Antrag - 0628/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung einer Zuständigkeitsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.12.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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05.10.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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25.10.2005
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finanzielle
Auswirkungen |
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Die allgemeinen und speziellen
Zuständigkeiten der in der Hauptsatzung genannten ständigen Ausschüsse ergibt
sich aus den gesetzlichen Vorschriften, hier insbesondere der
Kommunalverfassung M-V, der Hauptsatzung und aus bislang ergangenen Beschlüssen
der Bürgerschaft. Insbesondere Beschlüsse, die in diesem Zusammenhang durch die
Bürgerschaft in den letzten 15 Jahren gefasst wurden, sind in vielen Fällen
unbekannt. Eine Recherche hierzu ist nahezu unmöglich. Für eine solche wäre
zwingende Voraussetzung die Kenntnis, dass es überhaupt einen Beschluss gab. Es
ist daher zwingend erforderlich, eine Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten, aus
der sich die Zuständigkeiten für jedes Mitglied der Bürgerschaft und für jedes
Ausschussmitglied zweifelsfrei und ohne mühevolle, oftmals erfolglose Recherche
ergeben. Diese Zuständigkeitsordnung soll zukünftig fortgeschrieben und
beispielsweise durch weitere Beschlüsse der Bürgerschaft ergänzt werden. Die
Erfahrungen der Stadt Kiel mit der dort bereits im Jahr 1999 erarbeiteten
Zuständigkeitsordnung sind ausschließlich positiv.
Die Zuständigkeitsordnung wurde dort
ständig fortgeschrieben. Nur durch eine solche Zuständigkeitsordnung kann die
notwendige und erforderliche Transparenz für eine sinnvolle Arbeit der ständigen
Ausschüsse geschaffen werden.
Kay-Uwe Nissen
Fraktionsvorsitzender