Maßnahmen sollen erreicht werden: |
||
|
2006/6/02.1 |
Beschaffung: -
Stabilisierung
der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial auf der Grundlage des
Artikelkataloges und der laufenden Mitteilungen dazu -
Durchführung
eines zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und
Kosteneinsparung in diesem Bereich bis zum 31. Dezember 2006 -
Umsetzung der
neuen EU-Richtlinien für die öffentliche Beschaffung vom 31.4.2004
(2004/17/EG; 2004/18/EG), die u.a. verschiedene Möglichkeiten zur
Berücksichtigung von Umweltbelangen eröffnen, in den Vergaberichtlinien der
HRO bis zum 31.12.2006 |
|
|
2006/6/02.2 |
Abfall: -
Bestandsaufnahme
zum Abfallaufkommen und zur Abfalltrennung zwecks Reduzierung der
Abfallmengen in der Stadtverwaltung bis zum 30.06.2006 -
Erstellung
eines internen Konzeptes zum Abfallmanagement in der Stadtverwaltung bis
31.12.2007 |
||
|
2006/6/02.3 |
Bewirtschaftung von
öffentlichen Toilettenanlagen: -
Bestandsaufnahme
über Ressourcenverbräuche (z.B. Wasser, Energie) und Sichtung aller weiteren
kosten- und umweltrelevanten Daten bis zum 30.06.2006 -
Ableitung von
Maßnahmen zur Kostenersparnis durch Veränderungen in den
Bewirtschaftungsstrukturen und Einführung eines Controllings bis zum
31.12.2006 |
||
|
Mögliche Einsparung: |
20,0 TEUR |
||
2006/6/03 |
Zusammenführung der
Bewirtschaftung der Papierkörbe (Weiterführung
der Maßnahme 2005/6/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|||
|
Die
Bewirtschaftung der Papierkörbe der Hansestadt Rostock ist im Amt für
Umweltschutz zu konzentrieren, in dem diese Aufgabe bereits jetzt
schwerpunktmäßig wahrgenommen wird. Der Verwaltungsaufwand kann hierdurch
reduziert werden. |
|||
|
Mögliche
Einsparung: |
50,0
TEUR |
||
2006/6/04 |
Geschäftsausgaben der
Ämter |
|||
|
Ab 2006 werden die
Geschäftsausgaben der Ämter um 10 % gekürzt, wie: Reise- und
Fahrtkosten, Bücher und Zeitschriften, Bürobedarf, Vordrucke, EDV-Material,
öffentliche Bekanntmachungen, Aus- und Fortbildung (ohne refinanzierte
Aufgabenbereiche, Landtagswahl, Aus- und Fortbildung in den UA
Personalangelegenheiten und Brandschutz). |
|||
|
Einsparung
ab 2006: |
196,0 TEUR |
||
2006/6/05 |
Verteilung zentraler
Informationen in Papierform |
|||
|
Die Verteilung von
zentralen Informationen in Papierform wie Ortsrecht, AGA II, Rathaus Intern,
Organisationsverfügungen und Rundschreiben werden dahingehend reduziert, dass
nur noch die Organisationseinheiten Papierexemplare erhalten, die keinen
Zugriff auf das Intranet haben. |
|||
|
Einsparung
ab 2006: |
1,5 TEUR |
||
2006/6/06 |
Büroausstattung in den
Ämtern |
|
|
Ab 2006 werden die Ausgaben
für Büroausstattung in den Ämtern um 50 % gekürzt (ohne refinanzierte
Aufgabenbereiche). Haushaltsplanentwurf 2006: 133,0 TEUR |
|
|
Einsparung
ab 2006: |
66,5 TEUR |
2006/6/07 |
Gutachterkosten |
|
|
Ab 2006 werden die
Gutachterkosten um 20 % gekürzt 6550 (ohne refinanzierte Aufgabenbereiche
sowie Unterabschnitte 5800 -Sicherheitsgutachten, 6750, 7200 und 7510 - Gebührenhaushalte). Haushaltsplanentwurf 2006: 1.178,5 TEUR |
|
|
Einsparung
ab 2006: |
235,7 TEUR |
2006/6/08 |
Kunsthalle und
Kulturhistorischen Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“ (Weiterführung der
Maßnahmen 2005/3/09.5 und 2005/3/10.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005
bis 2008) |
|
|
1.
Setzung von
Schwerpunkten in der Sammlungs- und Präsentationstätigkeit 2.
Überprüfung des
Fundus -
Zustandsanalyse -
Katalogisieren
der Sammlungen -
Depotkonzept -
Verleihangebote Nachdem im Jahr 2005 eine
erste Bestanderfassung sowie eine erste Zustandsanalyse des Fundus
städtischer Sammlungen erfolgte, ist ab 2006 ein Depotkonzept vorzulegen
sowie Vorschläge für Verleihangebote und ggf. Aussonderungen von
Sammlungsstücken vorzulegen. Im Museumskonzept sind Sammlungsschwerpunkte
festzulegen. |
|
2006/6/9 |
Prüfung der Standorte im
Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit -
Volkshochschule -
Konservatorium (Weiterführung der
Maßnahmen 2005/3/07.4 und 2005/3/08.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005
bis 2008) Im Zusammenhang mit der
Übertragung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ ist der
Prozess zur Prüfung von wirtschaftlichen Alternativen der Gebäudenutzung
vorzuschlagen. |
Maßnahmebereich 7 Forderungen
gegenüber dem Land |
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2006/7/01 |
PSV-Bürgschaft |
|
|
Die Hansestadt Rostock hat
im Jahr 1999 eine Bürgschaft in Höhe von ca. 4,1 Mio. EUR mit Genehmigung der
Rechtsaufsicht für den Bau der Scandlines Arena des PSV übernommen. Durch die
Insolvenz des PSV wird die Hansestadt Rostock als Bürge in Anspruch genommen. Die Hansestadt Rostock geht
davon aus, dass bei Ablösung des bisherigen Darlehens günstigere
Zinskonditionen von ca. 1 % verhandelbar sind (Kommunale Aufbaufonds). Parallel ist eine etwaige
Mithaftung des Landes bzw. die Teilentschuldung durch das Land zu prüfen
(Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.12.2002). |
|
|
Mögliche Zinsverbesserung
ab 2006: |
38,2 TEUR |
Maßnahmebereich 8 Reduzierung/Optimierung
von Zuweisungen, Zuwendungen und
Zuschüssen Ausgabeverbesserung |
||||
2006/8/01 |
Zuwendungen an
Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/09 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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2006/8/01.1 |
Freiwillige
Ausgaben Obwohl
in Anbetracht der dramatischen Haushaltslage, entsprechend der
Kommunalverfassung M-V, nur noch pflichtige Aufgaben per Gesetz bzw.
vertraglich gebundene Ausgaben geplant werden dürften, hält die Hansestadt
Rostock, zwar in geringerem Umfang, an den Zuschüssen für freiwillige
Leistungen fest. Ausgehend
vom Haushaltsansatz 2005 (ohne VVW) in Höhe von 3.931,5 TEUR wurden nach
Überprüfung und Abstimmung mit den Ämtern zum Haushaltsplanentwurf 2006 in
Höhe von 3.657,3 TEUR für freiwillige Aufgaben insgesamt 274,2 TEUR, das
entspricht 7,0 %, Einsparungen eingearbeitet (Erfüllungsstand der Maßnahme
2005/8/09). Die
Zuwendungen für freiwillige Leistungen belaufen sich zum Haushaltsplanentwurf
2006 auf 5.657,3 TEUR entsprechend Anlage 2, Bd. II zum Haushaltsplanentwurf
2006. Abzüglich der vertraglich gebundenen und bereits im
Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Maßnahmen ergeben sich Zuwendungen in
Höhe von 2.672,3 TEUR. Unter dem zunehmenden finanzpolitischen Druck der Hansestadt
Rostock werden davon ausgehend die Zuwendungen in 2007 um 10% (267,2 TEUR)
und in 2008 um weitere 10 % (534,4 TEUR) reduziert. |
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Einsparung
2006: 2007: 2008: 2009: |
274,2 TEUR 541,4 TEUR 808,6 TEUR 808,6 TEUR |
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2006/8/01.2 |
Zuschuss
Fährverbindung Gehlsdorf - Kabutzenhof |
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Die
Antaris Seetouristik und Wassersport GmbH unterhält die Fährlinie Gehlsdorf -
Kabutzenhof. Sie gehört zum Rostocker Verkehrsverbund Warnow (VVW). Für die
Betreibung der Fährlinie wird der Antaris Seetouristik und Wassersport GmbH
2005 ein Zuschuss in Höhe von 70,0 TEUR (freiwillige Leistung) gezahlt. Für
das Jahr 2005 wurde darüber hinaus eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe
von ca. 86,0 TEUR bewilligt. Durch
das Wirtschaftsministerium des Landes wurde nach einem vorherigen
5-Jahres-Vertrag die Konzession für den Betrieb der Fährlinie für 1 Jahr
verlängert. Dieser Vertrag läuft am 28. Februar 2006 aus. Ab
01. März 2006 wird durch die Hansestadt Rostock keine Bezuschussung mehr
vorgenommen. Prüfauftrag: Gleichzeitig
wird geprüft, inwieweit im Rahmen einer alternativen Betreibung über den
Ausbau der touristischen Verkehre quer und längs der Warnow zwischen dem
Stadtzentrum (Stadthafen) und dem Seebad Warnemünde unter Einbeziehung des
IGA-Parkes auch die bisherige Verbindung Gehlsdorf-Kabutzenhof durch einen
privaten Betreiber mit einbezogen werden kann. Dem
Markt der seetouristischen Anbieter und Schiffsbetreiber ist diese
Möglichkeit in einem für alle Anbieter offenen Verfahren anzubieten. Sowohl
die beiden Fähranleger am Kabutzenhof und in Gehlsdorf als auch die
mulitifuktionalen Anleger in Schmarl (IGA-Park) und Oldendorf als
wasserseitige Infrastruktur können dabei seitens der Hansestadt Rostock
kostenlos zur Verfügung gestellt werden. |
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Mögliche
Einsparung ab 2007: |
70,0 TEUR |
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2006/8/01.3 |
Zuschuss
Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne Für
die Benutzung der Fährlinie Warnemünde - Hohe Düne wird den Anwohnern eine
Sonderermäßigung gewährt. Ab
2006 wird der jährliche Zuschuss an die Weiße Flotte GmbH eingestellt. |
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Einsparung
ab 2006: |
5,0 TEUR |
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2006/8/01.4 |
Verkehrsverbund
Warnow GmbH (VVW) Zwischen
dem Land M-V, der Hansestadt Rostock, den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow
sowie dem VVW wurde eine Vereinbarung zum Ausgleich der Harmonisierungs- und
Durchtarifierungsverluste geschlossen, die seitens der Hansestadt Rostock
gekündigt werden soll. Diese Verkehrskooperation ist eine freiwillige Aufgabe
und wird jährlich mit 2,0 Mio. EUR von der Hansestadt bezuschusst. |
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Einsparung
in 2009: |
2.000,0 TEUR |
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2006/8/01.5 |
Frauenhaus „Frauen
helfen Frauen“ Für die Unterbringung
bedürftiger Frauen ist ein alternatives Konzept z.B. in Schutzwohnungen
vorzulegen. |
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Mögliche Einsparung ab
2008: |
77,0 TEUR |
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2006/8/01.6 |
„Gesetzliche
Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden
kann“ Ausgehend
vom Haushaltsplanentwurf 2006 in Höhe von 5.944,1 TEUR laut Anlage 2 zum
Haushaltsplan 2006, Bd. II werden ab 2007 die gesetzlichen Aufgaben, deren
Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden kann (ohne Kita, Verein
Phönix e.V., Regional Küste GmbH und Einnahmen Schuldnerberatungsstelle), um
10 % reduziert. (Phönix
e.V. ist eine extra Maßnahme) |
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Einsparung 2007: 2008: 2009: |
594,4 TEUR 594,4 TEUR 800,4 TEUR |
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2006/8/01.7 |
Verein Phönix e.V. Die Betreuung von
Haftentlassenen ist konzeptionell zu überarbeiten. Eine Reduzierung der
Zuwendungen um 50 % ab 2008 ist anzustreben. |
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Mögliche Einsparung ab
2008: |
35,0 TEUR |
2006/8/02 |
Standardsenkung bei der
Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln |
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Die Kosten für die
Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmittel tragen die Stadt und
die Eltern gemeinsam. Gemäß Grenzbetragsverordnung beträgt der Eigenanteil
der Eltern maximal 30,68 EUR je Kind. Der Anteil der Stadt erhöhte sich seit
1997 von 26,65 EUR auf 38,29 EUR in 2006 (Haushaltsplanentwurf) je Schüler. Im Haushaltsplanentwurf
2006 wurden 1.044,7 TEUR (38,29 EUR je Schüler) für die Bereitstellung
von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmittel geplant. Ab 2006 sollte der Anteil um
25 % auf 783,5 TEUR (28,72 EUR je Schüler) reduziert werden. |
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Mögliche Einsparung ab
2006: |
261,2 TEUR |
2006/8/03 |
Schülerbeförderung Anpassen des Standards
auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau |
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In den kreisfreien Städten
besteht gemäß § 133 Absatz 4 Schulgesetz M-V für die Schüler die
Beförderungs- und Erstattungspflicht, wenn diese wegen dauernder oder
vorübergehender Behinderung befördert werden müssen. Die Kosten für die
Schülerbeförderung sind in den letzten Jahren um über 60 % gestiegen (Kosten
1995: 759,3 TEUR, 2006 Haushaltsplanentwurf: 1.235,6 TEUR), insbesondere die
Kosten für die Einzelbeförderung der behinderten Kinder nach Aufforderung der
Eltern auf Grund ärztlicher Bescheinigungen. Prüfauftrag: Überprüfung der erbrachten
Leistungen und Abgleich mit den Festlegungen im Schulgesetz, mit dem Ziel der
Senkung des gegenwärtigen Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene
Niveau. Es wird eine mögliche
Einsparung von bis zu 300,0 TEUR angenommen. Die Reduzierung der Kosten
erfolgt gestaffelt ab 2007 um jeweils 100,0 TEUR. |
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Mögliche Einsparung 2007: 2008: 2009: |
100,0 TEUR 200,0 TEUR 300,0 TEUR |
2006/8/04 |
Aufheben der Zuschüsse
für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von
Transferleistungen |
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Den Sozialhilfeempfängern
und Empfängern des Arbeitslosengeldes II werden Fahrkostenermäßigungen für
den städtischen Nahverkehr in Höhe von 341,2 TEUR gewährt. Mit Zahlung der
Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II sind alle Leistungen des täglichen
Lebens finanziert. Die Ermäßigung des Nahverkehrs ist eine freiwillige
Leistung. |
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Einsparung ab 2007: |
341,2 TEUR |
2006/8/05 |
Reduzierung der
Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der
Beschäftigungsförderung durch Gesellschaften |
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Ab 2005 ist das
Hanse-Jobcenter Rostock für Beschäftigungsförderung zuständig. Die Hansestadt
Rostock ist nach dem Gesetz nur für die Kosten der Unterkunft und Heizung
sowie einmalige Bedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II verantwortlich. Eine darüber
hinaus gehende Bezuschussung der Träger im Rahmen der Beschäftigungsförderung
ist für die Stadt freiwillig. Aus diesem Grunde wird der Zuschuss in Höhe von
789,0 TEUR laut Haushaltsplanentwurf auf 200,0 TEUR reduziert. |
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Einsparung ab 2006: |
589,0 TEUR |
2006/8/06 |
Einstellung der
Auszahlung des Zuschusses zu den Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab
Herbstsemester 2006 |
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Mit Beschluss-Nr.
0545/01-BV vom 19. September 2001 zur Zahlung des Zuschusses an Studenten
(freiwillige Leistung) ist ein kumulatives Auflaufen der Kosten zu
verzeichnen. Ziel war es, Studenten zur
Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes in der Hansestadt Rostock zu bewegen. Da der Zuschuss nicht nur
an jährliche Neuanmeldungen für Haupt- oder alleinige Wohnung gebunden ist,
sondern während der gesamten Zeit des Studiums ausgereicht wird, entwickelte
sich der Zuschuss von 2002 in Höhe von 88,2 TEUR auf 190,9 TEUR in 2005. Es
ist schon jetzt abzuzeichnen, dass der im Haushaltsplanentwurf 2006
veranschlagte Ansatz von 190,9 TEUR nur für das erste Halbjahr ausreicht und
ein Mehrbedarf für das zweite Halbjahr 2006 in Höhe von 150,0 TEUR notwendig
wäre. Der Zuschuss wird ab
Herbstsemester 2006 eingestellt. Der Bürgerschaftsbeschluss
Nr. 0545/01-BV wird aufgehoben. |
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Einsparung ab 2007: |
190,9 TEUR |
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2006/8/07 |
Reduzierung der Kosten
für die Betreuung Obdachloser |
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Die Ausgaben für die
Betreuung Obdachloser stiegen im Jahre 2000 in Höhe von 1,6 Mio. EUR auf 2,0
Mio. EUR im Jahre 2005. Bei der Betreuung
Obdachloser ist davon auszugehen, dass die Verweildauer in den Einrichtungen
deutlich verkürzt werden soll und eine zügige Versorgung mit Wohnraum
ermöglicht wird. Hilfe zur Selbsthilfe wird
Grundsatz der Betreuung Obdachloser. Die Konzeption contra
Obdachlosigkeit wird überarbeitet und bis zum 01. September 2006 der
Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Schwerpunkt wird auf die
Vermeidung von Obdachlosigkeit gelegt. |
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Mögliche Einsparung 2006: 2007: 2008: 2009: |
50,0 TEUR 100,0 TEUR 150,0 TEUR 200,0 TEUR |
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2006/8/08 |
Einsatz von
Zivildienstleistenden |
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Im Amt für Umweltschutz,
Amt für Schule und Sport, im Forstamt sowie im Amt für Stadtgrün, Naturschutz
und Landschaftspflege werden Zivildienstleistende eingesetzt. Prüfung der
Reduzierung des Einsatzes von Zivildienstleistenden in der Stadtverwaltung ab
2007. Haushaltsplanentwurf 2006: 339,9 TEUR Refinanzierung Bund dav. 111,3
TEUR |
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Mögliche Einsparung ab
2007: |
228,6 TEUR |
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2006/8/09 |
Jugendhilfe/Kindertagesstätten (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/10 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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2006/8/09.1 |
Die
Verhandlungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen sind auf der
Grundlage der Prinzipien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit so zu gestalten,
dass die gesetzlich geforderte Qualität der Betreibung erreicht wird. Dabei
werden Investitionsmaßnahmen nur berücksichtigt, wenn sie zur Sicherstellung
des Betriebes der Einrichtung unabdingbar sind. Die Erhöhung der
Elternbeiträge und der Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt sind so gering
wie möglich zu halten. |
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2006/8/09.2 |
Auf
der Grundlage einer demographischen Analyse sind die Standorte für Kitas in
der Hansestadt Rostock jährlich zu prüfen. Für
den Abbau des Sanierungsstaus ist ein entsprechendes finanzierbares Konzept
in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Sachgebiet
Investitionscontrolling des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern zu
entwickeln. |
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Vermeidung
einer Kostenexplosion |
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2006/8/10 |
Förderung von
Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene
Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker
Freizeitzentrums/Familienzentrums (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/11 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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2006/8/10.1 |
Das
„Konzept zur Förderung von Stadtteilkulturzentren/
Bürgerzentren/Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit
einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums“ ist der
Bürgerschaft vorzulegen. Dabei
sind die finanziellen Auswirkungen darzustellen, mit dem Ziel einer
deutlichen Haushaltsentlastung. |
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2006/8/10.2 |
Optimierung
der Gebäudenutzung bei gleichzeitiger qualitativer Verbesserung der
stadtteilbezogenen Sozial-, Jugend- und Kulturarbeit. Prüfung
der Integration von Seniorenbegegnungsstätten in die geplanten Stadtteil- und
Begegnungszentren. |
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2006/8/11 |
Prüfung der Ausgabenreduzierung
beim „Politikaufwand“ |
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Die Präsidentin der
Bürgerschaft wird gebeten, unter dem Aspekt der Effektivierung der Arbeit
eine gezielte Diskussion mit den Fraktionsvorsitzenden bezüglich der
Fraktionsfinanzierung, der Anzahl der Beiräte sowie die Höhe der
Aufwandsentschädigungen zu führen. |
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Maßnahmebereich 9 Einnahmeverbesserungen Einnahmen
Verwaltungshaushalt |
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2006/9/01 |
Überarbeitung der
Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte |
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Für die Volkshochschule
wird bis zum Beginn des Frühjahrssemesters 2006 eine neue Entgeltordnung
vorgelegt, die eine Erhöhung der Entgelte durch eine entsprechende
Preissteigerung sowie eine differenzierte Gestaltung der
Ermäßigungstatbestände für Rostocker und Nichtrostocker zulässt. |
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Einsparung
ab 2006: |
20,0 TEUR |
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2006/9/02 |
Erhöhung der Hebesätze Die Hebesätze für die
Gewerbesteuer wie auch für die Grundsteuer B wurden letztmalig 2001 von 410
auf 420 v.H. erhöht. Der Vergleich zu anderen Städten der Größenklasse der
Hansestadt Rostock mit vergleichbaren Haushaltsproblemen zeigt, dass diese
Gemeinden eine Erhöhung bereits beschlossen haben. |
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2006/9/02.1 |
Erhöhung des Hebesatzes
der Gewerbesteuer 2006 von 420 v.H. auf 440
v.H. 2008 von 440 v.H. auf 450
v.H. |
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Mehreinnahme: ab 2006 ab
2008 |
1.421,5 TEUR 2.131,0 TEUR |
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2006/9/02.2 |
Erhöhung der Hebesätze
der Grundsteuer B 2006 von 420 v.H. auf 440
v.H 2008 von 440 v.H. auf 450
v.H. |
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Erläuterung: Das bedeutet
bei einer Erhöhung des Hebesatzes von 420 v.H. auf 440 v.H. bei einer Wohnung
von 70 qm Wohnfläche eine Grundsteuererhöhung um 4,20 EUR im Jahr. |
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Mehreinnahme: ab 2006 ab
2008 |
860,0 TEUR 1.290,0 TEUR |
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2006/9/03 |
Einführung eines
Leseausweises in der Stadtbibliothek |
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In der Stadtbibliothek wird
ab 2006 für die Benutzung aller Medien ein kostenpflichtiger Leserausweis je
Nutzer in Höhe von 10,0 EUR pro Jahr oder eine andere geeignete Maßnahme
eingeführt, um jährlich 300,0 TEUR zu erwirtschaften. |
|||
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Mehreinnahme
ab 2006: |
300,0 TEUR |
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2006/9/04 |
Fremdenverkehrsabgabe (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Mit der Informationsvorlage
Nr. 0069/03-IV „Konzept der Fremdenverkehrsabgabesatzung für die
Stadtteile Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide“
wurde die Bürgerschaft über die Vorgehensweise zur Erarbeitung einer
Fremdenverkehrsabgabesatzung informiert. Bereits 2004 befand sich eine
Fremdenverkehrsabgabesatzung in Ämterabstimmung. Diese
Fremdenverkehrsabgabesatzung wird gegebenenfalls überarbeit und der
Bürgerschaft in 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Alternativ zur Einführung
einer Fremdenverkehrsabgabe ist die Bildung einer Tourismusholding als
Steuerungsinstrument zu prüfen, die auf ein zukunftsorientiertes und
finanzierbares Stadtmarketing abzielt. (Weiterführung der Maßnahme 2005/8/05
aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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mögliche
Mehreinnahme ab 2007: |
450,0 TEUR |
2006/9/05 |
Straßenbaubeiträge,
Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühren |
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Stundungsanträge für
Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge und Stellplatzablösegebühren sind
zur Verbesserung der Liquidität zu prüfen. Ratenzahlungen sollten nur im
Ausnahmefall genehmigt werden. |
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2006/9/06 |
Werbeverträge |
|
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Die Miete für die einzelnen
Werbeverträge unter Berücksichtung der Standorte ist auf Erhöhung zu prüfen. |
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2006/9/07 |
Schullastenausgleich |
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|
Zur Verbesserung der
Liquidität sind regelmäßige Prüfungen der Hauptwohnsitze der Schüler in den
Schulen der HRO und der Anspruchberechtigung auf Erhebung von
Schullastenausgleich vorzunehmen. (Verweisung der Schüler an die zuständige
Gemeinde, wenn die Kosten durch die Gemeinde nicht erstattet werden) |
Maßnahmebereich 10 Vermögensaktivierung Einnahmen
Vermögenshaushalt |
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2005/10/01 |
Vermögensveräußerung zum
Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen) (Weiterführung der Maßnahme
2005/10/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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|
Reduzierung
des Kapitaldienstes 2006 bis 2009: Ca.
10 % der Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 2006 547,9 TEUR 2007 538,7 TEUR 2008 499,9 TEUR 2009 300,0 TEUR werden
zur außerplanmäßigen Schuldentilgung bzw. Kreditablösung eingesetzt, um die
Schuldenlast zu reduzieren. |
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|
Mögliche
Einsparung Zinsen
2007: Zinsen
2008: Zinsen
2009: Tilgung
2007: Tilgung
2008: Tilgung
2009: |
32,9 TEUR 63,9 TEUR 92,5 TEUR 21,9 TEUR 44,8 TEUR 66,1 TEUR |
2006/10/02 |
Grundstücksveräußerung |
|
|
Gewinnbringende Veräußerung
von Grundstücken auch in bisherigen „Tabu“- Bereichen (z.B.
Wassergrundstücke) als Finanzierungsgrundlage für Investitionen des
Vermögenshaushaltes. |
Maßnahmebereich 11 Zinseinsparung |
||
2006/11/01 |
PC Leasing |
|
|
300 PC werden gemäß
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0857/05-BV jährlich für 5 Jahre geleast
(insgesamt 1500 PC). |
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Mögliche Zinseinsparung 2006: (indirekt) 2007: 2008: 2009: |
(14,1 TEUR) (24,2 TEUR) (30,2 TEUR) (32,2 TEUR) |
2006/11/02 |
Zinsersparnis |
|
|
Bei einer möglichen
Einsparung um 40,0 Mio. EUR in 2009 verringert sich das strukturelle Defizit.
Es müssen geringere Kassenkredite aufgenommen werden, was zu einer möglichen
Zinseinsparung in 2009 in Höhe von 800,0 TEUR und in 2010 in Höhe von 1.600,0
TEUR führt. |
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|
mögliche Einsparung 2009: |
800,0 TEUR |
IV Zusammenfassung der Einspareffekte - in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
||||
|
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|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
Maßnahmebereich 1 |
Permanente Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung |
|||||||
2006/1/01 |
|
Verbesserung der Liquidität |
|
|
|
|
|
|
2006/1/02 |
|
Strategische Konzepte der
Hansestadt Rostock |
|
|
|
|
|
|
Maßnahmebereich 2 |
Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
|||||||
2006/2/01 |
|
Umfassende
Begleitung des Stelleneinsparprozesses |
|
|
|
|
|
|
2006/2/02 |
|
Festlegungen
zur Methodik der Aufgabenkritik |
--------------------------------------------à |
20.000,0 |
20.000 |
|||
2006/2/03 |
|
Funktional-
und Kreisstrukturreform |
|
|
|
|
|
|
2006/2/04 |
|
Interkommunale
Zusammenarbeit |
|
|
|
|
|
|
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
Maßnahmebereich 3 |
Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe |
|
||||||
2006/3/01 |
|
WIRO
Wohnungsgesellschaft mbH 2006/3/01.1
- Wirtschaftlichkeitsunt. |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
|
2006/3/01.2
- Erhöhung der Gewinnabführung |
|
100,0 (in Finanzplan enthalten) |
200,0 (in Finanzplan enthalten) |
1.600,0 (in Finanzplan enthalten) |
1.900,0 |
|
|
|
2006/3/01.3
- Zielvereinbarung |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/3/02 |
|
Hafenentwicklungsgesellschaft
Rostock mbH (HERO) 2006/3/02.1 -
Zielvereinbarung |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
|
2006/3/02.2 - Einsparungen |
500,0 |
500,0 |
500,0 |
800,0 |
2.300,0 |
|
2006/3/03 |
|
Zoologischer Garten Rostock
GmbH -
Zuschussreduzierung |
255,7 (VmHH) |
|
278,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
278,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
811,7 |
|
2006/3/04 |
|
Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH 2006/3/04.1 -
Zielvereinbarung |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
|
2006/3/04.2 -
Zuschussreduzierung |
- |
- |
- |
612,0 |
612,0 |
|
2006/3/05 |
|
Rostocker Versorgungs- und
Verkehrsholding GmbH (RVV) 2006/3/05.1 -
Steuerungsholding |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
|
2006/3/05.2 -
Zielvereinbarung, - Zuschuss auf „Null“ - Einnahme aus Gewinn |
4.500,0 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
4.500,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
4.500,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
4.500,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) 2.000,0 |
18.000,0 2.000,0 |
|
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
2006/3/06 |
|
Stadtentsorgung Rostock
GmbH -
Zielvereinbarung |
- |
- |
- |
- |
- |
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2006/3/07 |
|
Großmarkt Rostock GmbH -
Zielvereinb.,
Gewinnabführung |
25,0 |
25,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
25,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
25,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
100,0 |
|
2006/3/08 |
|
Stadtwerke Rostock AG -
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/3/09 |
|
Regionalverkehr Küste GmbH
(RVK) -
Prüfen Verkauf
der Anteile |
- |
1,2 (VmHH) |
- |
- |
1,2 |
|
2006/3/10 |
|
IGA Rostock 2003 GmbH -
Zuschussreduzierung |
134,0 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
380,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
380,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
542,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
1.436,0 |
|
2006/3/11 |
|
Gesellschaft für
Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT) -
Leistungsreduzierung |
- |
150,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
150,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
300,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
600,0 |
|
2006/3/12 |
|
Technologiepark Warnemünde
GmbH (TPW) -
Verkauf der
Anteile |
- |
7,9 (VmHH) |
- |
- |
7,9 |
|
2006/3/13 |
|
ATI Küste GmbH -
Verkauf der Anteile |
2,4 (VmHH) |
- |
- |
- |
2,4 |
|
2006/3/14 |
|
Hanseatische
Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR) -
Mehrheitlicher
Anteilsverkauf |
- |
31,0 (VmHH) |
- |
- |
31,0 |
|
2006/3/15 |
|
Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ -
Zuschussreduzierung |
- |
- |
271,0 |
271,0 |
542,0 |
TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
Maßnahmebereich 4 |
Optimierung der
Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
|||||||
2006/4/01 |
|
Neuordnung
der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu
leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Maßnahmebereich 5 |
Fortsetzung und
Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes |
|||||||
2006/5/01 |
|
Überführung
von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/5/02 |
|
Optimierung
der Gebäudeverwaltung/Koordinierung der Nutzerfunktion |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/5/03 |
|
Übertragung
des Warnowschiffes an einen Verein |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/5/04 |
|
Dienstwohnungen |
---------------------------------------------à |
5,0 |
5,0 |
|||
2006/5/05 |
|
Bildung
einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
- |
30,0 |
30,0 |
30,0 |
90,0 |
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
Maßnahmebereich 6 |
Reduzierung des
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
|||||||
2006/6/01 |
|
Energiewettbewerb
- Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen |
30,0 |
- |
- |
- |
30,0 |
|
2006/6/02 |
|
Schrittweise
Einführung des Umweltmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt
Rostock |
--------------------------------------------à |
20,0 |
20,0 |
|||
2006/6/03 |
|
Zusammenführung
der Bewirtschaftung der Papierkörbe |
-------------------------------------------à |
50,0 |
50,0 |
|||
2006/6/04 |
|
Geschäftsausgaben
der Ämter |
196,0 |
196,0 |
196,0 |
196,0 |
784,0 |
|
2006/6/05 |
|
Verteilung
zentraler Informationen in Papierform |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
6,0 |
|
2006/6/06 |
|
Büroausstattung
in den Ämtern |
66,5 |
66,5 |
66,5 |
66,5 |
266,0 |
|
2006/6/07 |
|
Gutachterkosten |
235,7 |
235,7 |
235,7 |
235,7 |
942,8 |
|
2006/6/08 |
|
Kunsthalle
und Kulturhistorisches Museum |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/6/09 |
|
Prüfung
der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit |
- |
- |
- |
- |
- |
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
Maßnahmebereich 7 |
Forderungen gegenüber
dem Land |
|||||||
2006/7/01 |
|
PSV-Bürgschaft |
38,2 |
38,2 |
38,2 |
38,2 |
152,8 |
|
Maßnahmebereich 8 |
Reduzierung/Optimierung
von Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüssen |
|||||||
2006/8/01 |
|
Zuwendungen an
Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege 2006/8/01.1 |
274,2 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
541,4 (davon 274,2 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
808,6 (dav. 274,2 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
808,6 (dav. 274,2 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
2.432,8 |
|
|
|
2006/8/01.2 - Zuschuss
Fährverbindung Gehlsdorf - Kabutzenhof |
- |
70,0 |
70,0 |
70,0 |
210,0 |
|
|
|
2006/8/01.3 - Zuschuss
Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne |
5,0 |
5,0 |
5,0 |
5,0 |
20,0 |
|
|
|
2006/8/01.4 -
Verkehrsverbund Warnow (VVW) |
- |
- |
- |
2.000,0 |
2.000,0 |
|
|
|
2006/6/01.5 - Frauenhaus |
- |
- |
77,0 |
77,0 |
154,0 |
|
|
|
Gesetzliche Aufgaben, deren
Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden 2006/8/01.6 |
- |
594,4 |
594,4 |
800,4 (dav. 206,0 TEUR -Regional
Küste GmbH) |
1.989,2 |
|
|
|
2008/6/01.7 - Verein Phönix
e.V. |
- |
- |
35,0 |
35,0 |
70,0 |
- in TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr. |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
2006/8/02 |
|
Standardsenkung
bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln |
261,2 |
261,2 |
261,2 |
261,2 |
1.044,8 |
|
2006/8/03 |
|
Schülerbeförderung Anpassen
des Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau |
- |
100,0 |
200,0 |
300,0 |
600,0 |
|
2006/8/04 |
|
Aufheben
der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle
Empfänger von Transferleistungen |
- |
341,2 |
341,2 |
341,2 |
1.023,6 |
|
2006/8/05 |
|
Reduzierung
der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der
Beschäftigungsförderung furch Gesellschaften |
589,0 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
589,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
589,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
589,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
2.356,0 |
|
2006/8/06 |
|
Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den
Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Herbstsemester 2006 |
- |
190,9 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
190,9 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
190,9 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
572,7 |
|
2006/8/07 |
|
Reduzierung
der Kosten für die Betreuung Obdachloser |
50,0 |
100,0 |
150,0 |
200,0 |
500,0 |
|
2006/8/08 |
|
Einsatz
von Zivildienstleistenden |
- |
228,6 |
228,6 |
228,6 |
685,8 |
|
2006/8/09 |
|
Jugendhilfe/Kindertagesstätten |
- |
- |
- |
- |
- |
- TEUR - |
||||||||
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
2006/8/10 |
|
Förderung von
Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene
Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker
Freizeitzentrums/Familienzentrums |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/8/11 |
|
Prüfung der Ausgaben beim
„Politikaufwand“ |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Maßnahmebereich 9 |
Einnahmeverbesserungen |
|||||||
2006/9/01 |
|
Überarbeitung
der Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte |
20,0 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
20,0 |
20,0 |
20,0 |
80,0 |
|
2006/9/02 |
|
Erhöhung der Hebesätze 2006/9/02.1 - Gewerbesteuer |
1.421,5 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
1.421,5 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
2.131,0 (davon 1.421,5 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
2.131,0 (davon 1.421,5 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
7.105,0 |
|
|
|
2006/9/02.2 - Grundsteuer B |
860,0 (in HHPE 2006 eingearbeitet) |
860,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
1.290,0 (davon 860,0 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
1.290,0 (davon 860,0 TEUR in
Finanzplan eingearbeitet) |
4.300,0 |
|
2006/9/03 |
|
Einführung
eines Leseausweises in der Stadtbibliothek |
300,0 |
300,0 |
300,0 |
300,0 |
1.200,0 |
|
2006/9/04 |
|
Fremdenverkehrsabgabe |
- |
450,0 |
450,0 |
450,0 |
1.350,0 |
- in TEUR -
Maßnahme |
Unter-abschnitt/ Grupp.Nr |
Bezeichnung der Konsolidierungsmaßnahme |
Haushaltsverbesserung/-
verschlechterung (-) |
Gesamteinspar-volumen |
|
|||
|
|
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
bis 2009 |
|
2006/9/05 |
|
Straßenbaubeiträge,
Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühr |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/9/06 |
|
Werbeverträge |
- |
- |
- |
- |
- |
|
2006/9/07 |
|
Schullastenausgleich |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Maßnahmebereich 10 |
Vermögensaktivierung |
|||||||
2006/10/01 |
|
Vermögensveräußerung
zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen) |
Zinsen: Tilgung: |
32,9 21,9 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
63,9 44,8 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
92,5 66,1 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
189,3 132,8 |
|
2006/10/02 |
|
Grundstücksveräußerung |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Maßnahmebereich 11 |
Zinseinsparung |
|||||||
2006/11/01 |
|
PC
Leasing |
(14,1) (indirekte Einsparung) |
(24,2) (indirekte Einsparung) |
(30,2) (indirekte Einsparung) |
(32,2) (indirekte Einsparung) |
(100,7) |
|
2006/11/02 |
|
Zinsersparnis |
- |
- |
- |
800,0 (in Finanzplan
eingearbeitet) |
800,0 |
|
|
Summe insgesamt Maßnahmebereich 2 bis 11 |
9.765,9 |
12.391,0 |
14.722,5 |
42.627,4 |
79.506,8 |
V Übersichten
zur Entwicklung der Finanzzuweisungen, Steuereinnahmen und ausgewählter
Bereiche
Stand
per 07.10.2005
Entwicklung der Finanzzuweisungen
1996 bis 2006 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- in Mio. EUR -
|
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
JHHR 2004 |
HHP 2005 |
HHP 2006 |
Schlüssel- zuweisungen |
137,6 |
113,7 |
98,5 |
85,4 |
76,9 |
74,5 |
68,2 |
76,7 |
73,4 |
67,2 |
62,6 |
übertragene Aufgaben |
2,5 |
22,8 |
22,8 |
22,6 |
22,5 |
22,5 |
22,5 |
22,5 |
22,7 |
22,8 |
23,0 |
übergemeind- liche Aufgaben |
8,4 |
8,2 |
8,0 |
7,9 |
8,8 |
8,8 |
8,8 |
8,8 |
5,3 |
5,3 |
4,4 |
Summe |
148,5 |
144,7 |
129,3 |
115,9 |
108,2 |
105,8 |
99,5 |
108,2 |
101,4 |
95,3 |
90,0 |
Sonstige Zuweisungen aus
dem FAG |
5,4 |
16,2 |
16,5 |
16,3 |
21,4 |
19,9 |
20,3 |
19,8 |
19,4 |
19,1 |
18,4 |
darunter: Volkstheater |
2,6 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
8,4 |
ÖPNV |
2,1 |
2,3 |
2,3 |
2,1 |
3,4 |
3,4 |
3,5 |
3,5 |
3,4 |
3,4 |
3,0 |
Katasterämter* |
0,7 |
0,8 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
0,7 |
Straßenbau* |
0,0 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
Sozialhilfe |
0,0 |
4,6 |
5,0 |
5,0 |
8,8 |
7,3 |
7,6 |
7,0 |
6,7 |
6,4 |
6,1 |
Konnexität |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
FAG VwHH |
153,9 |
160,9 |
145,8 |
132,2 |
129,6 |
125,7 |
119,8 |
128,0 |
120,8 |
114,4 |
108,4 |
übergemeind- liche Aufgaben VmHH |
6,3 |
6,4 |
6,4 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
9,9 |
9,9 |
11,0 |
Infrastrukturfonds |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
10,3 |
9,6 |
6,2 |
4,4 |
2,3 |
FAG VmHH |
6,3 |
6,4 |
6,4 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
16,6 |
15,9 |
16,1 |
14,3 |
13,3 |
FAG
insgesamt |
160,2 |
167,3 |
152,2 |
138,5 |
135,9 |
132,0 |
136,4 |
143,9 |
136,9 |
128,7 |
121,7 |
Entwicklung der
Finanzzuweisungen 1996 bis 2006 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- in Mio. EUR -
|
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
JHHR 2004 |
HHP 2005 |
HHP 2006 |
nachrichtlich: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Familienleis-tungsausgleich |
- |
- |
- |
- |
6,5 |
6,9 |
7,6 |
7,3 |
6,4 |
7,2 |
6,0 |
Leistungen des Landes aus
der Umsetzung Hartz IV, darunter Bundeszuwei-sungen |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
8,2 |
8,1 |
Investitionszulage nach Hartz IV |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
0,5 |
1,7 |
*Übertragung von Landesaufgaben auf die Gemeinden -
d.h. den Einnahmen stehen Ausgaben mit mindestens gleichem Wertumfang gegenüber
(verbunden
mit Personalübernahme bzw. Einrichten neuer Stellen)
Entwicklung
der Steuereinnahmen der Hansestadt Rostock 1996 bis 2006
- in Mio. EUR -
|
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
JHHR 2004 |
HHP 2005 |
HHP 2006 |
Grundsteuer insgesamt |
14,4 |
15,2 |
14,2 |
15,2 |
16,1 |
17,8 |
16,8 |
18,8 |
18,1 |
19,0 |
19,3 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
27,3 |
29,6 |
42,6 |
41,8 |
57,7 |
29,9 |
31,4 |
23,2 |
32,3 |
32,0 |
41,2 |
Örtliche Gemeindesteu-ern
insgesamt |
1,5 |
1,9 |
1,9 |
1,9 |
2,1 |
2,1 |
2,4 |
2,3 |
1,7 |
2,1 |
1,9 |
Gemeindeanteil an der
Einkommen-steuer |
21,8 |
24,6 |
25,9 |
26,6 |
24,5 |
21,0 |
19,7 |
19,7 |
16,5 |
16,4 |
18,0 |
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer |
0,0 |
0,0 |
7,5 |
8,0 |
8,2 |
8,2 |
8,1 |
8,0 |
8,1 |
8,4 |
8,4 |
Spielbank- abgabe |
0,0 |
0,1 |
0,4 |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
eigene Steuerein-nahmen
insgesamt |
65,0 |
71,4 |
92,5 |
93,8 |
108,9* |
79,3 |
78,6 |
72,2 |
76,9 |
78,1 |
89,0 |
Gewerbesteuer-umlage (Abführung an Land) |
2,6 |
0,0 |
0,7 |
4,3 |
6,3 |
3,6 |
4,8 |
4,7 |
4,0 |
3,4 |
3,6 |
* einmalige
Sondereinnahme im Ergebnis einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Entwicklung ausgewählter Ausgaben
(1996 bis 2006)
- in Mio. EUR -
|
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
JHHR 2004 |
HHP 2005 |
HHP 2006 |
Personalaus-gaben insges. darunter: |
118,2 |
113,8 |
114,6 |
117,9 |
118,4 |
120,6 |
123,6 |
121,1 |
122,4 |
125,6 |
120,2 |
Personalaus-gaben ohne ABM
+ Zivi |
115,7 |
110,4 |
112,0 |
114,8 |
115,2 |
117,6 |
120,9 |
119,8 |
121,0 |
124,4 |
119,2 |
Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand (HGr. 5/6) (ohne Grupp. 69) |
99,2 |
101,8 |
95,4 |
93,7 |
92,4 |
96,3 |
93,2 |
101,9 |
100,5 |
105,9 |
103,59 |
Zuweisung und Zuschüsse ins-gesamt
(Gr. 71) |
64,4 |
63,0 |
52,8 |
41,7 |
51,2 |
53,4 |
51,9 |
49,0 |
55,6 |
52,0 |
47,4 |
darunter: Zuweisungen an Unternehmen (Grupp. 7150) |
32,8 |
31,0 |
23,0 |
11,0 |
21,1 |
23,6 |
22,2 |
16,4 |
20,7 |
15,6 |
10,3 |
Zuweisungen an Verbände / Vereine (Grupp. 71 ohne 7150, 7174, 7176) |
28,5 |
29,0 |
26,5 |
26,9 |
27,6 |
28,6 |
28,1 |
31,5 |
34,1 |
35,4 |
36,6 |
Sonstige Finanz- ausgaben darunter: Zinsausgaben |
22,3 6,4 |
19,4 7,3 |
22,8 7,8 |
21,6 7,9 |
48,6 8,7 |
17,9 8,8 |
21,6 9,9 |
37,4 11,8 |
67,3 11,7 |
86,6 20,7 |
118,1 21,2 |
Entwicklung ausgewählter Ausgaben
(1996 bis 2006)
- in Mio. EUR -
|
JHHR 1996 |
JHHR 1997 |
JHHR 1998 |
JHHR 1999 |
JHHR 2000 |
JHHR 2001 |
JHHR 2002 |
JHHR 2003 |
JHHR 2004 |
HHP 2005 |
HHP 2006 |
Sozialhilfe nach BSHG außerhalb v.
Einrichtungen (o. Hilfe z. Arbeit) (Abschn. 41, Grupp.73) |
18,8 |
23,6 |
28,7 |
23,6 |
23,7 |
23,5 |
24,8 |
28,7 |
31,8 |
- |
- |
Sozialhilfe nach SGB XII -örtlicher Träger Budgetring 14001 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
15,4 |
11,8 |
Leistungen für Kosten der
Unterkunft und Heizung (SGB II) HHST 01.4820.6910 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
54,2 |
61,4 |
Soziale Einrichtungen f.
Wohnungslose (UA 4350) |
0,5 |
1,2 |
1,7 |
1,5 |
1,5 |
1,6 |
1,7 |
1,7 |
1,9 |
2,0 |
2,0 |
Jugendhilfemaß-nahmen KJHG (Abschnitt 45) |
20,6 |
20,8 |
22,4 |
24,2 |
27,0 |
29,2 |
32,7 |
32,8 |
33,3 |
33,8 |
33,7 |
Anlage 2
|
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern |
|
|
|
|
|
|
||
|
Innenministerium
Mecklenburg-Vorpommern |
|
||
|
19048 Schwerin |
|
Hansestadt Rostock |
bearbeitet
von: Frau Würger Telefon: (0385) 588-2328 Telefax: 588-482 2328 E-Mail: Silke.Wuerger@im.mv-regierung.de Az: II 320 –
174.3.64-03 Schwerin, 02. Juni 2005 |
Haushaltssatzung 2005
Anhörungsgespräch gemäß § 28 VwVfG M‑V am 04. Mai 2005 und
nachgereichte Unterlagen
Nach Prüfung der von der Bürgerschaft am 26. Januar 2005 beschlossenen
Haushaltssatzung 2005 einschließlich der zugehörigen Haushaltsunterlagen hatte
ich mit Schreiben vom 29. April 2005 die beabsichtigten Entscheidungen zur
Haushaltssatzung mitgeteilt. Die Hansestadt hat von der Möglichkeit einer
Anhörung gemäß den Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes Gebrauch gemacht.
Die in diesem Rahmen seitens der Stadt mitgeteilten Hinweise habe ich
einbezogen.
Im Ergebnis ergehen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen der
Haushaltssatzung 2005 gemäß § 49 KV M-V folgende
Entscheidungen:
I.
Den in § 2,
Ziffer 1 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen genehmige ich mit einem Betrag in Höhe von
3,115 Mio. EUR unter folgender Auflage:
·
Ein Teilbetrag
i.H.v. 1,115 Mio. EUR ist spätestens zum 31. 12. 2007 (aus Landeszuweisungen)
vollständig zurückzuführen.
II.
Den in
§ 2, Ziffer 2 festgesetzten Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen genehmige ich teilweise mit einem Betrag i.H.v.
10,2 Mio. EUR unter Verweis auf die im Vorbericht zum Haushaltsplan
enthaltene Erklärung hinsichtlich einer Finanzierung aus investitionsgebundenen
FAG-Zuweisungen und eigenen Mitteln (keine Kredite).
III.
Den in § 2,
Ziffer 3 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite genehmige ich mit
einem Betrag in Höhe von 200,0 Mio. EUR
unter folgenden Auflagen:
·
Es
ist ein Haushaltssicherungskonzept durch
die Bürgerschaft zu beschließen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken
werden (ohne Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren).
·
Noch im laufenden
Haushaltsjahr sind die Ausgaben für nicht pflichtige Aufgaben und Maßnahmen um
2,0 Mio. EUR zu senken.
Die Auflagenerfüllung zu III. ist bis spätestens
zum 15. 11. 2005 nachzuweisen.
IV.
Der
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 wird gemäß § 49 Abs. 2 KV M-V
mit folgenden Auflagen genehmigt:
·
Frei werdende
– einschließlich der mit ATZ-Beschäftigten besetzten – Stellen sind
nur aus dem vorhandenen Personalbestand nach zu besetzen.
·
Im Ergebnis frei
werdende Stellen sind zu streichen.
·
Es ist sicherzustellen, dass zugewiesene oder wahrgenommene
Tätigkeiten nicht zu Höhergruppierungen führen.
·
Für die Stellen in der ARGE (Hanse Jobcenter) hat bis zum
30.06.2005 eine Bewertung zu erfolgen.
Ausnahmen
von der erstgenannten Auflage werden zugelassen, sofern es sich um die
Übernahme seitens der Stadt ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt. Sofern
Nachbesetzungen von Stellen besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen
Personalbestand nicht möglich sind, ist meine Zustimmung zur Neubesetzung
einzuholen. Hiervon ausgenommen sind Stellennachbesetzungen für künstlerisches
Personal beim Volkstheater Rostock.
Für Ausnahmen von Auflage 3 stelle ich meine Zustimmung in Aussicht,
soweit es sich um Höhergruppierungen infolge vorgenommener Strukturänderungen
handelt.
V.
Zu den
genehmigungspflichtigen Festsetzungen bei den Eigenbetrieben gemäß § 49 i. V.
m. § 64 KV M-V ergehen folgende Entscheidungen:
Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
Der gemäß § 4 Ziff. 5 der Haushaltssatzung die
genehmigungsfreie Höchstgrenze der Kassenkredite übersteigende Kreditrahmen bis
zu einer Gesamthöhe von 11.624.000 EUR wird unter der Auflage genehmigt,
dass spätestens bis zum 07.09. d. laufenden Haushaltsjahres eine
Nachtragshaushaltssatzung auf der Grundlage eines Nachtragswirtschaftsplanes
mit Festsetzung eines Gesamtbetrages für Investitionskredite in notwendigem
Umfange erlassen wird.
Die Entscheidung ist in den nachfolgenden Hinweisen zur wirtschaftlichen
Betätigung, Ziffer 1 begründet.
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung
Der in § 5 Ziff. 3 der Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung
und ‑entwicklung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i. H. v. 4.572.400 EUR wird
genehmigt.
Der gemäß § 5 Ziff. 5 der Haushaltssatzung die genehmigungsfreie Höchstgrenze
der Kassenkredite von 1.368.900 EUR übersteigende Kreditrahmen i. H.
v. 131 TEUR wird nicht genehmigt.
Die Entscheidung ist in nachfolgenden Hinweisen zur wirtschaftlichen
Betätigung, Ziffer 2 begründet.
Begründung zu den
Entscheidungen I-IV:
Nach den Vorschriften des § 43 Abs. 1 KV M-V hat die Hansestadt ihre
Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung
ihrer Aufgaben unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit gesichert ist.
Das Bemühen der Hansestadt Rostock um haushaltskonsolidierende Maßnahmen in den
vergangenen Jahren ist durchaus anzuerkennen. Insbesondere bei der Streichung
von Stellen konnten mit dem Haushalt 2005 deutliche Fortschritte aufgezeigt
werden. Dessen ungeachtet erfordert die gesamte finanzielle Entwicklung, dass
weitergehende einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen – auch im
freiwilligen Bereich – beschlossen werden. Einmal gefasste
Konsolidierungsbeschlüsse müssen konsequent umgesetzt werden.
Der Fehlbedarf des Jahres 2005 i.V.m. den mittelfristig zu erwartenden
Fehlbedarfen lt. Finanzplan offenbaren im Vergleich zum Vorjahr eine weitere
Verschärfung der Finanzsituation. So entwickelt sich die Unterdeckungsquote des
Verwaltungshaushaltes von 23,7 v.H. im Vorjahr auf 28,8 v.H. in diesem Jahr. Nach
gegenwärtiger Lage ist von einem Wegfall der finanziellen Leistungsfähigkeit
auszugehen.
Ohne Kassenkredite in genehmigungspflichtiger Höhe wäre die Stadt mangels
Liquidität nicht mehr in der Lage, die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten zu
erfüllen.
Von daher sind Genehmigungen gemäß § 49 Abs. 4 KV M-V grundsätzlich zu
versagen.
Die im Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das
Haushaltsjahr 2005 vom 27.09.2004 genannte Grenze einer u.U. noch vertretbaren
Neuverschuldung bei nicht ausgeglichenen Haushalten (ordentlicher
Tilgungsbetrag zuzüglich nachgewiesenermaßen rentierlicher Darlehen) können bei
der Hansestadt aufgrund des Wegfalls der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht
mehr zugrundegelegt werden können. Es handelt sich ausschließlich nur noch um
einzelfallbegründete Ausnahmeentscheidungen.
Während des Gesprächs am 04.05.2005 stellten Sie die Unwirtschaftlichkeit einer
ausschließlich jahresbezogenen Ausschreibung und Auftragsvergabe bei
mehrjährigen Investitionsmaßnahmen dar. Hinzu kämen ggf. aufwendige
Bauunterbrechungen. Insoweit habe ich von einer ursprünglich vorgesehenen
vollständigen Versagung der Genehmigung zu den Verpflichtungsermächtigungen
Abstand genommen. Gleichwohl sind Beschränkungen angesichts der Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre unvermeidlich.
Die Kreditgenehmigung bezieht sich in einem Teilbetrag i.H.v. 2,0 Mio. EUR
auf eine Darlehensaufnahme aus dem Kommunalen Aufbaufonds (zweckgebunden für
den Neubau der Feuerwache Lütten Klein). Ausschließlich die im städtischen
Feuerwehrbedarfsplan dargestellte Wirtschaftlichkeit des Vorhabens mit dem
vorgesehenen Abbau von 18 Stellen führte zu einer Genehmigungsfähigkeit der
Kreditaufnahme. Nach Fertigstellung des Baus sehe ich einem entsprechenden Nachweis
entgegen.
Zur Aufrechterhaltung der städtischen Zahlungsfähigkeit bin ich zwar noch
bereit, einen über das Maß des Vorjahres hinausreichenden Höchstbetrag der
Kassenkredite zu genehmigen, eine Fortsetzung dieser Entwicklung ist
gleichwohl nicht hinnehmbar.
Schließlich wird die Stadt in diesem Jahr über 9 Mio. EUR für
Kassenkreditzinsen ausgeben. Nach den Grundsätzen einer nachhaltigen
Haushaltswirtschaft ist die Hansestadt gehalten, schnellstmöglich dafür zu
sorgen, nur die Mittel auszugeben, die sie auch einnimmt.
Es gehört zu den zwingenden und vorrangigen Verpflichtungen aller städtischen
Verantwortungsträger, durch Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Schieflage
des Haushaltes innerhalb der nächsten fünf Jahre zu beseitigen.
Das geforderte Haushaltssicherungskonzept ist auf die Aufhebung struktureller
Fehlentwicklungen auszurichten. So sollten Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung
(bspw. beim Volkstheater oder beim Zoo, aber auch bei der Grundsteuer B)
aufgenommen werden.
In Anpassung an die städtische Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, den
bislang vorgesehenen Stellenabbau um weitere mehrere hundert Stellen zu
erweitern.
Zur langfristigen Wiederlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit erscheint
es u.a. auch für den Theaterbereich dringend erforderlich, dass weitergehende
Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, um dem städtischen Haushalt
weitere Potentiale zur Reduzierung seiner Zuschüsse zu verschaffen.
Ferner ist die gesamte wirtschaftliche Betätigung der Stadt der nicht mehr
vorhandenen finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen (hierzu zähle ich auch
das IGA-Nachnutzungskonzept).
Diese Anpassung ist auch hinsichtlich des Umfanges und der Höhe der
freiwilligen Leistungen dringend erforderlich. Hier steht die Stadt vor der
Aufgabe, mit weitaus geringeren Mitteln als bislang kommunalpolitischen Effekte
im Sinne der Daseinsvorsorge zu erreichen.
Schließlich sollte sich das Konzept auch auf bislang nicht thematisierte
Vermögensveräußerungen beziehen.
Die beabsichtigten Auflagen zur Genehmigung des Höchstbetrages der
Kassenkredite sind geeignet, erforderlich und angemessen zur schrittweisen
Wiederherstellung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit.
Nur die Erfüllung der Auflagen lassen ansonsten für das kommende
Haushaltsjahr im Raum stehende rechtsaufsichtliche Maßnahmen gemäß
§§ 81 – 83 Kommunalverfassung vermeidbar werden.
Hinweise zur wirtschaftlichen Betätigung:
Die im Vorbericht (s. S. 93/94) dargestellte Übersicht über die
Tochterunternehmen ist insbesondere bez. der WIRO unvollständig. Daneben weisen
die Wirtschaftspläne z.T. erhebliche Mängel auf.
Um eine effektive Kontrolle durch die Beteiligungsverwaltung gewährleisten zu
können, muß seitens der Stadt die gesellschaftsrechtliche
Einflussnahmemöglichkeit, ggf. über die Gremien der Gesellschaft, geltend
gemacht werden. So sollten die Wirtschaftspläne rechtzeitig vorab der
Beteiligungsverwaltung in der Entwurfsfassung vorgelegt werden.
Einzelheiten sind teilweise
den nachfolgenden Hinweisen zu entnehmen.
1.
Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
Wie bereits anlässlich des Anhörungsverfahrens mit meinem Schreiben vom
29.04.2005 mitgeteilt, ist beabsichtigt, den höheren Kassenkreditrahmen unter
der Auflage zu genehmigen, dass umgehend eine Nachtragssatzung mit Festsetzung
einer Kreditaufnahme in benötigtem Umfange zu erlassen ist.
Mit Schreiben vom 11.05.2005 begründen Sie die Erforderlichkeit dieser höheren
Kassenkreditaufnahme bis Ende 2005 noch einmal damit, dass ein verbleibender
notwendiger Investitionskreditbedarf erst nach Erteilung eines abschließenden
Fördermittelbescheides ermittelt werden kann, da vorfinanzierte
Investitionskosten ggf. durch Fördermittel erstattet werden.
Dies mag zutreffend sein für die in der Anlage 3 Ihres Antrages auf Genehmigung
der Haushaltssatzung vom 10.02.2005 dargestellten Investitionen für das MRT‑Gerät
und zusätzlich notwendige Umbauarbeiten, keineswegs aber für die erwähnten
„anderen nicht förderfähigen Baumaßnahmen“.
Die Investitionsmittel für die nicht förderfähigen Baumaßnahmen sind daher zu
ermitteln und auf der Grundlage eines Nachtragswirtschaftsplanes in einer
Nachtragshaushaltssatzung als Investitionskredit zu veranschlagen.
2.
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung
Gemäß des Vorberichtes zum Haushaltsplan erfolgte aus dem positiven
Jahresergebnis eine Gewinnabführung an die Hansestadt Rostock i. H. v. 364
TEUR. Hierdurch wurde jedoch lediglich der im Haushaltsjahr 2004 veranschlagte
Verlustausgleich kompensiert. Eine „echte“ Gewinnabführung erfolgte
somit nicht.
Da die mittelfristige Finanzplanung des Eigenbetriebes durchweg ein positives
Jahresergebnis ausweist, wird die veranschlagte Kreditaufnahme für die
Fortsetzungs- als auch für die neuen Investitionsmaßnahmen genehmigt.
Ich weise jedoch nochmals auf die Vorschrift des § 75 Abs. 1 KV M-V i. V. m.
§ 8 Abs. 5 EigVO hin, wonach die Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt
der Gemeinde abwerfen sollen. So sollte mindestens eine angemessene Verzinsung
des Eigenkapitals erwirtschaftet und abgeführt werden.
Mit Schreiben vom 17.03.2005 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die
Überschreitung des Höchstbetrages des Kassenkredites mangels näherer Begründung
nicht genehmigungsfähig ist. Eine Begründung wurde weder mit Ihrem Schreiben
vom 11.05.2005 noch mit weiteren vorgelegten Unterlagen nachgereicht, so dass
der den genehmigungsfreien Höchstbetrag überschreitende Kassenkredit in
festgesetzter Höhe von 131,1 TEUR nicht genehmigt werden kann.
Hinsichtlich der weiteren Übertragung von Verwaltungsbereichen auf den
Eigenbetrieb verweise ich auf den gesonderten Vorgang bez. des nach § 42 KV M-V
durchzuführenden Verwaltungsverfahrens.
3.
Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Wie bereits in ihrem Schreiben vom 19.07.2004 zur Haushaltssatzung 2004 mitgeteilt,
sollte aufgrund der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der WIBERA AG im September
2004 durch die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung der Untersuchungsergebnisse
erarbeitet werden.
Auch gemäß Vorbericht zum Haushalt 2005 sollen die durch die WIBERA AG
empfohlenen Einsparpotenziale untersucht und konzeptionell umgesetzt werden.
In die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebes sind offensichtlich
Einsparpotenziale noch nicht eingeflossen, da im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum unverändert von einem jährlichen Verlustausgleich
seitens der Hansestadt Rostock i. H. v. 1.354,9 TEUR ausgegangen wird. Ebenso
wurde die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe nicht realisiert.
In Anbetracht der äußerst prekären Finanzsituation der Hansestadt Rostock
empfehle ich nochmals, in diesem Bereich die Einspar- und Einnahmepotenziale
weitmöglichst auszuschöpfen.
Daneben ist künftig darauf zu achten, dass der Vermögensplan in Einnahme und
Ausgabe ausgeglichen dargestellt wird.
4.
RVV – Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH
(Eigengesellschaft)
Wie den
Vorberichten zum Haushalts- als auch Wirtschaftsplan zu entnehmen ist, sollen
entgegen der bisherigen Vereinbarungen, wonach ein Verlustausgleich durch die
Hansestadt Rostock an die RVV ab 2006 auf „0“ abgeschmolzen werden
sollte, weiterhin bis zum Jahre 2008 Zuschüsse gezahlt werden. In Anbetracht
der Haushaltssituation der Hansestadt Rostock empfehle ich dringend, es bei der
bisherigen Zielvereinbarung zu belassen und nach anderweitigen
Kompensationsmöglichkeiten ggf. innerhalb des Querverbundes zu suchen.
Daneben ist die veranschlagte abweichende Gewinnabführung (gemäß
Wirtschaftsplan RVV = 15,233 Mio. EUR) der Stadtwerke Rostock AG (gemäß
Wirtschaftsplan SWR AG = 14,037 Mio. EUR) zu überprüfen. Mit Erlass vom
29.04.2005 bat ich u. a. um Ergänzung von Unterlagen zur wirtschaftlichen
Betätigung. Nicht nachgereicht wurde ein Wirtschaftsplan oder/und ein
Jahresabschluss für die KVG Klärgas- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock
(mittelbare Beteiligung der RVV; Tochtergesellschaft der SWR AG?). Dies ist
nachzuholen bzw. zu erläutern, soweit ein Beteiligungsverhältnis nicht mehr
bestehen sollte.
4.1
Rostocker Straßenbahn AG (unmittelb. Beteil. 2 %, mittelb. Beteil. 98 %
über RVV)
Hinsichtlich der indirekten Bezuschussung durch die Hansestadt Rostock verweise
ich auf die Hinweise zur RVV bez. der Abschmelzung der Zuschüsse.
Gemäß der Finanz- und Investitionsplanung werden im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum ab dem Wirtschaftsjahr 2006 keine Investitionen mehr
vorgenommen, während gemäß der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
in den Wirtschaftsjahren 2006 bis 2008 allerdings Investitionsausgaben aus
Verpflichtungen der Vorjahre fällig werden.
Insbesondere entbehrt das Investitionsprogramm jeglicher Realität und stellt
keinesfalls eine Fortschreibung des Vorjahresprogrammes dar! Dies bedarf der
Erläuterung! Die Finanz- und Investitionsplanung ist komplett zu überarbeiten.
Diese scheinbar völlig fiktiven Zahlen stimmen zudem nicht mit dem Vermögensplan
überein, welcher wiederum von den Angaben im Wirtschaftsplan 2004 abweicht und
daher ebenfalls zu überarbeiten ist.
4.2
Fahrschulbildungszentrum Rostock am Schwanenteich GmbH
(mittelb. Beteil. 49 % über RSAG)
Der Gesellschaftsgegenstand dieses Unternehmens (Erwerb und Erweiterung von
Fahrerlaubnisklassen), an welchem ein privater Dritter, die Brinkmann-Bleimann
GmbH, mit 51 % beteiligt ist, scheint nach hiesigen Erkenntnissen und
gegenwärtiger Aktenlage nicht die Voraussetzung eines öffentlichen Zweckes i.
S. d. § 69 Abs. 1 Ziff. 2 KV M-V zu erfüllen. Die Hansestadt Rostock hat daher
zu prüfen, ob die RSAG sich aus diesem Unternehmen zurückzuziehen hat. Über das
Veranlasste bitte ich zu berichten. Ebenso bitte ich auch über das angewandte
Verfahren zur Auftragsvergabe durch die RSAG an das Fahrschulausbildungszentrum
zu berichten.
4.3
Stadtentsorgung Rostock GmbH (mittelb. Beteil. 51 % über RVV)
Ausweislich des Vorberichtes zum Wirtschaftsplan realisiert die Stadtentsorgung
Rostock mbH neben den Aufgaben der Pflege und Wartung des eigenen Fuhrparks
auch Reparatur- und Serviceaufträge auf dem allgemeinen
„Instandhaltungsmarkt“.
Gemäß § 69 Abs. 2 i. V. m. § 68 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V sind die Aufgaben auf einen
öffentlichen Zweck zu begrenzen. Dies sind insbesondere Tätigkeitsfelder, die
in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen und eine im öffentlichen Interesse
gebotene Versorgung der Einwohner zum Ziel haben. Bei der Erbringung von
Reparaturleistungen für private Dritte ist dies nicht der Fall. Derartige
Leistungen für private Dritte durch den eigenen Fuhrpark sind nur als
untergeordnete Nebentätigkeit zur Ausnutzung vorhandener und vorübergehend
nicht genutzter Kapazitäten zulässig, wenn sie in einem engen sachlichen
Zusammenhang mit dem öffentlich gerechtfertigten Hauptzweck stehen (sog.
Annextätigkeiten).
Ich bitte, seitens der Hansestadt Rostock sicherzustellen, dass diese Vorgaben
Berücksichtigung finden. Zur Überprüfung, ob es sich bei der Erledigung von
Reparaturaufträgen für Dritte um eine untergeordnete Nebentätigkeit handelt,
bitte ich mir die in diesem Segment realisierten Umsatzerlöse im Verhältnis zu
den Gesamtumsatzerlösen für die Jahre 2003 und 2004 mitzuteilen.
4.4
Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH (mittelb. Beteil. 94 % über
RVV)
Ich weise nochmals darauf hin, dass für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche
„Hafenwirtschaft“ und
„Hafenentwicklung/Gewerbeansiedlung“ eine getrennte Spartenrechnung
vorzunehmen und diese in einem Erfolgsübersichtsplan (vgl. § 13 Abs. 4
EigVO) darzustellen ist, und gehe davon aus, dass dies nunmehr künftig
Beachtung findet.
Daneben bitte ich um Sachstandsbericht zu den seinerzeit nicht umsetzbaren
Privatisierungsbemühungen des Unternehmensbereiches
„Hafenwirtschaft“.
4.5
Gesellschaft für Wirtschaft und Technologieförderung mbH
(mittelb. Beteil. 50 % über RVV, 25 % WIRO, 25 % Hafen-Entwicklungsgesellschaft)
Die planmäßigen Gesamterträge des Wirtschaftsjahres 2005 i. H. v. 1,233 Mio.
EUR werden gemäß einer Aussage im Vorbericht i. H. v. 1,030 Mio. EUR (!)
aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die HRO geleistet, während
allein der Personalaufwand i. H. v. 0,615 Mio. EUR über 50 % des
Gesamtaufwandes beträgt.
Wie weiterhin erläutert, konnte
„Trotz der negativen Entscheidung des IOC in Lausanne, Leipzig und
damit auch Rostock als Candidate City zu nominieren, ein Teil der bis dahin auf
dieser Grundlage geplanten Maßnahmen umgesetzt und damit der Umsatzverlust
begrenzt werden.“
Daneben wird ausgeführt, dass
“durch den beabsichtigten Wegfall des Wirtschaftssenats durch den
Oberbürgermeister die Funktionen Aufsichtsrat, Messe und
Stadthallengesellschaft Rostock und Hafenbeirat an die Gesellschaft für
Wirtschafts- und Technologieförderung übergeben wurden.
Dies sowie die eigentlichen Aufgaben der Gesellschaft (Pflichtaufgaben der
Hansestadt Rostock?) im Verhältnis zum Aufwand bitte ich zu erläutern. Daneben
ist der Geschäftsbesorgungsvertrag vorzulegen.
Wie aus einem hier vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft (Nr. 0262/00-N) vom
19.12.2004 hervorgeht, wurde der Oberbürgermeister u. a. beauftragt, mit den
künftigen Mitgesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag zu schließen unter dem
Vorbehalt der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde sowie einer weiteren
Beschlussfassung der Bürgerschaft u. a. zum betriebswirtschaftlichen –
und Personalkonzept etc. Dieser Beschluss wurde offensichtlich in der Form
nicht umgesetzt. Ich bitte daher um Mitteilung, auf welcher Grundlage es zu
dieser Gesellschaftsgründung gekommen ist und wann die Bürgerschaft darüber
informiert wurde (ggf. Hergabe von Protokollauszügen).
5.
WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
(Eigengesellschaft)
Hinsichtlich der
notwendigen Anpassung des Gesellschaftsvertrages der WIRO an das geltende
Landesrecht verweise ich auf diverse Hinweise seit 1994 sowie zuletzt auf
meinen Erlass vom 13. April 2005 – II 320 – bez. der Übertragung
der Sportanlagen Dammerower Weg.
In dem nunmehr zu ändernden Gesellschaftsvertrag ist insbesondere
sicherzustellen, dass die Vorschriften des § 73 KV M-V uneingeschränkt auf alle
Töchter- und Beteiligungsunternehmen der WIRO Anwendung finden und entsprechend
in deren Gesellschaftsverträgen oder Satzungen für die weiteren neben- oder
unterstrukturierten Unternehmen.
Zu den Tocher‑/Beteiligungsunternehmen der WIRO:
5.1
SIR Service in Rostocker Wohnanlagen GmbH (mittelb. Beteil. 100 % über
WIRO):
Ich verweise auf
den bisherigen Schriftwechsel zur notwendigen Anpassung des
Gesellschaftsvertrages an die kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften,
erinnere an die Beantwortung meines Erlasses vom 8. September 2004 und gehe
nunmehr davon aus, dass die Hansestadt Rostock als alleinige stimmberechtigte
Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der WIRO eine diesbezügliche
deutliche Gesellschafteranweisung an das Tochterunternehmen erteilt.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Landesrechnungshof mit
Schreiben vom 02. und 21. März d. J. eine Freigabe der Prüfungsberichte 2003
und 2004 nach § 16 Abs. 3 KPG abgelehnt hat! Ich bitte um Miteilung, inwieweit
diese Angelegenheit zwischenzeitlich durch ihre Beteiligungsverwaltung
aufgegriffen bzw. bereinigt wurde.
Bezüglich des Gesellschaftsgegenstandes weise ich ausdrücklich darauf hin, dass
dieser im Rahmen einer öffentlichen Zwecksetzung zu konkretisieren ist. Der
jetzige Gesellschaftsgegenstand schließt allerdings bereits handwerksrechtliche
Leistungen aus. Nicht nachvollziehbar sind daher die Ausführungen im
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003, wonach der Schwerpunkt der Tätigkeit in
der Erbringung von dienstleistungsorientierten als auch handwerksähnlichen
Serviceleistungen für die Rostocker Immobilienanlagen liegt.
Wie im Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2005 dargestellt, hat die SIR folgende
Geschäftsanteile von der WIRO übernommen:
-
Verwaltung
Urbana Teleunion GmbH,
-
Urbana
Teleunion GmbH & Co.
-
AVW
Assekuranzvermittlung der Wohnungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Dieser Sachverhalt ist einer eingehenden Prüfung zu
unterziehen im Hinblick auf den Gesellschaftsgegenstand bzw. einen öffentlichen
Zweck.
Für die vorgenannten Gesellschaften sind Übersichten über die Wirtschaftslage
i. S. d. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 GemHVO nachzureichen. Daneben
bitte ich um Hergabe der Gesellschaftsverträge.
5.2
ROGEWO Rostocker Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH
(mittelbare Beteiligung 94 % über WIRO):
Hinsichtlich der beabsichtigten Verschmelzung mit der WIRO bitte ich um
Sachstandsmitteilung.
5.3
Parkhausgesellschaft Rostock mbH (mittelb. Beteil. 85 % über WIRO):
Ich weise nochmals darauf hin, dass die Geschäftstätigkeiten dieser
Gesellschaft nicht mit dem Unternehmensgegenstand der WIRO vereinbar sind. Es
ist daher umgehend zu veranlassen, dass die WIRO sich von diesen
Geschäftsanteilen trennt. Hierzu verweise ich auch auf den Schriftwechsel im
Jahre 1999 und der ursprünglich beabsichtigten Privatisierung der Gesellschaft.
Wie dem Vorbericht des Wirtschaftsplanes 2005 zu entnehmen ist, bewirtschaftet
die Parkhausgesellschaft außerdem Schwimmsteganlagen. Diese Tätigkeit sowie die
im Jahre 2005 beabsichtigte Übernahme der Verwaltung der Marinas in Gehlsdorf
und im Stadthafen sind mit dem Gesellschaftsgegenstand der Parkhausgesellschaft
nicht vereinbar.
Ich bitte um Stellungnahme.
5.4
RGS – Gesellschaft für Stadterneuerung Rostock, Stadtentwicklung
und Wohnungsbau mbH (mittelb. Beteil. 75 % über WIRO):
Der Gesellschaftsvertrag vom 16.11.1993 ist den kommunalverfassungsrechtlichen
Vorschriften bzw. den noch zu ändernden Gesellschaftsvertrag der WIRO,
insbesondere im Hinblick auf den öffentlichen Zweck anzupassen.
So beinhaltet der jetzige Gesellschaftsgegenstand z. B. die Errichtung von
Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen im Auftrag und für Rechnung Dritter
sowie deren Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung. Daneben kann die
Gesellschaft alle mit der Versorgung und Betreuung von Mietern im
Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Dies ist nicht zulässig.
Daneben verweise ich auf die nachfolgenden Ausführungen zur
„Holzhalbinsel WIRO – RGS GbR“.
5.5
Holzhalbinsel WIRO – RGS GbR (mittelb. Beteil. 50 % über WIRO;
weitere Beteil. 50 % RGS):
Da es sich bei dieser Gesellschaft zwischenzeitlich um eine über 50‑%ige
mittelbare Beteiligung der Hansestadt Rostock handelt, ist ein kompletter Wirtschaftsplan
nach den Vorschriften der EigVO zu erstellen und herzugeben. Daneben bitte ich
um Vorlage eines Gesellschaftsvertrages.
Bezüglich der Rechtsform der GbR verweise ich auf die Hinweise unter Ziffer
5.6. Gleiches gilt für diese Gesellschaft.
5.6
Weitere Beteiligungen der WIRO
Für die bis zu 50 % betragenden Beteiligungsgesellschaften der WIRO wurden
aufgrund meines Erlasses vom 29.04.2005 Unterlagen nachgereicht. Künftig sind
dem Haushalt gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 5 GemHVO entsprechende Übersichten über die
Wirtschaftslage des jeweiligen Unternehmens beizufügen.
Dabei handelt es sich um folgende Unternehmen:
Gemäß des Jahresabschlussprüfungsberichtes 2004 für die Grundstücks- und
Wohnungsgesellschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG besteht gemäß des Jahresabschlussprüfungsberichtes
2004 das umfangreiche Grundvermögen dieser im Oktober 2003 gegründeten
Gesellschaft aus dem Vermögen von drei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
(GbR Wohnen am Schweizer Wald, GbR Wohnpark in Brinckmannshöhe, GbR Gewerbeparks
in Rostock), in dessen Namen auch ausschließlich die notariellen Verkäufe
durchgeführt werden. Gegenüber der WIRO bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. rd.
25,3 Mio. EUR.
Bereits mit Ihrem Schreiben vom 11.07.2000 – Az.: 20.22.7 – wurde
mitgeteilt, dass diese kommunalverfassungsrechtlich bedenkliche
Gesellschaftsform der GbR lediglich aus steuerrechtlichen Gründen zur
operativen Durchführung einzelner Bautätigkeiten genutzt wird und diese
zeitlich begrenzten projektorientierten Gesellschaften aufgelöst werden.
Nunmehr sind diese offensichtlich in eine andere Gesellschaftsform gefasst. Mit
gleichem Schreiben teilten Sie seinerzeit mit, dass sich diese GbR’s zwar
einer Prüfung nach dem KPG unterziehen müssten, dies nach Intervention der
Geschäftsführung der WIRO wegen des finanziellen Aufwandes jedoch nicht
geschehe.
Die Hansestadt Rostock hat nunmehr umgehend darauf hinzuwirken, dass sich die
WIRO aus dieser Beteiligungsgesellschaft zurückzieht oder ihrerseits eine
Prüfung nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht.
Außerdem ist der (öffentliche) Zweck dieser Gesellschaft darzulegen.
Daneben ist die v. g. Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Rostock (GmbH &
Co.) OHG zu 50 %, wie auch die neugegründete Lighthouse Park Rostock Developement
GmbH Rostock zu 25 % an der Baltic Bau Contor GmbH beteiligt. Für die Baltic
Bau Contor GmbH ist ein Jahresabschluss nachzureichen.
Für die 34,6 %-ige Beteiligung an der
Tiefgaragen Rostock Kuhstraße, Bartel, KG Ehepaar Gerh. u.
Margit Neuberger GbR WIRO – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
ist ebenfalls der öffentliche Zweck darzulegen.
6.
Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH (Eigengesellschaft):
Anknüpfend an den Schriftwechsel zur Haushaltssatzung 2003 bitte ich um
Mitteilung eines aktuellen Sachstandes zum Betreiberkonzept. Seinerzeit teilten
Sie mit, dass an einem Konzept unter dem Gesichtspunkt, die finanzielle
Belastung des städtischen Haushaltes so gering wie möglich zu gestalten,
gearbeitet wird. Von hieraus wurde angeregt, in die Überlegungen zur weiteren
Nutzung der Veranstaltungsorte auch eine mögliche Privatisierung einzubeziehen.
Dies scheint vor dem Hintergrund einer i. S. d. § 43 Abs. 1 KV M-V praktisch
finanziell nicht mehr gesicherten Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock
einerseits und dem jährlichen Zuschussbedarf der Gesellschaft i. H. v. rd. 3
Mio. EUR andererseits unumgänglich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es
sich nicht um eine Pflichtaufgabe der Hansestadt Rostock handelt.
Daneben bitte ich um Mitteilung, ob der Gesellschaftsvertrag bez. einer
Aufsichtsratsbildung zwischenzeitlich geändert wurde und ggf. um Hergabe des
geänderten Vertrages.
7.
Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (unmittelb. Beteil. 74,9 %):
Wie aus dem Wirtschaftsplan erkennbar, konnte das Wirtschaftsjahr 2003 entgegen
eines ursprünglich ausgewiesenen Verlustes mit einem positiven Ergebnis von rd.
786 TEUR abgeschlossen werden. Ein gleiches positives Ergebnis wird auch für
das Wirtschaftsjahr 2004 (entgegen des planmäßigen Verlustes von 408 TEUR)
erwartet, wie auch die mittelfristige Finanzplanung ab 2006 einen Gewinn von
rd. 900 TEUR p.a. ausweist.
Ich rege an, noch einmal zu prüfen, inwieweit eine Gewinnabführung i.S.d. § 75
Abs. 1 KV M-V an den städtischen Haushalt in Betracht kommen kann.
8.
IGA Rostock 2003 GmbH (unmittelb. Beteil. 66,67 %):
Im Vorbericht zum Haushalt als auch zum Wirtschaftsplan wurde die Aussage
getroffen, dass von dem Verlustausgleichsanspruch gegen die Hansestadt Rostock
i. H. v. insgesamt 2,542 Mio. EUR ein Teilbetrag von 1,735 Mio. EUR auf den
Betriebszweig „Park“ entfällt und zwar inklusive der
Aufwendungen früherer Jahre. Dies ist näher zu erläutern.
Im Jahresabschlussprüfungsbericht 2003 wurden unter Tz. 2.2.2.
„Bestandsgefährdende Tatsachen“ diverse Sachverhalte mit Einfluss
auf das Eigenkapital aufgeführt, die bei ordnungsgemäßer Berücksichtigung zu
einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen würden. Es bestünde
jedoch keine tatsächliche Überschuldung und somit keine
Insolvenzantragspflicht, weil die Hansestadt Rostock sich gemäß § 19 des
Gesellschaftsvertrages verpflichtet hat, die der Gesellschaft entstehenden
Kosten zu ersetzen!
Hierzu verweise ich auf den bisherigen Schriftwechsel in dieser Angelegenheit
und insbesondere auf mein Schreiben vom 9. Mai d. J., in welchem wiederholt
ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass jegliche Übernahme einer nicht
zwingend notwendigen Zahlungsverpflichtung vor dem Hintergrund der
besorgniserregenden Finanzsituation der Hansestadt Rostock eine
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Stadt gefährden kann. Es wird noch
einmal dringend empfohlen, bei der Überarbeitung des Nachnutzungskonzeptes zu
berücksichtigen, dass jegliche Verlustausgleichszahlungen zu vermeiden sind und
somit nach einer kostenneutralen Variante (ggf. auch durch Teilprivatisierung)
einer Nachnutzung zu suchen.
9.
Bewerbungskomitee Leipzig 2012 GmbH i. L.:
Hinsichtlich der Abwicklung dieser Gesellschaft bitte ich um einen
Sachstandsbericht.
Weitere Hinweise zum Haushalt:
Auf die diesseitig gesehene Notwendigkeit zum Erlass
einer haushaltswirtschaftlichen Sperre (gemäß § 27 Gemeindehaushaltsverordnung)
wird verwiesen.
Wie hier durch eine Mitteilung der KfW bekannt
geworden ist, bestehen seitens des Polizeisportvereins erhebliche
Schwierigkeiten bei der Bedienung eines durch die Stadt verbürgten Kredites.
Hierzu bitte ich um Mitteilung hinsichtlich des von der Stadt Veranlassten zur
Vermeidung einer drohenden Inanspruchnahme als Bürgin.
Bereits im Rahmen des Anhörungsschreibens vom
29.04.2005 hatte ich um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja, in welcher Höhe
diesjährig städtische Ausgaben über die Verpflichtung gemäß §§ 19 Abs. 2
Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V - (28,8 v.H. des auf die Stadt
entfallenden Landesanteils als Träger der öffentlichen Jugendhilfe), 20
(50 v.H. des verbleibenden Betrages als Gemeinde des gewöhnlichen
Aufenthaltes) erfolgen.
Der Presse war zudem zu entnehmen, dass Leistungsverträge nach § 16 KiföG M-V
noch nicht bzw. nicht vollständig abgeschlossen wurden.
Ich sehe nunmehr einer entsprechenden Mitteilung zur
Thematik zum 15.07.2005 entgegen.
Die monatliche Mitteilung zum
Stand der städtischen Kassenkreditinanspruchnahme bitte ich fortzuführen.
Auch für eine Fortsetzung der Berichterstattung (per
30.6.2005) zu den finanziellen Auswirkungen der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe wäre ich dankbar.
Nachdem aus gegebenem Anlass bereits mehrfach die
Verbindung zwischen Finanzplan und den geplanten Ergebnissen des aktuellen
Haushaltssicherungskonzeptes erörtert wurde, ein gefundener Kompromiss im
Finanzplan zum Haushalt 2005 jedoch keine Berücksichtigung gefunden hat,
erwarte ich mit dem Beschluss zu dem von hier geforderten neuen Haushaltssicherungskonzept
zugleich eine überarbeitete Finanzplanung. Der Finanzplan muss mit dem
Haushaltssicherungskonzept übereinstimmen.
Im Auftrag
Lappat
Anlage 1
Entwicklung der Altersstruktur der Beschäftigten der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock 2005, 2010, 2015
ohne Berücksichtigung von:
-
Strukturveränderungen
-
Neueinstellungen
-
vorzeiteitiges
altersbedingtes Ausscheiden