Ergänzung Beschlussvorlage - 0726/05-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2005
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage
Riekdahl" |
Beschlussvorschlag |
1. Die textlichen
Festsetzungen Nr. 1.3 und 2.1 werden wie folgt geändert: Festsetzung 1.3 Pflegeeinrichtungen für
zu pflegende Personen, die im Sinne der Krankenhausrichtlinie dauerhaft krank
sind und ständig therapiert werden müssen und immissionsschutzrechtlich
vergleichbar einzustufende sensible Nutzungen, sind in der Baufläche 3 nur
unterhalb des zweiten Obergeschosses zulässig. Festsetzung 2.1 Als maximale
Gebäudehöhe (First- bzw. Oberkante) werden 10,5 m festgesetzt. Bezugspunkt
ist dabei die Oberkante des fertiggestellten Erdgeschossfußbodens des ersten
Vollgeschosses. Abweichend von dieser Höhenfestsetzung ist für die in der
Baufläche 3 der Planzeichnung gekennzeichnete überbaubare Grundstücksfläche
eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m über dem Bezugspunkt zulässig. 2. Die Planzeichnung
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend geändert. |
Begründung
Zu Festsetzung 1.3:
Die Änderung der Festsetzung 1.3 stellt lediglich eine
Klarstellung des Sachverhaltes dar und ist keine Änderung der Planinhalte. Ihr
bisheriger Text lautete:
„Stationäre Pflegeeinrichtungen und
immissionsschutzrechtlich vergleichbar einzustufende sensible Nutzungen, sind
in der Baufläche 3 nur unterhalb des zweiten Obergeschosses zulässig.“
Zu Festsetzung 2.1:
Im zentralen Bereich der Baufläche III wird die
maximal zulässige Gebäudehöhe auf 13,0 m über Bezugspunkt erhöht.
Bereits zuvor war die Anordnung eines
Staffelgeschosses unter Einhaltung der vorgegebenen maximalen Gebäudehöhe
zulässig (vgl. örtliche Bauvorschrift 11.1). Die maximale Gebäudehöhe von 10,5
m würde in den dreigeschossig ausgewiesenen Baufeldern begrenzend wirken. Das
Projekt „Altenpflege und Altenwohnen“ ist für das Baufeld 3 bereits
parallel zur Bauleitplanung projektiert worden. Aus funktionellen Gründen soll
hier mittig ein Staffelgeschoss oberhalb des dritten Vollgeschosses ermöglicht
werden.
Die Überschreitung der festgesetzten
Gebäudehöhe wäre zukünftig nur im Zuge einer Befreiung nach § 31 BauGB möglich.
Zur Klarstellung und Verdeutlichung der der Planung zu Grunde liegenden
konkreten Bauabsichten, kann dieses jedoch direkt im Bebauungsplan
berücksichtigt werden.
Die Anlagen zum Nachtrag
(Planzeichnung und Begründung) enthalten die Änderungen und Präzisierungen und
ersetzen die Anlagen zur Beschlussvorlage Nr. 0633/04 vollständig.
Roland Methling
Anlagen