Beschlussvorlage - 0699/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0699/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 71 Abs. 2  i. V. mit § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

26.07.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Bestellung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG)

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0445/04-BV v. 21.7.2004

0445/04-BV v. 21.7.2004

-

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft bestellt ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG)

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

 

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) unmittelbar 2 % und mittelbar über die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs- Holding GmbH 98 % der Aktien.

 

Die Bürgerschaft hat am 21.07.2004 sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der RSAG bestellt.

 

Ein Mandat hat Herr Jochen Schulte erhalten.

 

Mit Wirkung vom 07.06.2005 hat Herr Jochen Schulte das Aufsichtsratsmandat in der RSAG niedergelegt. Der Aufsichtsratssitz in der RSAG ist aus diesem Grund neu zu besetzen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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