Beschlussvorlage - 0688/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0688/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 KV M-V

 

03.08.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Finanzausschuss

11.08.2005 17:00

10.08.2005 15:30

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Finanzierungsvereinbarung mit der Rostocker Straßenbahn AG zur Übernahme der städtischen Kostenanteile des Straßenbahnnetzerweiterungsvorhabens S1 vom Platz der Freundschaft bis zum Schröderplatz

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0346/05-BV

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Finanzierungsvereinbarung mit der Rostocker Straßenbahn AG zur Übernahme der städtischen Kostenanteile des Straßenbahnnetzerweiterungsvorhabens S1 vom Platz der Freundschaft bis zum Schröderplatz abzuschließen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt für diese Maßnahme  1.340.000,00 EUR

02.6300.94600075: Straßenbahnnetzerweiterung                           1.000.000,00 EUR

02.6021.94600007: Parkplatzablösegebühr                                        100.000,00 EUR

02.6700.94600003: Straßenbeleuchtung                                              90.000,00 EUR

Budgetrücklage Ring Nr. 016021                                                        150.000,00 EUR

 

 

Begründung

 

Zur Durchführung der Straßenbahnnetzerweiterung S 1 bedient sich die Hansestadt Rostock der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) auf der Grundlage des Maßnahmeträgervertrages vom 15.01.2004.

Im Zuge der von der RSAG vorgesehenen Straßenbahnnetzerweiterungsmaßnahme ist die Erneuerung der Verkehrsanlagen im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Goetheplatz und August-Bebel-Str./Vögenteich/A.-Bernhardt-Straße erforderlich. Diese ist nicht maßnahmebedingt der RSAG zuzuordnen und somit durch die Hansestadt Rostock finanziell abzusichern.

Die dafür erforderlichen Kosten sind im Haushaltsplan 2005 des Tief- und Hafenbauamtes eingestellt.

Erst mit dem Erlass zum Haushaltsplan 2005 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landes M-V am 08.06.05 stehen diese Mittel zur Finanzierung der städtischen Anteile zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Zur Verringerung des städtischen Kostenanteils hat das Tief- und Hafenbauamt nach entsprechender Beantragung und baufachlicher Prüfung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 305.000,00 EUR nach dem GVFG (Gesetz über die Finanzierung des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen

-          Zuwendungsbescheid (nur in Papierform)

-          Finanzierungsvereinbarung (nur in Papierform)

 

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Beschlüsse

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10.08.2005 - Finanzausschuss

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11.08.2005 - Finanzausschuss

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07.09.2005 - Bürgerschaft