Beschlussvorlage - 0721/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Umweltqualitätszielkonzept
der Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0329/05-A vom 6.4.2005 |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Im Ergebnis der Arbeit des
Arbeitskreises ökologisch orientierte Bauleitplanung, insbesondere im Zusammenwirken mit den Ämtern 06, 61, 67 und
82 wurden seit dem Jahre 2002 wesentliche Inhalte für ein
Umweltqualitätszielkonzept abgestimmt und erarbeitet.
Hintergrund des Konzeptes ist die rechtssichere, pragmatische, umsetzungsorientierte und finanziell neutrale Ausgestaltung unkonkreter Vorgaben der Europäischen Union (SUP-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Luftreinhalterichtlinie) bzw. des BauGB an die Kommunen, z.B. Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB. Des Weiteren bilden die Standards des Umweltqualitätszielkonzeptes eine elementare Grundlage für Umweltberichte nach § 2a BauGB sowie für UVP-Verfahren in Zuständigkeit der Hansestadt Rostock (z.B. Gewässerausbau, Straßenbau, Bauordnung).
Hierfür wurden sämtliche geltende Rechtsnormen und verbindlichen Ziele des Umweltrechtes zusammengeführt bzw. bei Fehlen auf der Grundlage der Rostocker Verhältnisse definiert.
Diese Standards sind demnach
v.a. maßgeblich bei der Auslegung und Konkretisierung unbestimmter
Rechtsbegriffe (z.B. erhebliche Umweltauswirkungen aus dem UVP- und Baurecht),
sind Bewertungshilfe bei UVP-Verfahren in Zuständigkeit der Hansestadt Rostock
und stellen ein abgestimmtes Abwägungsmaterial aus umwelt- und
naturschutzfachlicher Sicht in der Bauleitplanung dar. Weiterhin werden hier
Grundlagen für die Umweltberichterstattung gelegt und das neuerdings im BauGB
geforderte Monitoring von erheblichen Umweltauswirkungen (§ 4c BauGB)
ausgestaltet.
Indirekt verbinden sich mit dem Umweltqualitätszielkonzept die Vorteile einer schnellen und lenkenden Auskunft zu Umweltaspekten bei Investorennachfragen, die progressive Unterstützung von Standortsuchverfahren, wie z.B. bei der Liebherr-Ansiedlung sowie eine abgesicherte Erklärung der zuständigen Behörde über die Vereinbarkeit von Vorhaben mit Umweltschutzbelangen bei der Beantragung von Investitionszuschüssen.
Mit dem UQZK wird eine
pragmatische und rechtssichere Umsetzung neuer Pflichtaufgaben der Verwaltung
unterstützt. Es werden in der Folge nicht nur keine Kosten anfallen, sondern
Zusatzkosten, Verfahrensverzögerungen oder Rechtsunsicherheiten vermieden.
Roland Methling