Beschlussvorlage - 0611/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0611/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.24,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3  KV M-V

§ 10 BauGB

 

 

18.07.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Schmarl (7)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

02.08.2005 19:00

23.08.2005 17:00

23.08.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.48.2   Uferzone Schmarl

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.48.2 für das Sondergebiet "Uferzone Schmarl" zwischen Schmarler Bach im Norden und dem Straßenverlauf zum Warnowtunnel im Süden in Rostock-Schmarl, bestehend aus der Planzeichnung -Teil A und Text Teil B- (Anlage 1), als Satzung.

2.   Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Im Plangeltungsbereich wurde 2003 die IGA durchgeführt.

Für die IGA wurden in den festgesetzten Grünflächen bauliche Anlagen geschaffen, an deren teilweisen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse drückt sich in der Nachnutzung des ehemaligen IGA-Geländes als hochwertige Parkanlage aus. Die in diesem Park zu erhaltenden baulichen Anlagen waren Bestandteile der „Nationengärten Ungarn, China und Japan“.

 

Weiterhin befindet sich innerhalb dieser Grünflächen ein Teil der Klostergrabenniederung, deren Renaturierung eine Ersatzmaßnahme für den Neubau der „festen Warnowquerung B103n“ (Mauttunnel) ist.

Durch die Nutzung dieser planfestgestellten Fläche für die IGA und den geplanten Erhalt der ausgewählten Baulichkeiten war eine vollständige Umsetzung der Maßnahme auf der Fläche nicht möglich. Um eine Realisierung der Kompensationsmaßnahme dennoch zu ermöglichen, hat die Hansestadt Rostock als Trägerin des Vorhabens eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Ersatzmaßnahme E9 bei der Planfeststellungsbehörde beantragt.
Das Wirtschaftsministerium M-V hat als Planfeststellungsbehörde am 15.11.2004 den Planänderungsbeschluss für die Ersatzmaßnahme „E9-neu - Renaturierung Klostergraben“ gefasst.

 

Die erste Änderung des B-Planes hat den Inhalt, die neu planfestgestellte Ersatzmaßnahme „E 9-neu“ in den Bebauungsplan nachrichtlich zu übernehmen und gleichzeitig ausgewählte bauliche Anlagen der IGA planungsrechtlich festzusetzen. Weiterhin erfolgt die nachrichtliche Übernahme des LSG „Klostergrabenniederung“, das am 19.08.2004 als Stadtverordnung der Hansestadt Rostock öffentlich bekanntgemacht wurde.

 

Die vorgenommenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Deshalb konnte das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Eine Plan-UP war nicht erforderlich.

 

Die betroffene Öffentlichkeit wurde am Änderungsverfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.48.2 für das Sondergebiet „Uferzone Schmarl“ nicht berührt oder betroffen worden. Eine Prüfung der Stellungnahmen durch die Bürgerschaft ist somit nicht erforderlich.

 

Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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23.08.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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23.08.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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07.09.2005 - Bürgerschaft