Beschlussvorlage - 0721/05-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0721/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,06,61,67,82

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

01.08.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

18.08.2005 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0329/05-A vom 6.4.2005

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock als Handlungsgrundlage der Verwaltung. Über Vollzug und Praxis des Umweltqualitätszielkonzeptes ist die Bürgerschaft jährlich zu informieren und im zuständigen Ausschuss Bericht zugeben - erstmals im September 2006.

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Im Ergebnis der Arbeit des Arbeitskreises ökologisch orientierte Bauleitplanung, insbesondere im  Zusammenwirken mit den Ämtern 06, 61, 67 und 82 wurden seit dem Jahre 2002 wesentliche Inhalte für ein Umweltqualitätszielkonzept abgestimmt und erarbeitet.

 

Hintergrund des Konzeptes ist die rechtssichere, pragmatische, umsetzungsorientierte und finanziell neutrale Ausgestaltung unkonkreter Vorgaben der Europäischen Union (SUP-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Luftreinhalterichtlinie) bzw. des BauGB an die Kommunen, z.B. Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB. Des Weiteren bilden die Standards des Umweltqualitätszielkonzeptes eine elementare Grundlage für Umweltberichte nach § 2a BauGB sowie für UVP-Verfahren in Zuständigkeit der Hansestadt Rostock (z.B. Gewässerausbau, Straßenbau, Bauordnung).

 

Hierfür wurden sämtliche geltende Rechtsnormen und verbindlichen Ziele des Umweltrechtes zusammengeführt bzw. bei Fehlen auf der Grundlage der Rostocker Verhältnisse definiert.

 

Diese Standards sind demnach v.a. maßgeblich bei der Auslegung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe (z.B. erhebliche Umweltauswirkungen aus dem UVP- und Baurecht), sind Bewertungshilfe bei UVP-Verfahren in Zuständigkeit der Hansestadt Rostock und stellen ein abgestimmtes Abwägungsmaterial aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht in der Bauleitplanung dar. Weiterhin werden hier Grundlagen für die Umweltberichterstattung gelegt und das neuerdings im BauGB geforderte Monitoring von erheblichen Umweltauswirkungen (§ 4c BauGB) ausgestaltet.

 

Indirekt verbinden sich mit dem Umweltqualitätszielkonzept die Vorteile einer schnellen und lenkenden Auskunft zu Umweltaspekten bei Investorennachfragen, die progressive Unterstützung von Standortsuchverfahren, wie z.B. bei der Liebherr-Ansiedlung sowie eine abgesicherte Erklärung der zuständigen Behörde über die Vereinbarkeit von Vorhaben mit Umweltschutzbelangen bei der Beantragung von Investitionszuschüssen.

 

Mit dem UQZK wird eine pragmatische und rechtssichere Umsetzung neuer Pflichtaufgaben der Verwaltung unterstützt. Es werden in der Folge nicht nur keine Kosten anfallen, sondern Zusatzkosten, Verfahrensverzögerungen oder Rechtsunsicherheiten vermieden.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.09.2005 - Bürgerschaft