Beschlussvorlage - 0611/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.48.2 Uferzone Schmarl
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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23.08.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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23.08.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
23.08.2005 17:00 23.08.2005 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
06.SO.48.2 Uferzone Schmarl Satzungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Keine |
Keine |
keine |
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Beschlussvorschlag |
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 06.SO.48.2 für das Sondergebiet
"Uferzone Schmarl" zwischen Schmarler Bach im Norden und dem
Straßenverlauf zum Warnowtunnel im Süden in Rostock-Schmarl, bestehend aus
der Planzeichnung -Teil A und Text Teil B- (Anlage 1), als Satzung. 2. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Im Plangeltungsbereich wurde
2003 die IGA durchgeführt.
Für die IGA wurden in den
festgesetzten Grünflächen bauliche Anlagen geschaffen, an deren teilweisen
Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse drückt sich in der
Nachnutzung des ehemaligen IGA-Geländes als hochwertige Parkanlage aus. Die in
diesem Park zu erhaltenden baulichen Anlagen waren Bestandteile der
„Nationengärten Ungarn, China und Japan“.
Weiterhin befindet sich innerhalb dieser Grünflächen
ein Teil der Klostergrabenniederung, deren Renaturierung eine Ersatzmaßnahme
für den Neubau der „festen Warnowquerung B103n“ (Mauttunnel) ist.
Durch die Nutzung dieser
planfestgestellten Fläche für die IGA und den geplanten Erhalt der ausgewählten
Baulichkeiten war eine vollständige Umsetzung der Maßnahme auf der Fläche nicht
möglich. Um eine Realisierung der Kompensationsmaßnahme dennoch zu ermöglichen,
hat die Hansestadt Rostock als Trägerin des Vorhabens eine Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses für die Ersatzmaßnahme E9 bei der
Planfeststellungsbehörde beantragt.
Das Wirtschaftsministerium M-V hat als Planfeststellungsbehörde am 15.11.2004
den Planänderungsbeschluss für die Ersatzmaßnahme „E9-neu - Renaturierung
Klostergraben“ gefasst.
Die erste Änderung des B-Planes hat den Inhalt, die neu planfestgestellte Ersatzmaßnahme „E 9-neu“ in den Bebauungsplan nachrichtlich zu übernehmen und gleichzeitig ausgewählte bauliche Anlagen der IGA planungsrechtlich festzusetzen. Weiterhin erfolgt die nachrichtliche Übernahme des LSG „Klostergrabenniederung“, das am 19.08.2004 als Stadtverordnung der Hansestadt Rostock öffentlich bekanntgemacht wurde.
Die vorgenommenen Änderungen
berühren nicht die Grundzüge der Planung. Deshalb konnte das vereinfachte
Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Eine Plan-UP war nicht
erforderlich.
Die betroffene Öffentlichkeit
wurde am Änderungsverfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken oder Anregungen
vorgebracht. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.48.2 für das Sondergebiet
„Uferzone Schmarl“ nicht berührt oder betroffen worden. Eine
Prüfung der Stellungnahmen durch die Bürgerschaft ist somit nicht erforderlich.
Durch die erste Änderung des
Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.
Roland Methling