Ergänzung Beschlussvorlage - 0726/05-EV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 

Nachtrag zur Beschlussvorlage

0633/04-BV

Nummer

 

 

 

0726/05-EV

 

Absender

Datum

Oberbürgermeister

Neuer Markt 1

18055 Rostock

4.8.2005

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl"   

 

Oberbürgermeister

 

Beschlussvorschlag

 

1. Die textlichen Festsetzungen Nr. 1.3 und 2.1 werden wie folgt geändert:

 

Festsetzung 1.3

Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Personen, die im Sinne der Krankenhausrichtlinie dauerhaft krank sind und ständig therapiert werden müssen und immissionsschutzrechtlich vergleichbar einzustufende sensible Nutzungen, sind in der Baufläche 3 nur unterhalb des zweiten Obergeschosses zulässig.

 

Festsetzung 2.1

Als maximale Gebäudehöhe (First- bzw. Oberkante) werden 10,5 m festgesetzt. Bezugspunkt ist dabei die Oberkante des fertiggestellten Erdgeschossfußbodens des ersten Vollgeschosses. Abweichend von dieser Höhenfestsetzung ist für die in der Baufläche 3 der Planzeichnung gekennzeichnete überbaubare Grundstücksfläche eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m über dem Bezugspunkt zulässig.

 

2. Die Planzeichnung (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend geändert.

 

 

Begründung

 

Zu Festsetzung 1.3:

 

Die Änderung der Festsetzung 1.3 stellt lediglich eine Klarstellung des Sachverhaltes dar und ist keine Änderung der Planinhalte. Ihr bisheriger Text lautete:

„Stationäre Pflegeeinrichtungen und immissionsschutzrechtlich vergleichbar einzustufende sensible Nutzungen, sind in der Baufläche 3 nur unterhalb des zweiten Obergeschosses zulässig.“

 

Zu Festsetzung 2.1:

 

Im zentralen Bereich der Baufläche III wird die maximal zulässige Gebäudehöhe auf 13,0 m über Bezugspunkt erhöht.

 

Bereits zuvor war die Anordnung eines Staffelgeschosses unter Einhaltung der vorgegebenen maximalen Gebäudehöhe zulässig (vgl. örtliche Bauvorschrift 11.1). Die maximale Gebäudehöhe von 10,5 m würde in den dreigeschossig ausgewiesenen Baufeldern begrenzend wirken. Das Projekt „Altenpflege und Altenwohnen“ ist für das Baufeld 3 bereits parallel zur Bauleitplanung projektiert worden. Aus funktionellen Gründen soll hier mittig ein Staffelgeschoss oberhalb des dritten Vollgeschosses ermöglicht werden.

 

Die Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe wäre zukünftig nur im Zuge einer Befreiung nach § 31 BauGB möglich. Zur Klarstellung und Verdeutlichung der der Planung zu Grunde liegenden konkreten Bauabsichten, kann dieses jedoch direkt im Bebauungsplan berücksichtigt werden.

 

Die Anlagen zum Nachtrag (Planzeichnung und Begründung) enthalten die Änderungen und Präzisierungen und ersetzen die Anlagen zur Beschlussvorlage Nr. 0633/04 vollständig.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen

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07.09.2005 - Bürgerschaft