Beschlussvorlage - 0688/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierungsvereinbarung mit der Rostocker Straßenbahn AG zur Übernahme der städtischen Kostenanteile des Straßenbahnnetzerweiterungsvorhabens S1 vom Platz der Freundschaft bis zum Schröderplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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10.08.2005
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11.08.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Finanzausschuss |
10.08.2005 15:30 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Finanzierungsvereinbarung mit
der Rostocker Straßenbahn AG zur Übernahme der städtischen Kostenanteile des
Straßenbahnnetzerweiterungsvorhabens S1 vom Platz der Freundschaft bis zum
Schröderplatz |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0346/05-BV |
keine |
keine |
Begründung
Zur Durchführung der Straßenbahnnetzerweiterung
S 1 bedient sich die Hansestadt Rostock der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) auf
der Grundlage des Maßnahmeträgervertrages vom 15.01.2004.
Im
Zuge der von der RSAG vorgesehenen Straßenbahnnetzerweiterungsmaßnahme ist die
Erneuerung der Verkehrsanlagen im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Goetheplatz
und August-Bebel-Str./Vögenteich/A.-Bernhardt-Straße erforderlich. Diese ist
nicht maßnahmebedingt der RSAG zuzuordnen und somit durch die Hansestadt
Rostock finanziell abzusichern.
Die dafür erforderlichen Kosten sind im Haushaltsplan 2005 des Tief- und Hafenbauamtes eingestellt.
Erst mit dem Erlass zum Haushaltsplan 2005 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landes M-V am 08.06.05 stehen diese Mittel zur Finanzierung der städtischen Anteile zur Verfügung.
Zur Verringerung des städtischen Kostenanteils hat das Tief- und Hafenbauamt nach entsprechender Beantragung und baufachlicher Prüfung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 305.000,00 EUR nach dem GVFG (Gesetz über die Finanzierung des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Roland Methling
Anlagen
- Zuwendungsbescheid (nur in Papierform)
- Finanzierungsvereinbarung (nur in Papierform)