Antrag - 0628/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0628/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 CDU-Fraktion

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

23.8.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Erarbeitung einer Zuständigkeitsordnung

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der OB wird beauftragt, eine Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten und der Bürgerschaft bis zum 07.12.2005 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dort sind die allgemeinen und speziellen Aufgaben der in der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock genannten ständigen Ausschüsse, wie sie sich aus gesetzlichen Vorschriften der Hauptsatzung sowie einzelnen Beschlüssen der Bürgerschaft ergeben, darzustellen und zusammenzufassen.

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

Begründung

 

Die allgemeinen und speziellen Zuständigkeiten der in der Hauptsatzung genannten ständigen Ausschüsse ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, hier insbesondere der Kommunalverfassung M-V, der Hauptsatzung und aus bislang ergangenen Beschlüssen der Bürgerschaft. Insbesondere Beschlüsse, die in diesem Zusammenhang durch die Bürgerschaft in den letzten 15 Jahren gefasst wurden, sind in vielen Fällen unbekannt. Eine Recherche hierzu ist nahezu unmöglich. Für eine solche wäre zwingende Voraussetzung die Kenntnis, dass es überhaupt einen Beschluss gab. Es ist daher zwingend erforderlich, eine Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten, aus der sich die Zuständigkeiten für jedes Mitglied der Bürgerschaft und für jedes Ausschussmitglied zweifelsfrei und ohne mühevolle, oftmals erfolglose Recherche ergeben. Diese Zuständigkeitsordnung soll zukünftig fortgeschrieben und beispielsweise durch weitere Beschlüsse der Bürgerschaft ergänzt werden. Die Erfahrungen der Stadt Kiel mit der dort bereits im Jahr 1999 erarbeiteten Zuständigkeitsordnung sind ausschließlich positiv.

Die Zuständigkeitsordnung wurde dort ständig fortgeschrieben. Nur durch eine solche Zuständigkeitsordnung kann die notwendige und erforderliche Transparenz für eine sinnvolle Arbeit der ständigen Ausschüsse geschaffen werden.

 

 

 

Kay-Uwe Nissen

Fraktionsvorsitzender

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